Beamte und die Steuern
Was wurde nicht alles schon über Beamte gesagt. Die leben wie die Made im Speck, kriegen statt Rente eine fette Pension und um Steuern müssen sie sich auch nicht kümmern. Weil sie keine zahlen müssen. Die Wahrheit: Ganz bestimmt gibt es viele Beamte, denen es richtig gut geht. Und die allermeisten können später auch gut von ihrer Pension leben. Aber ganz sicher ist eins: Beamte zahlen Steuern. Auch als Pensionäre. Wir erklären zuerst, wo die wichtigsten Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten liegen – und sagen, was bei der Steuer Sache ist und warum auch Beamte eine Steuererklärung machen sollten.
Der große Unterschied
Wir wissen immerhin schon mal, dass Beamte auch Steuern zahlen. Doch Polizisten, Staatsanwälte, Verwaltungsbeamte und alle anderen „Staatsdiener“ müssen keine Sozialabgaben zahlen. Das nennt sich Versicherungsfreiheit.
Es werden also keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Keine Rentenversicherung ist klar – Beamte bekommen ja eine Pension vom Staat. Arbeitslos können Sie auch nicht werden. Bleiben Kranken- und Pflegeversicherung – und darum müssen sich die Beamten selbst kümmern. Dazu kommen wir gleich.
Weil Beamte im öffentlichen Dienst keine Sozialabgaben zahlen müssen, liegt ihr Bruttoverdienst in der Regel unter dem eines vergleichbaren Angestellten im öffentlichen Dienst. Das hat die Folge, dass Beamte weniger Lohnsteuern zahlen müssen als vergleichbare Angestellte. Siehe dazu auch unseren Brutto Netto Rechner.
Beamte und die Krankenversicherung
Wie sich die verbeamteten Staatsdiener krankenversichern, liegt bei ihnen. Der Großteil wählt allerdings eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Unterstützt werden Sie mit einer sogenannten Beihilfe in Höhe von 50 bis 80 Prozent.
Die Beiträge können Beamte als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen. Das betrifft aber nur die Grundsicherung. Extras wie die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus gehören zum Beispiel nicht dazu. Aber: Die Kosten solcher Zusatzleistungen („Eigenbeiträge“) lassen sich wiederum als Außergewöhnliche Belastungen absetzen. Da greift die Steuerentlastung aber erst ab einer zumutbaren Belastung. Ausführlicher in diesem Blogbeitrag „zumutbare Belastung- die Grenzen sinken„. Eine Orientierung bietet auch unser Rechner für außergewöhnliche Belastung.
Beamte und die Steuer
Einen ersten Einblick zum Thema Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen hatten wir gerade schon. Ansonsten gilt: Beamte können und sollten wie Angestellte ihre Steuererklärung machen. Am besten natürlich mit unser Online-Lösung smartsteuer, mit der es besonders schnell und einfach geht.
Werbungskosten inklusive Kilometerpauschale, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen und vieles mehr – Beamte unterscheiden sich da überhaupt nicht von Angestellten. Lassen Sie sich einfach durch unsere Online-Steuererklärung smartsteuer führen. Denn auch Beamte haben kein Geld zu verschenken.
Beamte und der Ruhestand
Wir wissen, dass immer mehr Rentner mittlerweile Steuer zahlen müssen. Bei Beamten hört sich das noch mal anders an. Weil sie während des Berufslebens keine eigenen Beiträge für ihre Altersbezüge leisten, wird ihre Pension, das Witwen- oder Waisengeld komplett besteuert. Diese Versorgungsbezüge zählen als „normales“ Einkommen. 100 Prozent sind es im Moment aber trotzdem nicht ganz.
Es gibt einen Versorgungsfreibetrag, der sich nach dem Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand richtet. Obendrauf gibt es auch noch einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Die Summen sind aber im Vergleich zur eigentlichen Pension recht niedrig. Wer zum Beispiel 2020 in den Ruhestand geht, hat 1.440 Euro Versorgungsfreibetrag und dazu noch mal 360 Euro Zuschlag. Macht insgesamt 1.800 Euro – im Jahr.
Wie bei den Renten sinken diese Freibeträge Jahr für Jahr. Wer 2040 in Rente oder in Pension geht, muss sein komplettes Ruhestandsgeld versteuern. Sie können als Ruheständler – natürlich auch schon jetzt – eine Steuererklärung machen. Wie sich konkret Steuern sparen lassen, können Sie in diesem Artikel „so sparen Rentner bei der Steuer“ im zweiten Abschnitt nachlesen. Alles, was dort für Rentner geschrieben ist, gilt auch für Beamte im Ruhestand.
Alles Wichtige über die steuerliche Behandlung von Beamten und Pensionären erfahren Sie auch im Video:
Was bedeutet das konkret für mich?
Auch Beamte zahlen Steuern und das auch im Ruhestand. Wir empfehlen diesen Staatsdienern, jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen – gerne mit smartsteuer.
Bisherige Kommentare
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(* Pflichtfeld)
Das stimmt so leider nicht ganz. Ab einer gewissen Differenz im Bruttoentgelt bzw. der Bruttobesoldung zahlen Beamte tatsächlich auch in absoluten Zahlen weniger Steuern. Bei gleichem Brutto zahlen sie tatsächlich sogar mehr Steuern, da bei Angestellten die Sozialabgaben für das Steuerbrutto Berücksichtigung finden, welches dadurch niedriger ausfällt.
Ich bitte darum, einmal zu erwähnen, dass ein Beamter, dessen Ehefrau nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, freiwillig in einer Krankenversicherung versichert sein muss. Es gibt keine Familienversicherung, egal ob Freie Heilfürsorge oder Privatversicherung mit Beihilfe.
……..und nicht alle Beamten sind im gehobenen oder höheren Dienst.