Rentenerhöhung – und was ist mit der Steuer?
Wer schon länger unseren Blog verfolgt, kennt das Thema. Immer zur Mitte des Jahres werden die Renten erhöht – Ausnahme 2021 in den alten Bundesländern wegen Corona. Die Folge: Immer mehr Rentnerinnen und Rentner werden dadurch steuerpflichtig. In diesem Jahr steigen die Renten sogar besonders kräftig an. Doch die Zahl der steuerpflichtigen Rentner:innen steigt kaum. Das ist doch mal eine positive Überraschung. Warum ist das aber so? Und wie funktioniert das überhaupt mit Renten und Steuern? Wir erklären es Ihnen wie immer leicht verständlich.
Kräftiges Rentenplus in diesem Jahr
Zuerst die gute Nachricht. Die Renten steigen zum 1. Juli 2022 stark an:
- alte Bundesländer: Nach der Nullrunde im Jahr 2021 gibt es ein Rentenplus von 5,35 %.
- neue Bundesländer: Die Rentner:innen im Osten können sich sogar über einen Anstieg von 6,12 % freuen – nach mageren 0,72 % im Jahr 2021.
Die schlechten Nachrichten kommen aber auch gleich:
- Real dürfte von diesem Plus kaum was übrig bleiben, im Gegenteil. Denn die Inflationsrate steigt aktuell sogar noch stärker an als die Rente, sodass inflationsbereinigt weniger Geld da ist als zuvor. Zudem kommen Rentner:innen nicht in den Genuss der 300 € als Unterstützung wegen der gestiegenen Energiepreise. Eventuell ändert sich das aber noch durch eine Klage des Sozialverbandes VdK.
- Ein deutlicher Rentenanstieg heißt immer auch, dass deutlich mehr Rentner erstmals steuerpflichtig werden könnten. Theoretisch sind das 106.000 – wie T-Online aus dem Finanzministerium erfahren hat.
Aber: Es sind in Wirklichkeit deutlich weniger…
Nur 5.000 Rentner müssen erstmals Steuern zahlen
Erstmal die Zahlen aus dem eben erwähnten Artikel bei T-Online. Gerade mal 5.000 Rentner:innen der mehr als 100.000 möglichen werden wohl tatsächlich steuerpflichtig. 80.000 hingegen bleiben von der Steuer verschont! Die übrigen 21.000 waren bereits 2021 wegen anderer Einkünfte steuerpflichtig.
Warum ist das nun so? Die kurze Antwort lautet: Der (steuerfreie) Grundfreibetrag für dieses Jahr wurde rückwirkend deutlich angehoben. Ursprünglich stieg dieser auch Existenzminimum genannte Wert von 9.744 € im Jahr 2021 auf 9.984 € in diesem Jahr. Und bei dieser Zahl wären tatsächlich auch so um die 100.000 Rentner:innen zusätzlich steuerpflichtig geworden. Doch der Grundfreibetrag wurde nun nochmals für das ganze Jahr 2022 erhöht: auf 10.347 €. Der Grundfreibetrag ist also um 6,19 % angestiegen (von 9.744 auf 10.347 €).
Rente liegt über Grundfreibetrag – und dann?
Jetzt sagen Sie vielleicht: Hilfe, mit meiner Rente liege ich aufs Jahr gerechnet schon über dem Freibetrag. Muss ich jetzt auch Steuern zahlen? Antwort: In den allermeisten Fällen nicht. Denn es wird nicht die komplette Rente versteuert, sondern nur ein bestimmter Teil. Wie hoch der ist, hängt vom Renteneintrittsjahr ab.
Wer 2005 in Rente ging, hatte in jenem Jahr 50 % zu versteuern. Wer 2010 ging, schon 60 % und 2020 bereits 80 %. Aktuell sind wir bei 82 %.
Wichtig: im ersten kompletten Rentenjahr wird der sogenannte Rentenfreibetrag ermittelt. Also der Teil der Rente, der steuerfrei bleibt. Mal angekommen, das sind im ersten kompletten Rentenjahr 3.000 €. Dann schleppt man diese Zahl sein ganzes verbleibendes Leben mit. Sie haben also den Grundfreibetrag UND den Rentenfreibetrag. Erst wenn Sie mit Ihrer Rente darüber liegen, werden Sie steuerpflichtig.
Unbedingt Steuererklärung machen
Kommen wir nochmal zu den 5.000 Rentner:innen, die in diesem Jahr voraussichtlich erstmals steuerpflichtig werden. Nach dem bisher geschriebenen sollte klar sein, dass die Betroffenen nur ganz knapp über der „Steuergrenze“ liegen. Sie also recht wenig Steuern zahlen müssen. Es geht aber noch besser! Denn wie im Erwerbsleben können auch Personen im Ruhestand ihre Steuerlast durch die Abgabe einer Steuererklärung senken. Und in den 5.000 Fällen dürfte das in diesem Jahr bei vielen auf 0 € Steuern hinauslaufen.
Wie Sie Steuern sparen können, erfahren Sie zum Beispiel in diesem Artikel über Rente und Steuern.
Achso, Sie können prinzipiell darauf warten, dass Sie das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert. Sie können auch darauf vertrauen, dass Sie nicht Strafzinsen zahlen müssen. Aber da diese Aufforderung dann gleich schon mal für mehrere Jahre rückwirkend passieren kann und die Frist zur Abgabe dann recht kurz ist, sollten Sie selbst immer wieder mal schauen, ob Sie vielleicht schon Steuern zahlen müssten. Nutzen Sie dazu einen Rentensteuer-Rechner.
In jedem Fall gibt es keinen Grund, vor einer Steuererklärung Angst zu haben: Machen Sie die Steuer am besten mit unserer einfachen Online-Steuererklärung smartsteuer. Dort verschenken Sie nichts.
Was bedeutet das konkret für mich?
Millionen Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen. Und es werden mehr. Überprüfen Sie selbst mit einem Rentensteuer-Rechner, ob Sie steuerpflichtig sind. Machen Sie Ihre Steuererklärung mit smartsteuer. Siehe auch den aktuellen Artikel „Rentenerhöhung 2024“ in unserem Blog.
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