18.07.2023 · Arbeitnehmer · Rentner · Selbstständige · smart steuern · Studenten · Lesezeit: 3 min 6

Wer muss 2023 eine Steuererklärung machen?

Alle Jahre wieder… Nein, es geht jetzt nicht um Weihnachten. Sondern um die Steuererklärung. Also, alle Jahre wieder fragen sich viele: Muss ich eigentlich eine Steuererklärung abgeben – oder komme ich da drumherum? Wir erklären Ihnen hier im Blog, wen diese Pflicht genau betrifft. Zudem nennen wir die Fristen. Und sagen Ihnen zum Schluss, warum jede Person, die nicht abgeben muss, trotzdem die Steuer machen sollte. 

Bevor es gleich losgeht: Wenn jemand eine Steuererklärung abgeben muss, heißt das im Finanzamtsdeutsch Pflichtveranlagung, bei freiwilliger Abgabe heißt es hingegen Antragsveranlagung. Nur für den Fall, dass Ihnen diese Begriffe mal unterkommen. 

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Das ist eine ganz Menge. Ganz klar, wer selbstständig ist, muss immer abgeben. Für Angestellte ist das in § 46 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Müssen Sie jetzt nicht reinschauen, hier kommen die wichtigsten Punkte. Zur Abgabe ist verpflichtet:

  • wer steuerfreie Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € im Jahr hatte. Das betrifft das Kurzarbeitergeld, aber auch das Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts-, Eltern- und Insolvenzgeld sowie Aufstockungsbeträge zur Altersteilzeit
  • wer andere steuerfreie Einnahmen (wieder ab 410 € im Jahr) hatte, etwa Mieteinnahmen
  • wer gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt war – also die Lohnsteuerklasse 6 im Spiel ist
  • Ehepaare und eingetragenen Lebensgemeinschaften, die die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor nutzen oder sich für eine getrennte Veranlagung entscheiden und nicht 50/50 bei Ausbildungsfreibetrag oder Behindertenpauschbetrag wollen
  • wer eingetragene Freibeträge hat
  • wer vom Arbeitgeber eine Abfindung erhalten hat und die empfohlene Fünftelregelung nutzt
  • wenn die Partnerin oder der Partner stirbt
  • wenn nach einer Scheidung sie oder er im selben Jahr wieder geheiratet hat
  • wer eine Ehegattin oder einen Ehegatten hat, die oder der im EU-Ausland lebt – aber auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist
  • wer Sonderzahlungen bekommen und 2020 den Arbeitgeber gewechselt hat – wenn der neue Chef bei der Lohnsteuer das vom alten Arbeitgeber nicht berücksichtigte
  • wenn Sie im Ausland Ihren Wohnsitz haben und die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragen

Und wer noch?

Doch auch wer nicht angestellt ist, kann zur Abgabe verpflichtet sein. Dazu gehören:

  • Rentnerinnen und Rentner, deren steuerpflichtiger Teil der Rente über dem Grundfreibetrag (2023: 10.908 € pro Person) liegt. Mehr dazu in diesem Artikel
  • wer keine steuerpflichtigen Einnahmen hat, die Ehepartnerin oder der Ehepartner aber schon
  • wer einen Verlustvortrag geltend gemacht hat, etwa bei Studenten

Und zu guter Letzt: Wenn Sie vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden, müssen Sie die Steuererklärung abgeben.

Die Frist – in diesem Jahr wieder etwas später

Durch Corona ist die Frist der Steuererklärung für die Abgabe vom 31. Juli weiter nach hinten gerutscht. In diesem Jahr fällt der Steuerstichtag auf den 30. September. Dieser Tag ist allerdings ein Samstag. Die Folge: Sie haben bis zum Montag, den 2. Oktober 2023 für die Abgabe Zeit.

Lassen Sie es aber lieber nicht darauf ankommen, denn sicherlich haben Sie am Brückentag etwas Schöneres vor… Machen Sie die Steuer also am besten gleich am nächsten Regentag. 

