28.01.2022 · smart steuern · Lesezeit: 4 min 8

Grundsteuerreform – jetzt geht es richtig los

Jahrzehntelang passierte nichts bei der Grundsteuer. Doch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 muss die Politik bis 2025 diese Steuer komplett reformiert haben. Und der erste große Schritt passiert noch in diesem Jahr: Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer:innen müssen im Jahr 2022 eine Art Steuererklärung für ihr Eigentum machen. Was es damit genau auf sich hat, wie wir von smartsteuer Betroffenen helfen und warum das auch alle anderen direkt betrifft – Sie erfahren es hier im Blog.  

Millionen Deutsche müssen eine neue „Steuererklärung“ machen

Warum steht das in Anführungszeichen, fragen Sie vielleicht. Nun, es handelt sich formal nicht um eine richtige Steuererklärung, sondern um die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Und die wird in diesem Jahr, also 2022, fällig. Weil wir davon ausgehen, dass nicht alle tief in der Grundsteuermaterie stecken, werden wir in aller möglichen Kürze erklären, was Grundsteuer ist und warum sich deren Berechnung ab 2025 verändert. Und für alle Mieterinnen und Mieter: Lesen auch Sie das gründlich. Denn wenn sich die Grundsteuer 2025 erhöht, zahlen auch Sie mehr … 

Was ist die Grundsteuer eigentlich?

Das ist eine Steuer auf das Eigentum an inländischen Grundstücken und deren Bebauung sowie auf entsprechende Erbbaurechte. Anders als die Grunderwerbssteuer muss sie regelmäßig vom Eigentümer gezahlt werden, meist jährlich. Und ganz wichtig: Auf Mieter kann sie umgelegt werden, d.h. schlussendlich zahlen Sie in einem Mietshaus anteilig die Grundsteuer. Schauen Sie einfach mal in Ihre Betriebskostenabrechnung, da taucht der Posten oft an erster Stelle auf.
Die Grundsteuer ist nach der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Im Jahr 2020 nahmen diese rund 14 Milliarden € ein.

Warum die Reform?

Nun, das Bundesverfassungsgericht hat es 2018 so entschieden. Kurz gesagt: Die völlig veralteten Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer (1935 Ost, 1964 West) mit einem bundesweiten Einheitswert führte zu erheblichen Ungerechtigkeiten, gegen die es Klagen gab.
Ab 2025 muss die Grundsteuer neu berechnet werden – für alle rund 35 Millionen „wirtschaftlichen Einheiten“. Eine Mammutaufgabe, die in diesem Jahr richtig in Fahrt kommt. Und dazu dient die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“.

Wie wird das ermittelt?

Es könnte einfach sein, ist es aber natürlich nicht. Da sich bei der Reform nicht alle Bundesländer auf eine bundeseinheitliche Regelung einigen konnten, haben wir (fast wie bei den Corona-Maßnahmen) einen Flickenteppich. Es gibt zwar ein Bundesmodell. Doch eine Öffnungsklausel erlaubt den Ländern eigene Wege zu gehen. 

  • Das Bundesmodell nutzen die folgenden Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Ebenfalls Sachsen und das Saarland, die allerdings bei der Höhe der Steuermesszahlen abweichen.
  • Einen eigenen Weg gehen diese fünf Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. 

Beim Bundesmodell spielen der sogenannte Bodenrichtwert, die Größe des Grundstücks, die Wohnfläche, Art und Alter des Gebäudes, die Nettokaltmiete und einiges mehr eine Rolle.
Weniger kompliziert ist es in den fünf anderen Bundesländern: Dort reichen in der Regel wenige Angaben, wie die Fläche des Grundstücks und des Gebäudes sowie die Lage des Grundstücks.
Falls Sie neugierig sind: „Ihren“ Bodenrichtwert können Sie auf diesem Gemeinschaftsprojekt der Bundesländer ermitteln. 

Und was muss ich nun genau tun?

Nun, der Plan sieht wie folgt aus: Ende März soll es eine öffentliche Bekanntmachung geben, mit der Betroffene zur Abgabe der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ aufgefordert werden. Möglicherweise erfolgt die Aufforderung aber auch direkt vom Finanzamt. In jedem Fall steht schon fest, dass die Abgabe im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 erfolgen muss. Und auch nur vollelektronisch.

Sie können das natürlich selbst ohne jegliche Hilfe probieren – auf Ihr eigenes Risiko. Oder Sie geben das in die Hände einer Steuerberatung. Wir von smartsteuer haben aber eine viel bessere Idee! Machen Sie die Grundsteuer-Steuererklärung einfach mit smartsteuer. Mit unserer Lösung kommen Sie, wie gewohnt, ohne große Vorkenntnisse schnell und einfach zum Ziel. Inklusive der Abgabe über die offizielle Elster-Schnittstelle an Ihr Finanzamt.


Warum passiert das schon 2022?

Berechtigte Frage, aber die Finanzverwaltungen geben sich damit vor allem Zeit. Denn aus jeder der Millionen Erklärungen und den dort gemachten Angaben muss der Grundsteuerwert ermittelt werden, der mit einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert wird. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag.
Und damit ist es immer noch nicht getan. Denn jetzt kommen die Kommunen ins Spiel, die ja die Steuer haben wollen. Sie verrechnen den Grundsteuermessbetrag mit dem sogenannten Hebesatz – fertig ist die Höhe der Grundsteuer, die ab 2025 fällig sein wird. Wie hoch dieser Hebesatz ist, legen die Gemeinden in Eigenregie fest. Die Hebesätze könnten deshalb auch das passende Werkzeug sein, um die Belastung durch die neu berechnete Grundsteuer im Rahmen zu halten. Doch ob die Gemeinden das auch wirklich machen, steht noch in den Sternen.
Und so bleibt auch für Millionen Mieterinnen und Mieter die bange Frage: Wie teuer wird meine Gesamtmiete ab 2025? 

