31.05.2022 · Arbeitnehmer · smart leben · smart steuern · Lesezeit: 3 min

Privat Geld verleihen – gute oder schlechte Idee?

Es ist eine schwere Entscheidung: Sie müssen aus Gründen jemanden um Geld bitten. Die Bank kommt nicht in Frage, bleiben also nur Freunde oder jemand aus der Familie. Doch wie ist das mit dem Geld leihen in einem solchen Fall? Wann sollte man es als „Geldgeber:in“ überhaupt machen? Was gilt es unbedingt zu beachten, was sind die Fallstricke? Muss es was Schriftliches geben? Wir liefern Ihnen wie gewohnt leicht verständlich die Antworten zu diesen Fragen. Und erklären am Schluss auch noch, in welchen Fällen die Steuer beziehungsweise die Steuererklärung eine Rolle spielt.

Die Vorbereitungen

Vorab, wir reden hier weniger von den 20 €, die man sich kurz mal leiht. Es geht schon um etwas größere Summen. Und weil das so ist, müssen wir es von beiden Seiten betrachten. Denn nur so lässt sich verstehen, worauf es im Vorfeld ankommt. Ganz wichtig: Versuchen Sie es immer zuerst in der Familie. Freunde nur im absoluten Notfall. Warum, fragen Sie vielleicht: Nun, wenn es zum Beispiel mit der Rückzahlung nicht klappt, kann das eine Freundschaft schnell zerstören. In der Familie kann das zwar auch passieren, muss es aber bei Weitem nicht immer.

Nun aber los:

  • Sie brauchen Geld. Beantworten Sie sich die folgenden Fragen: Wofür brauche ich das Geld? Wie viel Geld brauche ich wann? Wie kann ich es bis wann zurückzahlen? Wer kann mir aus dem Familien- oder Freundeskreis überhaupt Geld leihen? Wie schätzen Sie die Chancen darauf bei den jeweiligen Personen ein? 
  • Sie haben Geld. Eine Person aus dem Freundes- oder Familienkreis tritt an Sie heran mit der Bitte um Geld. Auch hier stellen sich einige Fragen. Warum braucht die Person das Geld und wie viel? Wenn es zum Beispiel um 1.000 € für einen Urlaub geht, sollten Sie lieber dreimal darüber nachdenken. Ganz anders sieht es bei unvorhersehbaren Ereignissen aus. Haben Sie genügend Geld, um es zu verleihen? Ist die Person in der Lage, das Geld auch zurückzuzahlen in absehbarer Zeit? Eine Bank vergibt ja auch nicht ohne Prüfung einen Kredit. Was ist mit Zinsen und wie hoch könnten die sein? Und ganz allgemein: Vertrauen Sie der Person?

Das sollten beide wirklich gründlich tun, um ein großes Missverständnis zu vermeiden.

Der Vertrag

Ja, Sie haben richtig gelesen. Ohne Vertrag läuft bei einem solchen Kredit nichts, denn darum dreht es sich beim Geldleihen. Und der ist auch für beide Seiten wichtig. Es handelt sich formell um einen Darlehensvertrag. Das muss jetzt kein notarielles Ding sein. Unbedingt muss aber in einem solchen Schriftstück stehen: 

  • die Namen und Adressen der beiden Beteiligten (Darlehensgeber und Darlehensnehmer)
  • das Datum des Vertragsabschlusses
  • die Kreditsumme
  • das Datum der Auszahlung (wichtig: bitte zwingend das Geld überweisen, mit dem Verwendungszweck Darlehen)
  • der Ablauf der Rückzahlung. Entweder eine komplette Tilgung zu einem festen Datum oder eine Ratenzahlung, zum Beispiel immer am Ersten des Monats. Je genauer eine Ratenzahlung vereinbart wird, desto besser.
  • Falls gewünscht ein üblicher Zinssatz, der sollte unter dem eines Bankkredits liegen und über dem Zins auf einem Tagesgeldkonto. 
  • Ebenfalls wenn gewünscht: eine Sicherheit, falls die Rückzahlung nicht klappt.
  • Ganz klar, die Unterschriften dürfen nicht fehlen.

Musterverträge finden Sie auch im Internet, zum Beispiel hier.

Zinsen – und Steuern

Wenn Sie bei dem Vertrag ganz ohne Zinsen auskommen, sind Sie an dieser Stelle auch schon fertig. Mit der Steuer haben Sie in diesem Fall nichts zu tun. Anders sieht es aber aus, wenn Zinsen fließen. Das sind im Steuerrecht Kapitaleinkünfte – und auf die müssen ganz klassisch Steuern gezahlt werden. Also 25 % plus Soli (macht dann zusammen 26,375 %) plus Kirchensteuer, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind. Geben Sie diese Einkünfte unbedingt in der Steuererklärung an. Wo Sie das eintragen müssen, brauchen Sie nicht mal zu wissen, wenn Sie die Steuer mit unserer bewährten Online-Lösung smartsteuer machen. Das erledigt die Software für Sie. Und in den meisten Fällen müssen Sie am Ende dann doch keine Steuer zahlen. Denn für Kapitaleinkünfte gilt ein Freibetrag von 801 € (1.602 € für Paare). Und wenn Sie da bei allen Kapitaleinkünften in einem Jahr drunter liegen, werden eben keine Steuern fällig.

Was bedeutet das konkret für mich?
Überlegen Sie es sich gut, wenn Sie privat Geld im Familien- oder Freundeskreis verleihen. Denn wohl keiner möchte mit einem Anwalt vor Gericht das Geld einfordern, wenn die Rückzahlung ausbleibt. Auf jeden Fall sollten Sie einen Vertrag über das Darlehen machen. Das lässt alle Beteiligten ruhiger schlafen.

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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