Stichtag 31. Dezember – Zeit endlich die Steuer zu machen
Was, sagen Sie jetzt vielleicht, der Steuerstichtag ist doch der 31. Juli, bis dahin musste die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Da haben Sie natürlich Recht. Aber das gilt nur für die Menschen, die die Steuer machen müssen. Alle anderen haben länger Zeit. Genau genommen sogar vier Jahre. Deshalb ist der 31. Dezember 2020 der Stichtag – für die Steuererklärung für das Jahr 2016. Wir sagen Ihnen, warum das besonders lohnend ist, wer die längere Frist überhaupt in Anspruch nehmen darf und wie Sie die Steuer noch schnell und einfach machen können.
Wer muss eigentlich die Steuererklärung machen?
Die meisten von uns wissen mittlerweile, wer eine Steuererklärung machen muss – und wer nicht. Zur Abgabe verpflichtet sind Selbstständige, Ehepaare mit der Steuerklassenkombination 3/5, Bezieher von Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) von mehr als 410 Euro im Jahr. Dazu kommen Personen, die Nebeneinkünfte wie Mieteinnahmen von mehr als 410 Euro haben, wer eingetragene Freibeträge hat und wer bei zwei Arbeitgebern zur gleichen Zeit angestellt war. Um die wichtigsten Fälle zu nennen. Alle anderen sind fein raus. Oder doch nicht?
Fragen Sie sich doch mal: Warum muss ich keine Steuererklärung abgeben?
Klar, es ist natürlich erstmal eine Erleichterung, die Steuer nicht machen zu müssen. Kein Stress, keine Arbeit – ABER – auch kein Geld vom Staat zurück. Aber warum ist der Staat so gnädig und erlässt vielen die Steuererklärung? Etwa, weil er nett ist? Wohl kaum. Es ist eher so, dass der Staat davon ausgeht, dass bei diesen Leuten einfach nichts mehr zu holen ist. Steuern haben sie jeden Monat über die Lohnabrechnung schon bezahlt. Und das ist in etwa aufs Jahr gerechnet die Summe, die insgesamt an Einkommensteuer zu zahlen ist.
Doch STOP: Das setzt voraus, dass Sie keine weiteren Ausgaben haben, die Sie von der Steuer absetzen können. Und, das ist jetzt nicht überraschend: Viele haben was zum Absetzen. Sie setzten ihre Kosten aber nicht von der Steuer ab – und verschenken so bares Geld. Nach Schätzungen bleiben jedes Jahr rund 500 Millionen Euro in der Staatskasse, weil viele keine Steuererklärung machen. Das können Sie ändern, wenn Sie einfach die Steuer machen. Auch, wenn Sie es nicht müssen. Oder gerade, weil Sie es nicht müssen. Glauben Sie mir, Sie können dabei nur gewinnen!
Drei gute Gründe für die Abgabe der Steuererklärung
Wenn Sie immer noch nicht überzeugt sind, dann lesen Sie jetzt weiter. Denn freiwillige Abgeber haben drei richtig große Vorteile.
- Längere Frist: Das hatten wir am Anfang schon erwähnt. Die „Pflichtabgeber“ müssen immer schon bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Freiwillige haben vier Jahre Zeit. Das heißt, Sie können noch bis zum 31. Dezember Ihre Steuererklärung für das Jahr 2016 abgeben.
- Geldgarantie: Der nächste Hammer. Wenn Sie die Steuer freiwillig für zurückliegende Jahre machen, müssen Sie in keinem Fall Steuern nachzahlen. Falls das Finanzamt doch Geld will, dann legen Sie innerhalb eines Monats Einspruch ein und ziehen die Steuererklärung zurück. Dann ist nichts passiert. Klingt doch gut. Es geht aber noch besser: Wenn Sie die Steuererklärung mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen, sehen Sie in jedem Schritt live, wie viel Sie an Steuererstattung zu erwarten haben. Falls der unwahrscheinliche Fall eintritt, und Sie müssten nachzahlen, schicken Sie die Erklärung erst gar nicht ab. Dann haben Sie auch nichts an smartsteuer gezahlt, denn gezahlt wird bei uns erst, wenn die Erklärung tatsächlich ans Finanzamt geschickt wird.
- Zinsen: Kommt Ihr Steuerbescheid 15 Monate oder später nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres, bekommen Sie nicht nur Ihre Steuererstattung, sondern für jeden zusätzlichen Monat 0,5 Prozent Zinsen obendrauf. Diese garantierten 6 Prozent pro Jahr kriegen Sie sonst nirgendwo. Auf die Steuererstattung 2016 kommen Sie so über die Jahre auf mindestens 16,5 Prozent Zinsen!
Lohnt sich das wirklich?
Nun, jeder Fall ist anders. Aber die meisten dürften als freiwillige Abgeber Gewinn machen. Sie brauchen lediglich nachweisbare Ausgaben für das entsprechende Jahr. Wenn Sie zum Beispiel bei den Werbungskosten über die Pauschale von 1.000 Euro kommen, sind Sie schon auf der sicheren Seite. Das schaffen Sie zum Beispiel allein mit der Entfernungspauschale, wenn Ihr einfacher Arbeitsweg mindestens 16 Kilometer lang ist. Und es gibt viele andere Werbungskosten, lesen Sie einfach mal in unserem Steuer-ABC nach. Steuern sparen können Sie zum Beispiel auch, wenn Sie hohe Zuzahlungen beim Arzt (etwa Zahnersatz), Sonderausgaben oder haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen hatten. Bei letzteren zählen auch Teile der Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung.
Wenn Ihnen das alles zu kompliziert ist und Sie eher der praktische Typ sind, legen Sie doch einfach direkt mit smartsteuer los.
Schnell mit smartsteuer die Steuer machen
Seien Sie froh, dass es Online-Anbieter wie smartsteuer gibt. Denn wenn Sie jetzt die Steuererklärung für 2016 mit einer Steuer-CD machen wollten, könnte das schwierig werden. Wo bekommt man die denn überhaupt noch her? Bei smartsteuer wählen Sie einfach auf dieser Seite Ihr gewünschtes Steuerjahr aus. Und schon geht es los. In Form eines Interviews werden Sie leicht verständlich durch die Steuererklärung geführt. Sie müssen sich keine Gedanken machen, in welches Formular an welcher Stelle die Zahlen eingetragen werden müssen, das erledigt smartsteuer im Hintergrund. Und zahlen müssen Sie beim Ausprobieren natürlich auch nichts. Erst wenn Sie die Erklärung ans Finanzamt übermitteln, werden für die Steuerjahre 2016 und 2017 jeweils 24,99 Euro fällig. Für 2018 und 2019 können Sie sogar bis zu fünf Erklärungen in dem jeweiligen Jahr abschicken und zahlen jeweils nur 34,99 Euro. Geben Sie Ihre Steuer und die Steuererklärungen Ihrer Freunde und Familie dazu einfach nacheinander ab. Der Bezahlprozess entfällt für 2018 und 2019 nach der ersten Abgabe ans Finanzamt.
Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie es noch nicht mussten: Machen Sie unbedingt eine Steuererklärung. Und wenn Sie mit der für das Jahr 2016 anfangen wollen: Halten Sie sich ran, die Erklärung muss bis zum 31. Dezember beim Finanzamt sein. Es lohnt sich – und Sie haben doch ganz sicher kein Geld zu verschenken.
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