Das sind die Geldbringer bei der Steuererklärung
Höchste Eisenbahn! Bis zum 31. Juli muss Ihre Steuererklärung beim Finanzamt sein. Wenn Sie denn eine Steuererklärung abgeben müssen. Vielleicht brauchen Sie aber noch eine Extra-Motivation – abgesehen vom Termin. Okay, dann zeigen wir Ihnen mal, was die größten Geldbringer bei der Steuer sind. Und danach setzen Sie sich aber sofort ran am Wochenende. Abgemacht?
Zwei Dinge vorab:
Die gleich folgenden Tipps richten sich natürlich auch an die Steuerzahler, die keine Steuererklärung abgeben müssen. Und wenn Sie nicht wissen, ob Sie abgeben müssen oder nur dürfen, dann schauen Sie mal in diesen Blogbeitrag rein. Achso, in diesem Artikel sehen Sie auch die Vorteile der freiwilligen Abgabe.
Und noch was: Machen Sie Ihre Steuer am besten mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer. Warum? Die wurde speziell für Steuerlaien konzipiert – und weil alles in Interviewform abgefragt wird, vergessen Sie auch keine Steuersparmöglichkeit. Zudem geht es besonders einfach und schnell.
Der Klassiker – Werbungskosten
Alles, was Sie an Ausgaben im Zusammenhang mit der Arbeit haben, fällt hier rein. 1.000 Euro haben Sie schon mal als Pauschale – ohne jeden Nachweis. Doch die meisten können das toppen – und so mit einer Steuererstattung rechnen.
Wenn Sie zum Beispiel mehr als 16 Kilometer zur Arbeit fahren (einfache Strecke), kommen Sie schon über die 1.000 Euro der Pauschale. Nicht vom Arbeitgeber bezahlte dienstliche Reisen können sie ebenso absetzen wie die Kosten eines beruflich bedingten Umzugs. Haben Sie eine eigene Wohnung am Arbeitsort und pendeln Sie am Wochenende, kommt die doppelte Haushaltsführung zum Tragen. Weiter geht’s mit Kosten für Fachliteratur, Computer, Smartphone, Berufskleidung, Bewerbungen und Weiterbildungen.
Sonderausgaben
Hier geht es nicht um den Job, sondern um private Sachen. Alles, was Sie an Vorsorge treffen, lässt sich absetzen. Also unter anderem Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie die Haftpflicht. Des Weiteren fallen hier Ausgaben für Unterhalt an Ex-Partner, Kirchensteuer, Spenden, Mitgliedsbeiträge und Kosten bei der ersten Ausbildung nach der Schule rein.
Im Haushalt
Das Stichwort lautet haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Kinderbetreuung, Renovierungen und vieles mehr – Sie können in der Regel 20 Prozent der Rechnungssumme absetzen, wenn Sie alles ordentlich per Überweisung bezahlt haben. Und wenn Sie sagen, sowas kann ich mir nicht leisten: Auch beträchtliche Teile der Betriebskosten Ihrer Wohnung sind absetzbar. Schornsteinfeger, Hausmeister, Gartenpflege, Heizungswartung…
Außergewöhnliche Belastungen
Betrafen die bisherigen Punkte wohl wirklich fast alle, gilt das hier nicht. Doch wer zum Beispiel höhere Beträge für seine Gesundheit zuzahlen muss, kann sich freuen. Zahnersatz, Brille, Hörgerät, Rollstuhl und andere Zuzahlungen – ab einem gewissen Wert gibt es Geld vom Staat zurück über die Steuererklärung. Dieser Wert ist die zumutbare Belastung. Wie das genau aussieht, können Sie hier nachlesen. Oder Sie geben einfach alles bei smartsteuer ein, den Rest erledigt das Programm. Mehr Informationen zu Arztkosten finden Sie in diesem Artikel.
Kinder, Kinder
Auch die hat nicht jeder. Aber wenn, können Sie zum Beispiel die Kinderbetreuungskosten absetzen und profitieren von weiteren Vergünstigungen. Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben, prüft das Finanzamt, ob es für Sie günstiger ist, auf den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zu setzen.
Was bedeutet das konkret für mich?
Steuer machen lohnt sich oft. Wenn Sie dazu verpflichtet sind, kommen Sie eh nicht dran vorbei. Und wohl die meisten können mit einer Steuererstattung rechnen. Wie viel das ist? Hängt immer vom jeweiligen Fall ab. Im Schnitt sind es aber 1.069 Euro.
Bisherige Kommentare
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(* Pflichtfeld)
Ich habe keine Ahnung von der Steuererklärung und kann mir auch keinen Steuerberater leisten