24.06.2022 · Arbeitnehmer · smart steuern · Lesezeit: 4 min

Abgabefrist rutscht nach hinten

Hach, was waren das noch für Zeiten. Jahr für Jahr konnten wir hier schreiben: Halten Sie sich ran, am 31. Mai muss Ihre Steuererklärung beim Finanzamt sein. Bis zum Jahr 2018 war das so, aber die Frist für die Steuererklärung 2021 ist später. Dann wurde per Gesetz die Frist nach hinten geschoben – und dann kam Corona. Ein ganz schönes Kuddelmuddel. Wir bringen nicht nur Licht ins Termin-Dunkel. Sondern sagen Ihnen auch, wer sich an die Fristen halten muss und wer länger Zeit hat. Zudem erklären wir, warum Sie die Steuer nicht auf den letzten Drücker machen sollten.

31. Oktober Abgabefrist

Eigentlich gilt seit 2019 der 31. Juli als Stichtag für die Steuererklärung – zumindest für die, die eine abgeben müssen. Aber Corona machte es bereits im vergangenen Jahr möglich, dass dieses Datum drei Monate auf den 31. Oktober nach hinten rückte. Und so sieht es auch wieder in diesem Jahr aus: „Einsendeschluss“ für die Steuererklärung für das Jahr 2021 ist in diesem Jahr erneut der 31. Oktober.
Doch halt: In neun Bundesländern ist das ein gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet, dass in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen der letzte Abgabetermin der 1. November 2022 ist.
Es gibt sogar schon Pläne, wie es 2023 und 2024 aussehen soll. Hier kommen dann – Stand jetzt – noch mal andere Termine ins Rennen. 2023 ist der Stichtag der 30. September, 2024 der 31. August. Es besteht also die Hoffnung, dass wir ab 2025 wieder beim 31. Juli, dem eigentlichen Termin landen.

Stichtag gilt nicht für alle

Viele wissen es sicher schon, aber zur Sicherheit sei es an dieser Stelle nochmals erwähnt: All die eben genannten Stichtage gelten nur für die, die eine Steuererklärung abgeben müssen. Das nennt sich auf Amtsdeutsch „Pflichtveranlagung“. Wer es hingegen freiwillig tut („Antragsveranlagung“), für den ändert sich nichts: Sie haben vier Jahre Zeit für die Abgabe.
Und daran schließen sich diese Folgefragen an: Wer ist denn verpflichtet, die Steuer zu machen – und wer nicht? Warum sollten die Freiwilligen es trotzdem machen? Das erklären wir in aller Kürze in den nächsten Abschnitten.

Pflicht oder Nicht-Pflicht – das ist hier die Frage

Legen wir sofort los und nennen die wichtigsten: 

  • Wie im vergangenen Jahr werden auch 2022 recht viele eine Steuererklärung abgeben müssen, die in Kurzarbeit waren – und steuerfreies Kurzarbeitergeld bezogen haben. Das gilt auch bei anderen steuerfreien Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts-, Eltern- und Insolvenzgeld. Wenn es aufs ganze Jahr gerechnet mehr als 410 € sind.
  • Die Grenze von 410 € greift auch bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
  • Abgeben muss auch, wer gleichzeitig bei mehreren Unternehmen angestellt war, also auch auf Lohnsteuerklasse 6 gearbeitet hat.
  • Ehepaare, die die Steuerklassen 3 und 5 haben oder die Steuerklasse 4 mit Faktor, sind zur Abgabe verpflichtet.
  • Das gilt auch für Personen mit eingetragenen Freibeträgen.
  • Wenn Sie eine Abfindung erhalten haben und die Fünftelregelung nutzen, ist die Steuererklärung ein Muss.
  • Rentner:innen müssen die Steuer machen, wenn die Rente über dem Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag liegt. Mehr zum Thema Rentenerhöhung 2023.

Ganz ausführlich finden Sie das übrigens in § 46 des Einkommensteuergesetzes. Und bevor Kritik kommt, dass wir etwas vergessen haben: Alle Selbstständigen müssen die Einkommensteuererklärung (und noch einiges mehr) natürlich auch machen. 

Freiwillige Abgabe: Sie können nur gewinnen

Klar, so richtig Lust hat wohl keiner auf die Steuer. Aber fragen Sie sich doch mal, warum Sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Das macht der Staat doch nicht, weil er gutmütig ist. Nein, Sie müssen keine machen, weil bei Ihnen von seiten des Fiskus nichts zu holen ist. Aber sehr oft können Sie sich was vom Staat holen: Ihre Steuererstattung! Rund 500 Millionen € bleiben Jahr für Jahr in der Staatskasse, die eigentlich den Leuten zustehen, die die Steuer nicht machen. Wer allein 20 Kilometer Fahrtweg zur Arbeit hat, kann schon mit einer Steuererstattung rechnen. Und es gibt viele, viele andere Dinge, die Sie absetzen können.


Und: Wenn Sie Ihre Steuer mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen, sehen Sie immer, wie hoch die Erstattung ist. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten und Sie sollten nachzahlen müssen, schicken Sie die Erklärung gar nicht erst ab. Das kostet gar nichts – weil Sie bei smartsteuer erst bezahlen, wenn Sie die Erklärung ans Finanzamt schicken. Immer noch nicht überzeugt? Dann nutzen sie unseren kostenfreien Einkommensteuer Rechner für einen ersten schnellen Überblick.

Warum sollten Sie schon jetzt loslegen?

Auch das ist schnell erklärt: Sie haben die Steuer endlich von der Backe, Punkt 1. Und: Wenn Sie am Ende bei smartsteuer sehen, dass Sie Geld vom Staat zurückbekommen, schicken Sie die Erklärung schnell ab. Desto eher ist Ihre Steuererstattung auf Ihrem Konto. Falls Sie aber verpflichtet sind eine Steuererklärung zu machen und sehen, dass Sie doch nachzahlen müssen – auch das kann passieren – dann speichern Sie Ihre Erklärung bei smartsteuer ab und schicken sie erst Ende Oktober zum Finanzamt. Dann erfolgt die Nachzahlung immerhin so spät wie möglich.

Was bedeutet das konkret für mich?
Die Frist rückt auch in diesem Jahr auf Ende Oktober. Es empfiehlt sich aber, schon jetzt die Steuer zu machen und ans Finanzamt zu schicken. Desto eher ist Ihr Geld auf dem Konto. Und sollten Sie nachzahlen müssen, warten Sie mit dem Abschicken eben bis Ende Oktober. 

Juliane Jug
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