30.07.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern · Lesezeit: 3 min

Mehr Kohle für Azubis – mindestens 550 € für die meisten

Bald beginnt für viele junge Leute der sogenannte Ernst des Lebens. Die Schule ist (endlich) vorbei – und die Ausbildung beginnt. Zwar heißt es immer: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Aber nur von theoretischer und praktischer Ausbildung allein lässt es sich nun mal nicht leben. Die gute Nachricht für alle Azubis: Die Mindestvergütung steigt in diesem Jahr auf 550 €. Warum das so ist, wie es in folgenden Lehrjahren weitergeht, wo sich als Azubi am meisten verdienen lässt – all das erfahren Sie hier im Blog von smartsteuer. Und zusätzlich auch noch, wie es mit den Steuern und der Steuererklärung aussieht.

Mindestvergütung – aber nicht für alle

Wir wollen gleich mal ganz ehrlich sein. Die Mindestvergütung von 550 € betrifft all die Auszubildenden, die nicht in einem tarifgebundenen Betrieb lernen. Wo es Tarife gibt, gelten die dortigen Bestimmungen. Es ist zwar meist so, dass die Tarifvergütungen von Azubis über den 550 € liegen, es gibt aber auch Ausnahmen wie Friseur:innen. Es lohnt sich also immer, vor der Unterschrift unter einem Ausbildungsvertrag genau zu schauen, wie es mit der Vergütung aussieht.

Die Zahlen für die Mindestvergütung im Überblick

Wer 2021 die Ausbildung beginnt, erhält im ersten Lehrjahr die schon erwähnte Mindestvergütung von 550 €. Zum Vergleich: Wer 2020 angefangen hat, hatte da 515 €.
Die Vergütung steigt danach jährlich an: 

  • im zweiten Lehrjahr sind es 18 % mehr, also 649 €
  • im dritten sind es 35 % mehr, also 742,50 €
  • und in einem eventuellen vierten Lehrjahr 40 % mehr, macht 770 €

Das setzt sich in den Jahren 2022 und 2023 so fort. Es beginnt allerdings mit jeweils 35 € mehr. Will sagen: Azubis, die 2022 beginnen, haben eine Mindestvergütung von 585 €  und dann die gleichen prozentualen Steigerungen. Und wer erst 2023 die Lehre beginnt, startet mit 620 €. 

Wo gibt es noch mehr zu holen?

Als ich mich mit dem Thema beschäftigte, war ich schon überrascht über die zum Teil recht hohen Vergütungen für Azubis. Ich orientiere mich hier an den Angaben der Seite ausbildung.de und gebe mal einige Beispiele:

  • Fluglotse/Fluglotsin – Das beginnt schon gut im ersten Lehrjahr mit 1.150 €, steigert sich auf bis zu 4.000 € im zweiten und im dritten sind bis zu unglaublichen 5.900 € möglich.
  • Schiffsmechaniker:in – Auch nicht schlecht. Es beginnt mit 1.020 €, steigert sich über 1.270 auf 1.760 € 
  • Maurer:in – Hier gibt es noch Unterschiede zwischen Ost und West. Im ersten Jahr gibt es zwischen 805 und 890 €, im zweiten zwischen 1.000 und 1.230 € und im dritten schließlich zwischen 1.210 und 1.495 €
  • Sozialversicherungsangestellte:r – Hier sind es über die drei Lehrjahre ungefähr 1.120 €, dann 1.210 € und schließlich 1.310 €.
  • Polizist:in – Je nach Laufbahn und Bundesland liegt die Vergütung zwischen 1.225 und 1.510 €, konstant über die Ausbildungszeit.
  • Pflegefachfrau/-mann – Wer die Ausbildung in einer Einrichtung des öffentlichen Diensts macht, erhält über die Lehrjahre 1.165 , 1.230 und zum Schluss 1.330 €.
  • Bankkauffrau/-mann – Solide Zahlen auch bei der Bank: von 1.040 über 1.100 bis 1.160 €.

Es gibt noch viele weitere Berufe, in denen es in der Ausbildung vierstellige Vergütungen geben kann. 

Und was ist mit der Steuer?

Die Ausbildungsvergütung gibt schon mal einen kleinen Vorgeschmack auf das spätere Berufsleben. Denn auch hier gibt es Abzüge. Auf jeden Fall schon mal die Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Da gehen schon mal rund 20 % weg von der Vergütung.

Die Steuer ist tatsächlich nur was für die „Besserverdienenden“. Wer bei unter rund 1.120 € im Monat bleibt, muss keine Steuern zahlen. Und auch keine Steuererklärung machen. Das gilt übrigens für den Fall der Steuerklasse 1. Also keine Kinder und auch noch nicht verheiratet. In diesen Fällen liegt die Grenze in der Regel noch weiter oben.
Aber: Wer drüber liegt, bekommt die entsprechende Lohnsteuer automatisch von der Vergütung abgezogen. Das kann bei den Spitzenverdiener:innen jeden Monat sein, bei anderen aber vielleicht nur im November oder Dezember, wo es unter Umständen sogar noch ein Weihnachtsgeld gibt. 

Wichtig: Wenn Sie Steuern gezahlt haben, sollten Sie auf jeden Fall im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben. Am besten natürlich mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer. Oft können Sie sich damit die gezahlte Steuer vom Staat zurückholen. Denn auch Azubis haben jede Menge zum Absetzen. Wenn Sie dazu mehr wissen wollen, schauen Sie doch mal in diesen Blogartikel rein. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Azubis bekommen ab diesem Jahr eine Mindestvergütung von 550 €. Um Steuern müssen sich dabei nur die Auszubildenden kümmern, die im Monat mehr als 1.120 € verdienen.

Katrin Lengtat
Verfasst von:

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