18.06.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern · Lesezeit: 3 min

Vermögensteuer vor der Rückkehr?

Seit rund 25 Jahren wird die Vermögensteuer in Deutschland nicht mehr erhoben, doch nun könnte sie tatsächlich zurückkehren. Zumindest, wenn sich nach der Bundestagswahl Ende September die passende Koalition bildet. Welche das ist, welche Vorstellungen es in den Parteien zum Thema Vermögen und Steuern gibt – Sie erfahren es hier im Blog.

Links gegen rechts

Ich musste bei der Diskussion um die Vermögensteuer an ein Zitat von Karl Marx („Das kommunistische Manifest“) denken. Abgewandelt lautet es: „Ein Gespenst geht um in Deutschland – das Gespenst der Vermögensteuer.“
Da sorgen sich zum Beispiel Leser der „Wirtschaftswoche“ vor einer Vermögensteuer und bei der Tageszeitung „Welt“ heißt es „Die Vermögenden im Visier der Linken“. Womit auch gleich klar ist, dass die Idee, Reiche und Vermögende stärker zu besteuern, natürlich aus dem linken Lager kommt. Und die Parteien aus dem „rechten“ Lager eine solche Steuer nicht wollen.

Doch wie sieht das konkret aus? Wir haben mal geschaut, was in den endgültigen Partei-Wahlprogrammen beziehungsweise deren Entwürfen drinsteht.

Das will das linke Lager

Wir skizzieren nun kurz, was SPD, Grüne und Die Linke zum Thema Vermögen in ihren Wahlprogrammen zu sagen haben:

  • SPD: Die Vermögensteuer (für die Länder) soll wieder eingeführt werden: nur für „sehr hohe Vermögen“ mit einem Steuersatz von 1 %. Es soll aber hohe persönliche Freibeträge geben und die Grundlage von Betrieben verschont bleiben.
  • Grüne (Entwurf): Auch hier sei die Vermögensteuer das „bevorzugte Instrument“. Vermögen von mehr als 2 Millionen € pro Person soll ebenfalls mit 1 % pro Jahr besteuert werden. Für Betriebe soll es Begünstigungen geben. 
  • Die Linke (Entwurf): Hier geht es schon heftiger zur Sache. Vermögen oberhalb von 1 Million € soll mit 5 % versteuert werden, Freibeträge für Unternehmen von mindestens 5 Millionen € gelten. Zusätzlich möchte die Partei eine einmalige Vermögensabgabe einführen – „für die Bewältigung der Corona-Krise“. Hier wären ab 2 Millionen € Nettovermögen 10 bis 30 % Abgabe zu zahlen. Immerhin ist Ratenzahlung über 20 Jahr erlaubt. 310 Milliarden € sollen so in die Bundeskasse kommen – über 20 Jahre. 

Und wenn Sie jetzt sagen, Vermögensabgabe, so etwas gab es ja noch nie in Deutschland… Dann liegen Sie falsch. Denn die gab es schon nach dem 2. Weltkrieg.
Ich wiederhole nur kurz, dass CDU/CSU, FDP und AfD von solchen Überlegungen nichts halten.

Linkes Schreckgespenst

Schaut man sich die aktuellen Umfragen an, ist an eine Regierung aus Grünen, SPD und Die Linke kaum zu denken. Aber man weiß ja nie, was der Sommer noch so bringt. Und wenn man sieht, dass SPD und Grüne nahezu identische Vorstellungen haben – und die Linke sich wohl kaum verwehren würde, wenn die Vermögensabgabe nicht kommt, aber die Vermögensteuer – dann wäre eine Vermögensteuer wohl unausweichlich. Mit CDU/CSU dürfte das schon kaum möglich sein. Und wenn die FDP an Bord wäre, dann ist eine Vermögensteuer ausgeschlossen.

Doch keine Angst: Wenn eine Vermögenssteuer oder eine einmalige Vermögensabgabe käme, würde das mehr als 99 % der Deutschen nicht betreffen. Denn der Bereich des reichsten 1 % in Deutschland beginnt tatsächlich bei einem Vermögen von rund 1 Million €. Und wahrscheinlich würde es erst bei 2 Millionen € beginnen.

Die Probleme bei Vermögensteuer und Vermögensabgabe

Die einmalige Vermögensabgabe (Vorbild: Zeit nach dem 2. Weltkrieg, Lastenausgleich) dürfte eigentlich nur bei einer existenzbedrohenden finanziellen Notlage des Staates erhoben werden – und das ist bei allen Problemen durch die Corona-Krise zumindest nicht sicher.

Die Vermögensteuer wiederum wurde ja in den 1990er Jahren erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erhoben, abgeschafft wurde sie nie. Der Tenor des damaligen Urteils: Grundbesitz dürfe nicht anders als übriges Vermögen bewertet werden. Nun, mittlerweile könnte das bald anders aussehen – mit der Grundsteuerreform, die 2025 in Kraft tritt. Eine Hürde weniger für eine Vermögensteuer, aber über ihre Rechtmäßigkeit dürfte so oder so wieder gestritten werden. Die Grundsteuererklärung kann jetzt einfach Online gemacht werden.
Zudem bemängeln Kritiker, dass es sehr aufwendig ist, Vermögen Jahr für Jahr aufs Neue zu ermitteln. Die entstehenden Kosten stünden in keinem Verhältnis zu den Einnahmen. Das immerhin wäre bei der einmaligen Vermögensabgabe nicht der Fall. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Wie schon im Text erwähnt, direkt in aller Wahrscheinlichkeit nichts. Solche Steuern zielen nur auf die wirklich ganz Reichen. Man darf aber auch nicht übersehen, dass es sicher Reiche geben würde, die mit allen Mitteln verhindern wollen, dass sie zahlen müssen. Und zum Beispiel sich selbst oder ihr Unternehmen ins Ausland verlagern. Und dann könnten auch Arbeitsplätze verloren gehen.

Stefan Heine
Verfasst von:
Stefan versteht als Fachanwalt für Steuerrecht selbst die Gesetze, die ihre eigenen Autoren verzweifeln lassen. Dabei widerlegt er das Gerücht, Juristen könnten nicht rechnen – zur Freude unserer Kunden und zum Ärger des Finanzamtes. Als Geschäftsführer von smartsteuer hält Stefan das Team mit seiner harmonischen Art zusammen und fokussiert es auf das gemeinsame Ziel: Die einfachste Steuererklärung. Stefan wird regelmäßig als Steuer-Experte von Handelsblatt, WiWo, bild.de oder diversen Regionalmedien herangezogen

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