14.10.2022 · Arbeitnehmer · smart steuern · Lesezeit: 4 min

Werbungskosten – darauf sollten Sie achten

Es ist das wohl größte Zauberwort bei der Steuererklärung: Werbungskosten. Die lassen sich bei der Steuer absetzen – und Sie können einiges an Geld vom Staat zurückbekommen. Doch wie funktioniert das genau? Was zählt zu den Werbungskosten – und was nicht? Wo lohnt es sich, genauer hinzuschauen? Was gibt es für Neuerungen für die Steuererklärung 2021? Das alles erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Was sind Werbungskosten allgemein?

Ganz lax gesprochen sind Werbungskosten Ausgaben, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrem Job entstehen. Wer bei dem Begriff an „Werbung“ denkt, ist damit schon mal auf dem Holzweg. Denn das Wort ist nur eine Verkürzung von Erwerbungskosten, was dann schon wieder an den veralteten Begriff „Broterwerb“ erinnert.

Sie geben also Geld aus – und die Ausgabe ist für Ihren Broterwerb nötig. Dann sind das Werbungskosten, die Sie absetzen können. Die bekanntesten Beispiele sind der Weg zur Arbeit, Arbeitsmittel und Weiterbildungen. Wichtig dabei ist immer der Bezug zur Arbeit. Manchmal gibt es aber Ausgaben, die sowohl beruflich als auch privat sind. Dann können Sie in der Regel wenigstens den beruflichen Teil absetzen. Etwa bei einem dienstlich und privat genutzten Laptop oder Smartphone.

Wichtig: Für all diese Ausgaben sollten Sie die Belege sammeln. Sie müssen diese zwar nicht mehr ans Finanzamt schicken, aber die Sachbearbeitenden können die Dokumente anfordern. Übernimmt die Firma Kosten, etwa für eine Weiterbildung oder eine dienstliche Reise, dürfen Sie diese natürlich nicht mehr absetzen.

Wie läuft das mit dem Absetzen?

Nun, zuerst sollten Sie wissen, dass Sie eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.200 € haben. Die erhalten Sie automatisch, ohne irgendetwas dafür tun zu müssen. Es empfiehlt sich aber immer, einfach alle Kosten erstmal zu erfassen. Denn viele kommen locker über diese Grenze – und dürften sich ärgern, wenn Sie Geld verschenken sollten.
Bevor wir gleich zu einigen Beispielen kommen: Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen, müssen Sie nicht mal die Beispiele kennen. Denn bei smartsteuer werden Sie in Interviewform durch die Erklärung geführt. Es gibt ganz konkrete und einfache Fragen. Die müssen Sie nur beantworten, die entsprechenden Zahlen raussuchen – und das war es auch schon. Das gilt übrigens nicht nur für die Werbungskosten, sondern für die ganze Steuererklärung. 

Wichtig: Wenn Sie zum Beispiel 1.500 € Werbungskosten haben, bedeutet das nicht, dass Sie 1.500 € Steuern zurückbekommen. Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt um die Werbungskosten. Damit sinken auch die Steuern, so dass je nach Höhe des Einkommens aber immerhin auch noch ein paar hundert € weniger zu zahlen sind.    

Ausgewählte Beispiele für Werbungskosten

Die Liste der Werbungskosten ist lang, wenn Sie es ausführlicher wissen wollen, empfehlen wir Ihnen diesen Artikel. Dort gibt es eine ausführliche Aufzählung.
Nun zu den Beispielen: 

  • Kilometerpauschale: Für die ersten 20. Kilometer, die Sie zur Arbeit fahren, gibt es 30 Cent. Für jeden weiteren Kilometer sogar 35 Cent (ab der Steuer für das Jahr 2022 dan sogar 38 Cent). Aber nur die einfache Strecke. Dabei spielt es keine Rolle, wie Sie zur Arbeit kommen. Wer jeden Tag zur Arbeit gefahren ist im Jahr, kommt schon mit 19 Kilometern einfache Strecke über 1.200 €.
  • Arbeitsmittel: Das reicht von typischer Berufskleidung inklusive Reinigungskosten über eine Aktentasche bis hin zu beruflich genutzten Smartphones und Laptops. Die Kosten dafür können Sie jetzt auf einen Schlag absetzen – und müssen die Geräte nicht mehr über mehrere Jahre abschreiben.
  • Bewerbungskosten: Alle Ausgaben für Bewerbungen für den ersten oder einen neuen Job lassen sich absetzen. Bewerbungsfotos, Porto, Papier, Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch und vieles mehr.
  • Umzugskosten: Ziehen Sie beruflich bedingt um, können Sie die Kosten steuerlich geltend machen. Natürlich nur die, die Ihr neuer Arbeitgeber nicht übernommen hat. 

Was ändert sich?

Nun, wir haben es hier im Blog schon öfter geschrieben: Es gibt für das Steuerjahr 2021 (und für das müssen Sie ja in diesem Jahr die Steuer machen) eine Homeoffice-Pauschale. Für jeden Tag, den Sie zu Hause arbeiten mussten, gibt es 5 €, maximal 600 € für das Jahr. Ab 2023 sind es dann sogar 200 Tage und 1.000 € im Jahr. Wer sogar ein richtiges Arbeitszimmer hat, kann natürlich noch mehr absetzen. Ein Schreibtisch, Bürostuhl und Ähnliches gehen zusätzlich.
Achtung: Vergessen Sie nicht, die Tage im Home-Office von den Tagen, die Sie zur Arbeit fahren, abzuziehen. Die Finanzämter schauen da sehr genau hin, ob da nicht doch etwas Widersprüchliches steht. Also etwa die vollen Tage (etwa 230) für Fahrten zur Arbeit und dann noch 100 Tage im Home-Office. So etwas geht natürlich nicht. 

Was bedeutet das konkret für mich?

Werbungskosten sind ein weites Feld, aber mit ihnen können Sie auch viele Steuern sparen. Folgen Sie gern den Links im Text, um noch mehr zu erfahren. Wenn Ihnen das alles zu viel gewesen sein sollte, gibt es aber immer noch unsere Online-Steuererklärung smartsteuer, bei der alles Schritt für Schritt abgefragt wird.

Noch mehr Infos zum Thema finden Sie auch in unserem YouTube-Video:

 

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Kommentar schreiben

(* Pflichtfeld)