04.04.2024 · Aktuelles · Selbstständige · Lesezeit: 3 min 2

Nebenbei selbstständig? – Das ist zu beachten

Neben dem eigentlichen Job noch selbstständig zu arbeiten, ist für viele Arbeitnehmer Alltag. Ob es dabei um den Zuverdienst geht oder um den sicheren Schritt in die Selbstständigkeit, spielt zumindest aus steuerlicher Sicht zunächst einmal keine Rolle. 

Üben Sie neben ihrem Beruf noch eine selbstständige Tätigkeit aus, sind Sie jedoch zu der Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.  

Aber keine Sorge, denn häufig können Sie viele Posten Ihrer Nebentätigkeit steuerlich geltend machen und richtig Geld sparen. Es lohnt sich also, einmal einen genauen Blick auf alle Einnahmen zu werfen, um kein Geld zu verschenken. Mit einer Online-Steuersoftware von smartsteuer geht das außerdem einfach und schnell. Was Sie bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit beachten sollten, erklären wir Ihnen im Folgenden. 

Wann ist man nebenberuflich selbstständig?     

Wenn Sie einen festen Arbeitgeber haben, über den Sie ein regelmäßiges Gehalt beziehen und zusätzlich noch etwas aus einer selbstständigen Nebentätigkeit dazukommt, gelten Sie als nebenberuflich selbstständig. Diese Selbstständigkeit kann eine freiberufliche Tätigkeit sein, aber auch ein Gewerbe. Eine freiberufliche Tätigkeit kann zum Beispiel eine Lehrtätigkeit oder eine schriftstellerische Tätigkeit sein, während ein Gewerbe häufig ein Handwerk oder eine Dienstleistung, wie Reinigungs- oder Handwerksarbeiten umfasst. 

Der Gewinn aus Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit wird zu Ihrem Gesamteinkommen dazugerechnet. Aus dieser Gesamtsumme ergibt sich dann die Höhe Ihrer Einkommensteuer. Gewinn bedeutet, dass Sie alle Einkünfte der Tätigkeit mit den Ausgaben verrechnen. Der finale Betrag wird dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung unter der Anlage S“ für Freiberufler und Selbstständige oder in der Anlage G“ für Gewerbetreibende angegeben. Anhand dieser Angaben ergibt sich dann, wie viel Steuern sie zahlen müssen. Mit dem Steuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen können Sie sich darüber vorab einen ersten Überblick machen. 

Wichtig zu wissen ist, dass ab einem zusätzlichen Einkommen über 410 € im Jahr immer Steuern zu zahlen sind. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass Ihre Einnahmen aus der Selbstständigkeit, Ihr Einkommen aus Ihrem Hauptjob nicht übersteigen. 

Neben der Einkommensteuer fallen noch Umsatzsteuer und eventuell eine Gewerbesteuer an. Doch lassen Sie sich nicht abschrecken. Besonders im Fall einer nebenberuflichen Selbstständigkeit können Sie häufig von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und sparen sich so die Umsatzsteuer. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im ersten Jahr nicht mehr als 22.000 € mit ihrer Tätigkeit umsetzen dürfen und um zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 €. Der bürokratische Aufwand ist durch diese Regelung weitaus geringer. Sie müssen in Ihren Rechnungen lediglich vermerken, dass Sie gemäß dem §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. 

Das können Sie von der Steuer absetzen! 

Neben den vielen Richtlinien können Sie jedoch auch mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einiges von der Steuer absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für: 

 

  • Den Arbeitsplatz, wie Homeoffice oder Co-Working-Space 
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Handy, Bürostuhl mit Nachweis durch Belege
  • Fortbildungen 
  • Fahrtkosten 

Arbeiten Sie beispielsweise während Ihrer Nebentätigkeit hauptsächlich von Zuhause aus und sonst im Büro Ihres Hauptjobs, können Sie bis zu 1.260 € der Kosten für Ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Diese fallen aktuell unter die Homeoffice-Pauschale und können demnach auch ohne den Nachweis durch Belege geltend gemacht werden. 

Auch die Kosten für den Laptop oder Handy können dann anteilig abgesetzt werden, wenn Sie diesen bis zu 90 % für die Arbeit verwendet haben. Allerdings gilt hier die Nachweispflicht. Am besten dokumentieren Sie also die Nutzung schriftlich und weisen die Anschaffung durch Belege oder Rechnungen nach. Ähnlich verhält es sich mit den Kosten für Internet und Telefonanschluss. Auch diese können Sie anteilig absetzen, indem Sie die Nutzung für Ihre selbstständige Tätigkeit nachweisen. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist eine gute Möglichkeit, um sich etwas dazuverdienen zu können oder die ersten Schritte in die Unabhängigkeit zu wagen. Trotzdem sollten Sie sich vorab informieren, welche Regeln steuerlich für Sie gelten. 

Um die Buchhaltung gar nicht erst zu einer Hürde werden zu lassen, empfiehlt es sich, Ihre Aufträge und Rechnungen über Lexoffice zu erstellen. Dieses Tool ermöglicht Ihnen einen kompletten Überblick über Ihre selbstständige Tätigkeit und die Daten lassen sich einfach in die Steuersoftware von smartsteuer übernehmen. So müssen Sie sich keine Sorgen mehr um die Steuererklärung machen. 

Für mehr Steuertipps rund um die Selbstständigkeit abonnieren Sie unseren Newsletter.

 

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.

Bisherige Kommentare

Einen Kommentar schreiben
  • Avatar Hellen sagt:

    Guten Tag,
    wie verhält es sich mit einem nebenberüflichen Lehrauftrag an einer Hochschule mit Einnahmen von etwa 1750 Euro. Dies ist so wie ich es verstanden auch als Übungsleiterpauschale steuerfrei. Oder ist es wenn ich Laptop etc absetzen besser, die den Lehrauftrag als selbstöndige Nebentätigkeit zu versteuern. Den Laptop/ Arbeitsmaterial kann ich auch /(weil im Homeoffice benötigt) auch von meiner Angesteltentätigkeit absetzen? Was ist vorteilhafter? Vielen Dank

  • Avatar L B sagt:

    Liebe Hellen,

    bitte beachte, dass wir keine beratenden Äußerungen dazu machen können.

    Viele Grüße
    Dein smartsteuer-Team

Kommentar schreiben

(* Pflichtfeld)