Freiwillige vor!

Wir wollen hier nochmals kurz Werbung machen: Wer nicht abgeben muss, sollte es oft sogar erst recht tun. Warum? Weil der Fiskus damit rechnet, dass Sie es nicht machen – und er deshalb davon profitiert. Nach Schätzungen bleiben Jahr für Jahr 500 Millionen € in der Staatskasse, weil Steuererklärungen nicht gemacht werden. Und das Beste: Sie riskieren nichts, wenn Sie die Steuer freiwillig abgeben. Machen Sie einfach Ihre Steuererklärung mit unserer Online-Lösung smartsteuer. Das kostet erstmal nichts. Wenn Sie dann sehen, dass Sie doch nichts zurückbekommen vom Staat, geben Sie einfach nicht ab. Und zahlen deshalb auch keinen Cent.

Und selbst wenn Sie abgeben – und das Finanzamt will wider Erwarten doch Geld von Ihnen: Einfach Einspruch einlegen und die Steuererklärung zurückziehen. Dann ist es so, als ob Sie die nie abgegeben hätten.

Und als Letztes: Sie haben als Freiwillige:r vier Jahre Zeit für die Abgabe! Und wenn Sie zum Beispiel jetzt für das Steuerjahr 2019 abgeben, gibt es auf die Steuererstattung sogar noch Zinsen obendrauf. Die zurückliegenden Jahre finden Sie bei smartsteuer übrigens ganz einfach hier.
Noch nicht überzeugt? Dann lesen Sie diesen Blogbeitrag

Was bedeutet das konkret für mich?
In diesem Jahr müssen wieder einige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ran und eine Steuererklärung machen. Letzter Termin ist der 2. Oktober 2023. Wer nicht abgeben muss, sollte es trotzdem tun. Es lohnt sich in sehr vielen Fällen. Und wenn Sie unsicher sind können Sie unseren kostenfreien Einkommensteuer Rechner nutzen.

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Bisherige Kommentare

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  • Avatar Metin sagt:

    Wenn ich diesen Artikel richtig verstehe, dann bin ich als Angestellter nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, obwohl ich privat durch Staking von Kryptowährungen sonstige Einnahmen nach § 22 Nr. 3 EStG generiert hatte und daher definitiv bei einer Abgabe einer Steuererklärung desswegen nachzahlen müsste.
    Des Weiteren wird es ja bestimmt viele Angestellte geben die ebenfalls Ihre kurzfristigen Gewinne infolge private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen in einer Steuererklärung eigentlich angeben müssten.
    Irgendwie kommt mir daher euer Artikel nicht so recht glaubwürdig vor. Ihr listet ganz klar die Kriterien auf, in welchem ein Angestellter keine Steuererklärung abgeben muss und Ihr solltet die Aussagen in diesem Artikel entsprehend korrigieren, falls da noch weitere Angaben fehlen sollten. Siehe meine Beispiele.

  • Avatar Jenrik Steege sagt:

    In dem Artikel haben wir die wichtigsten Gründe für die Abgabepflicht aufgezählt. Natürlich gibt es noch weitere Gründe für eine verpflichtende Abgabe einer Steuererklärung.

  • Avatar Erika Bäcker sagt:

    warum efolgte keine Reaktion auf den Hinweis von

    Metin sagt:
    18. April 2021 um 7:51 pm Uhr

    ????????

  • Avatar Tonchev sagt:

    Wenn ich schon einmal meine Steuererklärung abgegeben habe, bin ich dann verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben?

  • Avatar Leif Borgman sagt:

    Liebe Erika,

    seinerzeit haben wir einen Antwortkommentar geschrieben. Lies das gerne noch einmal nach.

    Liebe Grüße
    Leif von smartsteuer

  • Avatar Leif Borgman sagt:

    Die Abgabe einer Steuererklärung im Vorjahr verpflichtet nicht zur erneuten Abgabe. Unabhängig davon gibt es aber andere Gründe zur verpflichtenden Abgabe der Steuererklärung.

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