10.06.2022 · Selbstständige · smart steuern · Lesezeit: 3 min 1

Berlin macht ernst: Airbnb-Vermieter müssen Steuern nachzahlen

Lange schien es ein nahezu rechtsfreier Raum zu sein. Wer über die Vermietungsplattform Airbnb seine Wohnung oder ein Haus vermietete, brauchte sich um etwaige Steuerzahlungen kaum kümmern. Denn für die Finanzbehörden war es kaum möglich, die Vermieterinnen und Vermieter ausfindig zu machen. Das hat sich mittlerweile geändert. Und in Berlin haben die Finanzämter dadurch schon mal 2,2 Millionen € Steuern eingetrieben. Lesen Sie hier, warum das möglich war, was genau in Berlin passierte und wie die Lage generell für Airbnb-Vermieter in Deutschland ist. Zu guter Letzt erfahren Sie auch noch, warum auch in diesem Fall unsere Online-Steuererklärung smartsteuer eine gute Wahl ist. 

Airbnb musste Daten an deutsche Behörden herausgeben

Wir hatten hier im Blog von smartsteuer nicht nur einmal davor gewarnt, dass genau das passieren wird, was nun passiert ist. Zum Beispiel in diesem Artikel. Kurz zusammengefasst: Wer über Airbnb und ähnliche Plattformen vermietet, muss die Gewinne aus der Vermietung versteuern. Es sei denn, es werden nicht mehr als 520 € im Jahr. Viele scherten sich aber gerade in den Anfangsjahren nicht darum und dachten, wie soll das Finanzamt rausbekommen, wer sich hinter Anbieter xyz in Wirklichkeit versteckt. Doch die Finanzbehörden waren cleverer: Sie stellten in Irland (Hauptsitz von Airbnb in Europa) eine sogenannte Gruppenanfrage zur Herausgabe der Daten. Das hat zwar alles gedauert, aber nun sind die Daten da. Dabei geht es erst mal nur um die Jahre 2012 bis 2014.  

Berlin braucht das Geld

Wir alle wissen, dass unsere Hauptstadt finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet ist. Und deshalb fragte die Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ bei den Finanzbehörden mal nach, was denn eigentlich aus den Airbnb-Daten geworden ist. Die Antwort im Detail, wie sie im Tagesspiegel steht:

  • Berlin hat rund 2,2 Millionen € nicht gezahlte Steuern eingetrieben.
  • 886 „Steuersünder“ hätten nicht, nicht vollständig oder nachträglich ihre Einkünfte erklärt.
  • Damit wurden in deutlich mehr als der Hälfte der rund 1.500 Steuerfälle aus den Airbnb-Daten nicht ordnungsgemäß versteuert.
  • Im Durchschnitt handelt es sich um rund 2.500 € unterschlagene Steuern pro Fall.

Und das hier ist alles nur für die Jahre 2012 bis 2014 – und für Berlin. Leider wissen wir nicht, ob es in anderen deutschen Städten schon Ergebnisse gibt. Fakt ist: Jede Menge Daten liegen dafür schon mal vor… 

Geld auch an anderer Stelle eingenommen

Zusätzlich zu den jetzt erzielten Steuereinnahmen hat Berlin in den vergangenen Jahren mehr als drei Millionen € Bußgelder eingenommen. Grund waren hier Verstöße gegen das sogenannte Zweckentfremdungsgesetz. Das regelt seit 2014 und verschärft seit 2018, wer und wie überhaupt Wohnungen über Airbnb anbieten darf. So brauchen die Vermieter eine Registriernummer vom Amt. Damit wollte Berlin unter anderem auch Leuten auf die Schliche kommen, die keine Steuern zahlten. Aber die Stadt hatte die Rechnung ohne Airbnb gemacht. Airbnb veröffentlichte die Registriernummer einfach nicht.
Wieder brauchte es deshalb Gerichte. Und tatsächlich: Das Berliner Verwaltungsgericht entschied 2021, dass Airbnb die Daten privater Vermieter herausgeben muss, wenn es einen Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gibt. Und Ende April 2022 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Airbnb & Co. verpflichtet sind, den Kommunen Auskunft über die Vermieter zu geben. Die Luft wird also zunehmend dünner für die, die ohne Registrierung und/oder Steuerzahlungen durchkommen wollen. Nicht nur in Berlin.

Was tun?

Betroffene können es immerhin noch mit einer Selbstanzeige probieren in der Hoffnung, dass genau ihre Daten noch nicht bei ihrem zuständigen Finanzamt angekommen sind. Und generell: Wer vermietet, muss Steuern zahlen und dafür eine Steuererklärung machen. Und wenn Sie jetzt sagen, da muss ich also auch noch viel Geld für einen Steuerberater ausgeben wegen meiner Airbnb-Vermietung… Müssen Sie nicht. Schon seit mehreren Jahren bieten wir von smartsteuer in unserer Online-Steuererklärung unter „Weitere Vermietungseinkünfte“ alles maßgeschneidert für Airbnb-Vermieter. Also legen Sie mal schnell los. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Wer über Airbnb & Co. vermietet, muss Steuern zahlen. Wer es nicht tut, läuft mittlerweile recht sicher Gefahr, erwischt zu werden. Und dann kann es schnell richtig teuer werden.

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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