18.03.2022 · Arbeitnehmer · smart steuern · Lesezeit: 3 min

Den Garten verschönern – und dabei bis zu 5.200 € Steuern sparen

Ein Garten ist eine wunderbare Sache – doch er macht oft auch viel Arbeit. Und nicht immer kann oder will man das allein bewältigen. Professionelle Hilfe kostet zwar Geld – doch einen Teil dieser Kosten können Sie von der Steuer absetzen. Als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen. Wie das genau funktioniert, wie viel Sie absetzen können und worauf Sie dabei unbedingt achten müssen – das alles lesen Sie hier im Blog von smartsteuer.

Wer kann Steuern sparen?

Ich hatte es ja gerade eben schon geschrieben: Sie können „im Garten“ Steuern sparen, aber das funktioniert nur, wenn Sie Profis ranlassen. Alles, was Sie selbst leisten, interessiert steuerlich eben sowenig wie die (bezahlte) Hilfe von Freunden, Nachbarn oder Verwandten.
Prinzipiell können sowohl Eigenheimbesitzer und -besitzerinnen als auch Mieter und Mieterinnen die Steuervorteile in Anspruch nehmen. Wichtig ist:

  • Absetzen lassen sich die Kosten nur von den Personen, die im zugehörigen Haus wohnen. 
  • Das gilt auch für Ferienhäuser und Schrebergärten, wo man nicht immer wohnt.
  • Richten Sie den Garten nicht zeitgleich mit dem Bau des Hauses ein. In diesem Fall dürfen Sie die „Gartenarbeit“ nicht absetzen.

Es gibt zwei Möglichkeiten zum Absetzen. Das sind die Handwerkerleistungen auf der einen Seite und die haushaltsnahen Dienstleistungen auf der anderen.

Handwerkerleistungen – bis zu 1.200 € absetzen

Hier erklärt das Wort schon ganz gut, worum es geht: Um Tätigkeiten, die ein Handwerker ausführt. Im Garten können das zum Beispiel der Bau eines Brunnens, einer Terrasse, eines Zaunes oder eines Gartenteichs sein. Aber auch Reparaturarbeiten. Und wie läuft das nun mit dem Absetzen? Zuerst: Absetzbar sind „nur“ die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten. Material ist generell ausgenommen. Von der Rechnungssumme (ohne die Materialkosten) können Sie schließlich 20 % absetzen, maximal jedoch 1.200 € im Kalenderjahr. Heißt andersherum: 6.000 € darf die Handwerkerrechnung (ohne Material) maximal betragen. Achtung: Auch andere Handwerkerleistungen im Haus zählen in diesen Höchstbetrag mit rein. Das gilt auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen, zu denen wir jetzt kommen. 

Haushaltsnahe Dienstleistungen – bis zu 4.000 € absetzen

Generell handelt es sich hier um Tätigkeiten, die durchaus auch ein Familienmitglied machen könnte. Wir reden also zum Beispiel vom Rasenmähen, Unkrautjäten, der Bekämpfung von Schädlingen und dem Heckenschneiden. Für diese und ähnliche Tätigkeiten können Sie pro Jahr sogar bis zu 4.000 € absetzen. Es sind wieder 20 % der Rechnungssumme (maximal 20.000 €) absetzbar, Material ist erneut nicht dabei.  Und, wer mitgerechnet hat: Insgesamt wären wir dann bei den 5.200 € in der Überschrift. 

Worauf müssen Sie noch achten?

Das sind die folgenden Punkte: 

  • Sie brauchen auf jeden Fall eine richtige Rechnung. Auf der müssen die absetzbaren und nicht-absetzbaren (Material!) Kosten getrennt aufgelistet sein.
  • Sie dürfen zudem den Rechnungsbetrag nie – also wirklich nie – bar zahlen. Dann wird das Finanzamt auch die Rechnung nicht anerkennen. Deshalb immer das Geld überweisen.
  • Heben Sie die entsprechenden Belege, also Rechnungen und zugehörige Kontoauszüge, mindestens zwei Jahre auf, besser länger. 
  • Achten Sie insbesondere bei den Handwerkerleistungen auf den Maximalbetrag. Bedenken Sie, dass Sie unter Umständen noch weitere haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen haben. Wenn Sie merken, dass Sie über die 1.200 € im Jahr kommen, versuchen Sie zum Beispiel eine Ratenzahlung zu vereinbaren, bei der die letzte Rate im Folgejahr zu leisten ist.

Das alles ist keine Raketenwissenschaft. Bliebe nur noch die Frage, wie das dann in der Steuererklärung aussieht. Nun könnten wir Ihnen sagen, wo Sie welchen Betrag in welches Formular eintragen müssten für die Absetzbarkeit. Das lassen wir aber – und sagen Ihnen einfach nur: Machen Sie Ihre Steuererklärung doch am besten mit unserer einfachen Online-Lösung smartsteuer. Da werden Sie Schritt für Schritt in Form eines Interviews durch die Steuererklärung geführt. Sie müssen dann bei den entsprechenden Fragen nur die Zahlen eingeben. Der Rest passiert automatisch im Hintergrund. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie einen Garten haben, können Sie einen Teil der Kosten für Gartenarbeit von der Steuer absetzen – bis zu maximal 5.200 € im Jahr. Entweder als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung. Achten Sie dabei immer auf die Rechnung und überweisen Sie das Geld. Zahlen Sie nie bar. 

Katrin Lengtat
Verfasst von:

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