04.01.2022 · Arbeitnehmer · smart steuern · Lesezeit: 3 min 3

2022 – was ändert sich bei Steuern und Geld?

Ich begrüße Sie im Namen des ganzen Teams von smartsteuer ganz herzlich im Jahr 2022. Ich hoffe, Sie hatten einige entspannte freie Tage und einen guten Rutsch. Wie schon vor einem Jahr fällt die allgemeine Prognose für das neue Jahr leider nicht ganz so optimistisch aus. Zu unsicher ist und bleibt die Corona-Lage. Aber wir wollen trotzdem nicht in Lethargie verfallen. Sondern Ihnen die wichtigsten Neuerungen zum Thema Steuern und Geld vorstellen.

Christian Lindner (FDP) ist Finanzminister 

Ja, und der alte Finanzminister Olaf Scholz ist jetzt Bundeskanzler. Wissen Sie alles. Doch was bringt der Wechsel im Finanzministerium? Der Koalitionsvertrag blieb ja bei den Steuern leider sehr vage. Immerhin hat sich Christian Lindner kurz vor Weihnachten noch mal zu seinen Plänen geäußert. Die wichtigsten Punkte:

  • Lindner will die Steuererklärung schnell und deutlich vereinfachen. Finden wir auch gut. Nur spricht der Minister immer wieder davon, dass Daten, die den Behörden bereits vorliegen, vorausgefüllt zur Verfügung gestellt werden sollten. Das gibt es ja aber schon mit der „vorausgefüllten Steuererklärung“ (kurz VaSt).
  • Der Minister kann sich vorstellen, dass es eine dauerhafte Homeoffice-Regel zum Absetzen geben könnte. Aktuell sind ja – pandemiebedingt – bis zu 120 Tage im Jahr je 5 € pauschal absetzbar.
  • Das Steuerrecht soll „stärker an die Bedürfnisse von Frauen“ angepasst werden. Ganz konkret wurde Lindner dabei nicht, sprach von der „Teilzeitfalle“ insbesondere für Frauen. Im Koalitionsvertrag steht immerhin schon drin, dass die Steuerklassen 3 und 5 bald ausgedient haben für Eheleute. Es soll dann generell die Steuerklasse 4 mit Faktor geben. Was schon mal mehr Gerechtigkeit verspricht, denn jede beziehungsweise jeder zahlt dann nur den Lohnsteueranteil, den sie oder er auch verdient hat. 

Gern hätte ich Ihnen konkrete und vor allem erfreuliche Fakten vom neuen Finanzminister übermittelt. Aber ich kann leider nicht zaubern. Schauen wir also, was sich 2022 wirklich steuerlich tut. (Wofür Lindner nichts kann, das stand alles schon länger fest…)

Grundfreibeträge steigen, kalte Progression abgefedert

Das kennen Sie mittlerweile, immer zum 1. Januar steigen die Grundfreibeträge. Im Jahr 2022 beträgt die Steigerung 204 € beziehungsweise 408 € für Ehepaare. Auf dann 9.948 € beziehungsweise 19.896 €. Diese Zahlen werden auch als Existenzminimum bezeichnet, das für jede und jeden steuerfrei ist. Die Steueruhr fängt also aufs Jahr gerechnet bei einem Single erst bei knapp unter 10.000 € an zu ticken.

Auch die kalte Progression wird wieder abgefedert. Dazu, so der Plan aus dem vergangenen Jahr, soll der Verlauf des Steuertarifs um 1,5 % nach rechts verschoben werden. Ob das aber reicht, scheint zumindest fraglich zu sein, da die Inflationszahlen zuletzt deutlich über 1,5 % lagen.  

Für Kinder und Alleinerziehende ändert sich 2022 erstmal so gut wie nichts. Nur der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt um 4 € pro Kind.
Immerhin bleibt es nun dauerhaft beim 2020 spürbar erhöhten Entlastungsbetrag. Alleinerziehende haben dadurch 4.008 € zusätzlich als Freibetrag (früher war es nicht mal die Hälfte). Für jedes zusätzliche Kind kommen noch mal 240 € im Jahr hinzu.  

Was tut sich noch?

Wir bringen mal die wichtigsten Punkte im Schnelldurchlauf:

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2022 von 9,60 auf 9,82 €. Am 1. Juli dann sogar auf 10,45 €. Die neue Bundesregierung hat ja zudem angekündigt, dass der Mindestlohn sogar auf 12 € steigen soll. Wann das soweit sein wird, steht noch nicht fest. 
  • Noch bis zum 31. März können Arbeitgeber einen bis zu 1.500 € steuerfreien Coronabonus an ihre Beschäftigten zahlen.
  • Die CO2-Steuer steigt von 25 auf 30 Cent pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid. Immerhin, an der Zapfsäule macht das nur rund 1,5 Cent mehr pro Liter Benzin oder Diesel aus.
  • Die Sachbezugsfreigrenze steigt von 44 auf 50 € im Monat. Ein Arbeitgeber kann also seinen Angestellten jeden Monat ein steuerfreies „Geschenk“ bis zu 50 € machen. Zum Beispiel einen Einkaufsgutschein. Ausführlich hatten wir das im alten Jahr in diesem Blogartikel beschrieben.

Was bedeutet das konkret für mich?
Das sind eigentlich alles Dinge, die Sie kaum beeinflussen können und die in der Regel automatisch kommen. Es bleibt aber generell abzuwarten, was sich bei den Einkommensteuertarifen tun wird. Es ist kaum vorstellbar, dass ein FDP-Finanzminister – selbst in einer schwierigen Situation – nicht über Steuersenkungen wenigstens nachdenkt…

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Bisherige Kommentare

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  • Avatar Danny Müller sagt:

    Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 ist einfach nur lächerlich und der Grund, Frauen besser dastehen zu lassen, an den Haaren herbei gezogen. Wir arbeiten beide Vollzeit, ich habe mit Steuerklasse 3 rund das Doppelte Netto von meiner Frau. Laut brutto-netto-Rechner würden uns bei 4/4 mit Faktor rund 200€ jeden Monat fehlen. Ja, wir bekommen zwar bei der Steuererklärung mehr zurück, dennoch fehlt das Geld unterm Jahr, gerade jetzt angesichts steigender Sprit und Energiepreise.

  • Avatar andreas m. sagt:

    Danke, das war wirklich locker, gut verständlich geschrieben!

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Danke für das Feedback!

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