Sie müssen Steuern nachzahlen? Dann wird Sie diese Änderung freuen!
Jetzt ist es sicher: Die Zinsen auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen sinken! Die erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu gab es zwar schon vor einem Jahr – verabschiedet wurde das passende Gesetz dazu aber erst jetzt. Worum geht’s genau? Um die Verzinsung durch Finanzbehörden. Bisher konnte der Fiskus nämlich auf Steuernachzahlungen zusätzliche Zinsen erheben. Und zwar 0,5 % für jeden Monat, also 6 % pro Jahr. Das gilt jetzt aber offiziell als unverhältnismäßig. Und dank eines neuen Gesetzes ist damit Schluss. Wie hoch die neuen Steuerzinsen sind und wer jetzt sogar Geld zurückkriegt, habe ich hier für Sie zusammengefasst.
Steuern nachzahlen – inklusive horrender Zinsen? Nix da!
Wer von Steuerzinsen spricht, meint meistens Zinsen, die auf Steuernachzahlungen erhoben werden. Denn auf alle Nachzahlungen darf der Fiskus ab dem 16. Monat nach dem entsprechenden Steuerjahr Zinsen erheben. Für die Steuernachzahlung 2017 dann z.B. ab April 2019. Das dient als Ausgleich für die Zinsen, die das Finanzamt in dieser Zeit theoretisch für das Geld hätte bekommen können. Das gilt andersherum natürlich auch für Erstattungen.
Jetzt fragen Sie vielleicht: Moment Mal, wo gibt es denn noch 6 % Zinsen pro Jahr? Und genau hier liegt der Knackpunkt, denn in Niedrigzinszeiten ist diese Zahl natürlich viel zu hoch. Das sieht auch das oberste Gericht in Karlsruhe so und hat die Steuern als verfassungswidrig eingeordnet. Und zwar rückwirkend bis 2014. Darunter fallen auch Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
Bekomme ich Geld vom Finanzamt zurück?
Komplett abgeschafft wurden die Zinsen nicht, dennoch sind sie durch das „Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ sehr viel niedriger. Statt 6 % werden jetzt nur noch 1,8 % im Jahr fällig. Also 0,15 % pro Monat. Und alle drei Jahre soll geprüft werden, ob dieser Zinssatz noch angemessen ist.
Aber Achtung, es gibt auch eine Einschränkung. Denn die Zinsänderung gilt erst ab dem 01. Januar 2019. Das liegt daran, dass die Einnahmen durch Zinsen beim Finanzamt jedes Jahr im Milliardenbereich lagen. Und das Verfassungsgericht die finanzielle Stabilität nicht durch Rückzahlungen ins Wanken bringen wollte. Außerdem gilt die Änderung nur für Bescheide, die noch nicht festgesetzt wurden. Denn erst ab Mai 2019 gaben Finanzämter Bescheide mit „vorläufigen“ Zinsen heraus. Wer also danach zur Steuernachzahlung für den Steuerbescheid von 2017 aufgefordert wurde, zahlt nur noch 0,15 % Zinsen pro Monat. Oder kann sich über eine Erstattung freuen.
Allerdings hat das Finanzamt seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Zinsen in allen Steuerbescheiden auf null gesetzt – also seit September 2021. Und als vorläufig eingestuft. Mussten Sie letztes Jahr im Oktober Steuern nachzahlen? Dann kommen jetzt wahrscheinlich noch einmal die Zinsen dafür auf Sie zu.
Muss ich erhaltene Zinsen ans Finanzamt zurückzahlen?
Keine Sorge. Das müssen Sie nicht. Wer schon eine Erstattung erhalten hat, darf auch die ausgezahlten Zinsen behalten. Und wer bisher einen Erstattungsbescheid mit 0 % Zinsen – auch vorläufig – bekommen hat, kann sich freuen. Sie kriegen nun noch die entsprechenden Zinsen überwiesen.
Bisher galt zwar: Auch Erstattungen zwischen Mai 2019 und September 2021 – die als vorläufig markiert wurden – konnten nachträglich mit 1,8 % statt 6 % Zinsen belegt werden. Das hätte also zu Rückzahlungen geführt. Doch jetzt hat das Finanzgericht Hamburg einer Klage gegen den „Vorläufigkeitsvermerk“ einer Steuerrückzahlung stattgegeben. Denn – laut des „gesetzlichen Vertrauensschutzes“ – darf der Fiskus Bescheide nicht nachträglich zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger ändern. Laut dem Urteil des Hamburger Finanzgerichts auch nicht bei vorläufigen Bescheiden, in denen Zinsen schon genannt wurden – und nicht auf 0 % gesetzt wurden. Hier lohnt es sich also, noch einmal nachzuhaken.
Was bedeutet das konkret für mich?
Bei kleineren Summen für Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen machen die Zinsen vielleicht keinen großen Unterschied. Dennoch lohnt es sich, hier noch einmal ganz genau zu prüfen – und vor allem aufs Datum zu schauen. Gerade bei Unternehmen kann die Änderung der Zinsen einen großen Unterschied machen. In allen Fällen ist es nur von Vorteil, die eigenen Steuern genau im Blick zu behalten. Und sich auch bei der Steuererklärung genau zu informieren. Oder Programme wie smartsteuer für die eigene Steuererklärung zu benutzen.
Kommentar schreiben
(* Pflichtfeld)