All das haben wir auch in unserem Video für Sie zusammengefasst:

Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück besitzen, müssen Sie in diesem Jahr ab Juli eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ beim Finanzamt abgeben. Diese Angaben sind die Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer im Jahr 2025. 

Stefan Heine
Verfasst von:
Stefan versteht als Fachanwalt für Steuerrecht selbst die Gesetze, die ihre eigenen Autoren verzweifeln lassen. Dabei widerlegt er das Gerücht, Juristen könnten nicht rechnen – zur Freude unserer Kunden und zum Ärger des Finanzamtes. Als Geschäftsführer von smartsteuer hält Stefan das Team mit seiner harmonischen Art zusammen und fokussiert es auf das gemeinsame Ziel: Die einfachste Steuererklärung. Stefan wird regelmäßig als Steuer-Experte von Handelsblatt, WiWo, bild.de oder diversen Regionalmedien herangezogen

Bisherige Kommentare

Einen Kommentar schreiben
  • Avatar Karen Sommer sagt:

    Wenn man ein Haus kernsaniert hat, spielt der Art und Umfang und das Jahr der Sanierung eine Rolle oder das ursprüngliche Baujahr?

  • Avatar Harry Sebekow sagt:

    Das wird drastig teurer.Den kleinen Eigentumswohnungs Besitzer wird das
    drastisch treffen.Wohnungskonzerne und Haie der Brance legen das auf
    ihre Mieter um.So viel zur Gerechtigkeit.

  • Avatar Gerd sagt:

    Das ist total beschissen: Abgabe der Erklärung zur Feststellung geht nur vollelektronisch.
    Habe ich gar keine Lust drauf, werde mich beim FA beschweren, daß es nicht in Papierform geht.
    Überhaupt: die erforderlichen Angaben können die Finanzämter doch bei den Katasterämtern erfahren – sind die zu bequem oder zu blöd dazu??

  • Avatar Horst sagt:

    Alles sehr spannend.
    Die Leute über ein gewisses Alter hinaus sind und das sind denke ich viele, werden sich freuen, das die Erklärung nur elektronisch erfolgen kann.
    In dem Alter schreiben viele noch Briefe, machen Überweisungen mit dem Kugelschreiber und telefonieren nur mit Festnetztelefon.
    DER STAAT MACHT ES SICH ZU EINFACH UND WUNDERT SICH DANN, DAS DER FRUST AM STAAT UND DER POLITIK IMMER GRÖSSER WIRD.

  • Avatar NaFFster sagt:

    In Niedersachsen wollen die Behörden alle Eigentümer anschreiben und die, von Ihnen bekannten Daten schon preis geben. Man soll dann nur reagieren müssen, wenn diese Daten falsch sind. Da Niedersachen das Flächen-Lage-Modell hat, ist das auch etwas einfacher als wenn man das Bundesmodell hat.

    Und zum Thema alte Menschen und elektronische Abgabe: Wir beschweren uns immer, dass die Verwaltung ewig braucht und die öffentliche Hand so viel geld verschlingt. Dann stellt man (endlich) alles auf digital um, damit Arbeiten nicht mehr per Hand geamcht werden müssen und schon meckern wieder alle. Ich bin der Meinung, dass auch Leute mit 60+ sich dem elektronischen Fortschritt nicht verweigern dürfen. Und die meisten besitzen auch ein Handy und nutzen Computer. Und wenn die dann doch ggf zu alt dafür sind, dann sollte diese Arbeit vllt grundsätzlich von jemand anderes (könnten ja auch Kinder, Enkel, der Nachbar oder so sein) übernommen werden, da ich glaube, da ansonsten vllt auch vieles anderes in die Dutt gehen könnte.

  • Avatar Jürgen sagt:

    Ich halte das Feststellungsverfahren für extrem schlecht, es werden Angaben gefordert die garnicht gebraucht werden zb. Persönliche Steuernummer und Angaben gefordert die bereits vorliegen. Gibt es die Möglichkeit gegen dieses Verfahren zu klagen, hat damit jemand Erfahrungen gemacht? Fände ich spannend dazu Informationen zu bekommen.

  • Avatar Manni sagt:

    Wo bleibt denn das Programm? Es ist schon Ende Juli !

  • Avatar Kevin Braun sagt:

    Guten Tag,

    leider tauchen bei der Neuentwicklung eines Produktes innerhalb eines sehr knappen Zeitfensters gelegentlich unvorhersehbare Probleme auf. Diese haben wir allerdings gemeistert und befinden uns nun auf der Zielgeraden. Aktuell sind wir dabei, unsere Grundsteuererklärung final zu testen und letzte Bugs zu fixen.

    Unsere Grundsteuererklärung wird in dieser oder der nächsten Woche online gehen. Wir informieren Sie per E-Mail, sobald die Grundsteuererklärung verfügbar ist, wenn Sie sich bereits hier zu unserer Warteliste angemeldet haben.

    https://www.k8s.stage.smartsteuer.dev/online/grundsteuer-warteliste/

    Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Kommentar schreiben

(* Pflichtfeld)