Ran an die Erbschaftsteuer – oder lieber nicht?
Zwei Tage vor der Bundestagswahl lesen Sie hier unseren letzten Blogartikel vor diesem wichtigen Datum. Und da wollen wir nicht vergessen, Ihnen zu sagen: Gehen Sie zur Wahl! Wenn Sie denn nicht schon per Briefwahl abgestimmt haben. Informieren Sie sich, nutzen Sie zum Beispiel unseren Steuer-O-Mat und nehmen Sie Ihr demokratisches Recht zur Stimmabgabe wahr.
Zuvor wollen wir uns aber noch mit einem spannenden Thema beschäftigen: der Erbschaftsteuer. Darüber wird ja regelmäßig diskutiert, doch wo könnte die Reise mit einer neuen Regierung hingehen? Und warum ist diese Steuer eigentlich so wichtig? Sie lesen es hier im Blog von smartsteuer.
Nur ein Bruchteil wird besteuert
Im Jahr 2020 nahm der Staat 8,5 Milliarden € an Erbschaftsteuer ein. Genauer genommen die Bundesländer, denn denen steht das Geld zu. Das ist tatsächlich schon ein Rekord, deutlich mehr als in den Vorjahren. Darin sind auch schon 1,8 Milliarden € an Schenkungsteuer enthalten. Nur am Rande: Vererben und verschenken unterscheiden sich steuerlich kaum. Schenken kann man allerdings alle zehn Jahre im Rahmen der recht hohen steuerlichen Freibeträge. Später dazu mehr. Und damit sind wir schon beim Thema: Es gibt recht hohe Freibeträge bei der Erbschaftsteuer. Vor allem aber gibt es zahlreiche Kniffe, weil etwa betriebliches Vermögen noch mal besonders geschützt ist. Auch die Steuersätze bei der Erbschaftsteuer sind überschaubar. Und zu guter Letzt: Geschätzt werden Jahr für Jahr bis zu 400 Milliarden € vererbt oder verschenkt. Und da sind 8,5 Milliarden nur etwas mehr als 2 %.
Was wollen die Parteien?
Grob gesagt ist es so, dass die Reichen durchs Erben immer reicher werden. Das kann natürlich dem linken Lager nicht so richtig gut gefallen. Und so wollen die Linke und auch die SPD die Erbschaftsteuer reformieren. Die Grünen haben es sich im Wahlprogramm eher offen gelassen, wollen eher auf eine Vermögensteuer setzen.
Die AfD will die Erbschaftsteuer komplett abschaffen und die FDP nichts ändern. So heißt es auch offiziell bei der CDU/CSU. Die beiden bürgerlichen Parteien sehen bei einer strengeren Erbschaftsteuer die Gefahr, dass sowohl Unternehmen als auch Arbeitsplätze in Gefahr wären. Da ist es schon eine kleine Überraschung, dass ausgerechnet Friedrich Merz von der CDU sagte, dass man über eine breiter gestreute Erbschaftsteuer reden könne.
Wie auch bei anderen steuerlichen Themen stehen sich im Prinzip wieder das eher linke und das eher rechte Lager gegenüber. Das heißt, eine Reform der Erbschaftsteuer wird nur mit einer linken Regierung passieren. Wenn überhaupt.
Hohe Freibeträge
Ehepartner können 500.000 € steuerfrei erben und Kinder 400.000 €. Je geringer der Verwandtschaftsgrad ist, desto geringer auch der Freibetrag. Erbt man als Ehepartnerin oder Ehepartnerin eine Immobilie – und wohnt danach noch zehn Jahr darin, wird auch keine Erbschaftsteuer fällig. Bei Kindern und Enkeln ist es, abgesehen von einer Grenze bis 200 Quadratmeter Wohnfläche auch so.
Die größten, wenn auch nicht in Zahlen messbare Freibeträge gibt es aber bei Firmen. Betriebsvermögen bleibt in vielen Fällen unangetastet. Wer mehr wissen will, einmal hier klicken.
Was könnte sich also ändern? Klar, der Steuersatz auf Erbschaften könnte steigen. Die erwähnte 10-Jahres-Frist könnte verschwinden. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Vergünstigungen bei Firmenerben angetastet werden. Hier zieht immer wieder das Arbeitsplätze-Argument…
Wählen gehen nicht vergessen!
Wir hatten es ja schon eingangs geschrieben: Wenn Sie etwas ändern wollen, gehen Sie zur Wahl. Wenn Sie Steuern interessieren, testen Sie unseren Steuer-O-Mat. Der sagt Ihnen, wie viel Sie an Steuern mit der jeweiligen Partei mehr oder weniger zahlen müssten. Für den großen Überblick empfehlen wir Ihnen natürlich auch den Wahl-O-Mat. Bei dem erfahren Sie, zu welcher Partei Ihre Positionen am besten passen. Oder verlassen Sie sich einfach auf Ihr Bauchgefühl. Ganz egal, gehen Sie nur einfach wählen.
Was bedeutet das konkret für mich?
Nur wer wählt, kann etwas verändern (oder dafür sorgen, dass alles so bleibt, wie es ist). Nutzen Sie die Möglichkeit der Stimmabgabe. Denn wie bei der Erbschaftsteuer gibt es viele andere Themen, bei denen die Parteien ganz unterschiedliche Vorstellungen haben.
Bisherige Kommentare
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Ich finde für weiterführendes Vermögen muss die Erbschafts-Schenkungssteuer entfallen,
dies gilt auch für entfernt oder nicht verwandte auch ( hier ist ja momentan der Freibetrag gerade bei 20.000,00 € ), sowohl bei Betriebs- wie auch Privatvermögen. Ab einen Wert von
26 Mio. Euro kann meiner Ansicht nach, diese Bevorzugung eingestellt werden um keine Privelligierung für wirklich Reiche zuschaffen. Aber der Mittelstand ( insbesondere Unternehmer und faiere Vermieter ) darf im Falle der Weiterführung nicht besteuert werden. Zur Finazierung schlage ich vor, dass man im Gegenzug Immobielenverkäufe auch im Privatvermögen besteuert, wenn diese auch bereits 10 Jahre gehalten wurden oder auch wenn die Immobielen eigengenutzt wurden ( derzeit kann ja hier unter gewissen Vorraussetzungen eine Steuerfreiheit eintreten )
Die Erbschaftssteuer privat oder für Firmen gehört abgeschafft zu werden. Das ist nur Beschäftigung für Staatsbedienstete. Die Erbschaft soll fortgeführt werden, so wie es vorher war, egal ob verwandt oder nicht. Wenn der Fleischernachfolger das Geschäft schließen muss, nur weil er die Erbschaftssteuer nicht bezahlen kann, dann sieht es eben schlecht aus in Deutschland! In Australien gibt es keine Erbschaftssteuer mehr! Keine Beamte, keine Anwälte, nur Notare regeln das!!! FF