Endlich mehr Netto vom Brutto? Das können Sie auch!
Hand aufs Herz: Wie wäre es, wenn Sie jeden Monat mehr Geld auf dem Konto hätten? Ganz ohne Gehaltserhöhung oder Steuersenkung (das wird mit der kommenden Regierung vermutlich eh ausfallen). Klingt gut – und ist für viele auch möglich: mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Was das genau ist, für wen das eine Option ist und warum Sie sich ranhalten sollten – Sie lesen es in diesem Artikel im Blog von smartsteuer.
Für wen ist das interessant?
Die spannendste Frage also gleich zu Beginn. Generell sollten Sie schon mal Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sein. Selbstständige haben mit diesem Thema nichts zu tun.
Und ganz salopp gesprochen: Wenn Sie regelmäßig Ihre Steuererklärung gemacht haben – und dabei immer eine Steuererstattung bekommen haben, sollten Sie jetzt unbedingt weiterlesen. Denn statt der Steuererstattung ein Jahr später besteht für Sie durchaus die Möglichkeit, jeden Monat mehr Netto zu haben.
Das mit dem Netto gilt aber auch für die, die keine Steuererklärung machen müssen – und es deshalb auch nicht tun. Wir müssen leider sagen, dass das eh nicht sehr clever ist, denn gerade diese Personen würden meist mit der Steuererklärung Geld vom Staat zurückbekommen.
Und zu guter Letzt: Auch wenn Sie zuletzt Steuern nachzahlen mussten, sollten Sie nicht gleich aufgeben. Vielleicht gab es dafür Gründe, die es im nächsten Jahr nicht gibt. Kurzarbeit etwa.
Um es zusammenzufassen: Prinzipiell sollte sich das jede und jeder durchlesen, die auf „Lohnsteuerkarte“ arbeiten.
Aber wie bekomme ich nun mehr Netto?
Ganz ruhig, bevor ich Ihnen das sagen kann, braucht es noch etwas Hintergrundwissen.
Jeden Monat wird Ihnen vom Gehalt sofort die Lohnsteuer abgezogen. Ihr Unternehmen überweist die Kohle auch gleich artig ans Finanzamt. Am Ende vom Jahr entspricht die gezahlte Lohnsteuer ungefähr der Einkommensteuer, die Sie zahlen müssen.
Aber, und jetzt kommt das ganz große Aber: Da ist noch kein einziger Cent drin von dem, was Sie alles absetzen können. Werbungskosten (etwa die Pauschale für den Arbeitsweg), Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und mehr. All diese Ausgaben senken Ihre Steuerlast – und normalerweise holen Sie sich das Geld über die Steuererklärung zurück – aber erst im Folgejahr.
ODER: Sie stellen jetzt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Dann werden viele absetzbare Posten schon im Vorfeld berücksichtigt – Sie erhalten Freibeträge. Und damit bekommen Sie tatsächlich in jedem Monat mehr Geld.
Wie funktioniert das genau?
Es braucht – wie so oft bei der Steuer ein Formular. Sie können es auf der Seite des Bundesfinanzministeriums herunterladen. Der „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2021“ befindet sich dort rechts. Wichtig: Sie müssen den Antrag bis spätestens 30. November beim Finanzamt einreichen, denn dann greifen die Absetzmöglichkeiten sogar noch in diesem Jahr.
Nun geht es ans Ausfüllen. Es läuft so ähnlich wie bei der Steuererklärung.
- Werbungskosten: Hier natürlich zuerst die Entfernungspauschale, 30 Cent für jeden Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeit, ab dem 21. Kilometer sogar 35 Cent. Oder Sie hatten ein Arbeitszimmer, waren im Home-Office (Homeoffice-Pauschale), kauften Berufskleidung und vieles mehr. Wichtig: Um einen Freibetrag für die Werbungskosten zu bekommen, müssen Sie mindestens 1.600 € an Ausgaben haben.
- Sonderausgaben: Unterhalt für Ex-Partner (nicht Kinder), Spenden, Ausgaben für Kinderbetreuung und mehr. Hier sind es mindestens 600 € für einen Freibetrag.
- außergewöhnliche Belastungen: Das sind vor allem Krankheits- und Pflegekosten, auch hier sollten wenigstens 600 € zusammenkommen.
- haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Sie hatten eine Putzkraft? Oder haben die Wohnung renovieren lassen? 20 Prozent der Ausgaben lassen sich absetzen. Schauen Sie auch in die Betriebskostenabrechnung, da geht auch einiges in diesem Bereich. Hier zählt jede Ausgabe ab dem ersten Euro.
Alles ausgefüllt? Dann ab damit. Erkennt das Finanzamt Ihren Antrag an, greifen die Freibeträge schon in Ihrer Lohnabrechnung für den Dezember. Und zwar für das ganze zurückliegende Jahr. Weihnachten kann da so also kommen – mit einem richtigen Geldregen.
Und was ist mit dem nächsten Jahr?
Die Freibeträge gelten immer für zwei Kalenderjahre, also in Ihrem Fall für 2021 und 2022. Dafür müssen Sie nur das entsprechende Feld „Zweijährige Gültigkeit des Freibetrags“ im Formular ankreuzen.
Wenn Sie es nicht mehr rechtzeitig schaffen bis Ende November, ist es auch nicht so schlimm. Dann stellen Sie einfach einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2022. Darin geben Sie an, was Sie 2022 (und auch 2023) werden absetzen können. Orientieren Sie sich dabei an den Vorjahren. Kommt der Bescheid dann zum Beispiel im Januar, greifen die Freibeträge ab Januar 2022 bis zum Dezember 2023! Sie haben zwar nicht mehr den besonders ertragreichen Dezember 2021 dabei, dafür aber gleich zwei volle Jahre Ruhe.
Die Folgeanträge sind in der Regel noch mal deutlich einfacher.
Ganz wichtig: Ändern sich Sachen deutlich bei Ihnen, müssen Sie das dem Finanzamt sofort mitteilen.
Wo ist denn da der Haken?
Mal abgesehen davon, dass Sie sich einmal hinsetzen müssen für den Antrag, gibt es noch zwei Sachen, die nicht unerwähnt bleiben sollen. Es sind allerdings wirklich keine Haken:
- Wenn Sie Freibeträge haben, müssen Sie zwingend im Folgejahr eine Steuererklärung machen. Nicht so schlimm, mit unserer Online-Lösung smartsteuer ist das schnell erledigt.
- In dieser Steuererklärung können Sie im Normalfall nicht mehr mit einer größeren Erstattung rechnen. Denn die haben Sie ja schon erhalten – im Vorjahr, jeden Monat auf Ihrer Lohnabrechnung.
Was bedeutet das konkret für mich?
Insbesondere wer regelmäßig bei der Steuererklärung Geld vom Staat zurückbekommen hat, sollte den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Denn damit bekommen Sie das Geld nicht erst im nächsten Jahr, sondern schon jetzt anteilig in jedem Monat. Sie haben dann mehr Netto vom Brutto als zuvor.
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