23.03.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern · Lesezeit: 3 min

So wird Ihre Steuer berechnet

Natürlich können Sie mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer einfach und schnell Ihre Steuer machen. Über Steuern müssen Sie dafür nicht viel wissen. Doch es gibt ganz sicher auch Leute, die verstehen wollen, was da im Hintergrund eigentlich genau passiert – und wie Ihre Steuer ermittelt wird. Und das wollen wir Ihnen heute mal Schritt für Schritt erläutern. 

Wer muss eine Steuererklärung machen – und wer nicht?

Verpflichtet zur Abgabe ist unter anderem, wer:

  • mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hatte (Lohnsteuerklasse VI)
  • Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € im Jahr bezogen hatte (für das Jahr 2020 betrifft das besonders viele, Stichwort Kurzarbeit
  • Nebeneinkünfte wie Mieteinnahmen von mehr als 410 € im Jahr hatte
  • verheiratet ist und die Steuerklassenkombination III / V oder IV mit Faktor gewählt hatte
  • eingetragene Lohnsteuerfreibeträge hatte
  • einen Verlustvortrag hatte
  • wer selbstständig ist

Viele müssen also keine Steuererklärung machen. Warum Sie es aber doch mit smartsteuer machen sollten – und warum Sie dabei als „Freiwilliger“ nur gewinnen können: Sie erfahren es in diesem Blogbeitrag.
Achtung: Wer abgeben muss, hat nur bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit dafür. Freiwillige Abgeber aber volle vier Jahre – für das abgelaufene Steuerjahr 2020 also bis Ende 2024.
Nun kommen wir aber zu den fünf Schritten bei der Berechnung der (Einkommen-)Steuer.

Schritt 1: Summe der Einkünfte 

Zuerst kommen natürlich Ihre Einkünfte. Es gibt sieben Einkunftsarten, darunter fallen unter anderem Ihr Arbeitslohn, Kapitaleinkünfte, Mieten, Ihr Gewinn als Selbstständiger und Renten.
Davon können Sie nun Ihre Werbungskosten abziehen. (Bei Selbstständigen sind das die Betriebsausgaben.) Pauschal haben Sie 1.000 €. Sie können aber auch mehr absetzen mit den entsprechenden Nachweisen. Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Arbeitskleidung und vieles mehr. Ausführlich finden Sie das zum Beispiel in diesem Blogbeitrag. Ganz neu für 2020: die Homeoffice-Pauschale.
Also: Summe der Einkünfte = Einnahmen – Werbungskosten

Schritt 2: Gesamtbetrag der Einkünfte 

Das geht schneller – und betrifft auch nicht jeden. Denn nun werden von der bisher ermittelten Summe der Einkünfte der Altersentlastungsbetrag für Menschen ab 64, der Freibetrag für Land- und Forstwirte und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abgezogen. Dieser Entlastungsbetrag unterstützt Alleinerziehende – Sie können 4.008 € jährlich abziehen. Ab dem zweiten Kind kommen noch 240 € pro Jahr hinzu.
Daraus ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte.

Schritt 3: Einkommen

Nun wird weiter abgezogen, denn es gibt ja nicht nur die Werbungskosten, die sich absetzen lassen. Sondern auch:

Dieses Einkommen dürfte mittlerweile deutlich unter Ihren Einkünften liegen. Aber es geht noch weiter.

Schritt 4: Zu versteuerndes Einkommen

Vom bisher berechneten Einkommen müssen noch Kinderfreibeträge oder das Kindergeld (je nachdem, was günstiger ist) und gegebenenfalls ein Härteausgleich für Nebeneinkünfte abgezogen werden. Es ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Für diesen Betrag zahlen Sie schlussendlich Steuern. Im Amtsdeutsch heißt das: Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Haben Sie das zu versteuernde Einkommen ausgerechnet, können Sie die Höhe der Steuer ganz einfach in dieser Tabelle ablesen. 
Aber auch das zu versteuernde Einkommen lässt sich noch mal drücken.

Schritt 5: haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen  

Von der tariflichen Einkommensteuer können Sie nun noch die anteiligen Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen abziehen. Dazu gehören Reinigungsarbeiten, Haustierbetreuung, Reparaturen, Renovierungsarbeiten, Wartungsarbeiten und vieles mehr. Wichtig: Alles muss auf Rechnung laufen und darf nicht bar gezahlt werden. Was viele vergessen: Einige Posten der Nebenkostenabrechnung bei Mietern fallen auch in diese Kategorie. Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag

Was bedeutet das konkret für mich?
Jetzt ist es aber endlich geschafft. Sie sehen, da steckt einiges dahinter. Aber – und das ist die gute Nachricht: Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen, müssen Sie sich um all das nicht kümmern. Sie werden in Form eines Interviews abgefragt, geben Antworten (meist in Form von Zahlen) und um den Rest kümmert sich smartsteuer. Sie müssen kein Steuer-Fachchinesisch können oder gar wissen, wo was genau in welchem Formular eingetragen werden muss. Also legen Sie doch am besten gleich los!

Stefan Heine
Verfasst von:
Stefan versteht als Fachanwalt für Steuerrecht selbst die Gesetze, die ihre eigenen Autoren verzweifeln lassen. Dabei widerlegt er das Gerücht, Juristen könnten nicht rechnen – zur Freude unserer Kunden und zum Ärger des Finanzamtes. Als Geschäftsführer von smartsteuer hält Stefan das Team mit seiner harmonischen Art zusammen und fokussiert es auf das gemeinsame Ziel: Die einfachste Steuererklärung. Stefan wird regelmäßig als Steuer-Experte von Handelsblatt, WiWo, bild.de oder diversen Regionalmedien herangezogen

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