25.11.2022 · Arbeitnehmer · smart leben · smart steuern · Lesezeit: 3 min 2

Muss die Gaspreisbremse versteuert werden?

Der Gasmangel lässt die Preise in die Höhe schnellen und uns zittern – vor allem vor der nächsten Abschlagszahlung. Doch jetzt ist es endlich so weit: Eine finanzielle Entlastung für die horrenden Energiepreise rückt in greifbare Nähe. Die Bundesregierung hat diese Woche den Gesetzesentwurf für eine Preisbremse ab März 2023 fertiggestellt. Inklusive rückwirkender Zahlungen für Januar und Februar.

Aber Achtung, wenn Sie jetzt auch denken: Das hört sich zu gut an, um wahr zu sein – dann haben Sie leider nicht ganz unrecht! Denn ganz so einfach ist das mit der Unterstützung dann doch nicht. Nicht nur die Abwicklung ist kompliziert – auf manche der Entlastungen fallen sogar Steuern an! Wir sagen Ihnen, ob Sie davon betroffen sind. Und wie es jetzt weitergeht für die Gas- und Strompreisbremse.

Entscheidung mit Auswirkung für alle: Der aktuelle Stand zur Gaspreisbremse

Schon seit einigen Wochen diskutiert die Regierung über mögliche Entlastungen. Denn der Ausschuss von Fachleuten „Gas und Wärme“ hatte dazu geraten. Und auch der finanzielle Rahmen steht schon länger fest. Eine stolze Summe von 200 Milliarden € wird für die Subvention von Gas und Strom sorgen. Warum hat es dann so lange gedauert, bis der Gesetzesentwurf feststand? Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass sich die Regierenden nicht darauf einigen konnten, wie sie das Geld konkret einsetzen sollen. Und vor allem, ab wann!

Schnelle Hilfen – ohne Garantie für 2022

Die Hilfe für Privathaushalte und Industrie bei den Gas- und Stromrechnungen muss schnell her. Das war allen Beteiligten klar. Deshalb steht auch schon seit dem Zwischenbericht der Kommission fest: Der Staat übernimmt die Abschlagszahlung im Dezember. Doch hier zeigt sich auch der erste Haken. Vermietende sind zwar angehalten, die Ersparnis direkt weiterzugeben. Aber für Mieterinnen und Mieter macht sich diese Ersparnis nicht sofort, sondern vermutlich erst bei der Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr bemerkbar! Nur Direktkundinnen und -kunden bei Energiefirmen müssen im Dezember nicht zahlen.

Steuern auf Entlastungen: Wer muss zahlen?

Neben unsicheren Ausgleichszahlungen hat die Preisbremse noch einen weiteren Haken. Denn die Ersparnis aus der Gaspreisbremse muss versteuert werden. Allerdings erst ab einem gewissen Einkommen! Damit soll eine ganz bestimmte Ungerechtigkeit vermieden werden: Die zwischen Wenig- und Besserverdienenden. Klar, einkommensschwache Haushalte haben sehr viel mehr unter den Energiepreisen und der Inflation zu leiden. Aber woher sollen Strom- und Gasunternehmen wissen, wer wie viel verdient? Die Lösung ist der Umweg über den Fiskus.

Deshalb gilt: Alle, mit einer Einkommenssteuer über 16.956 €, müssen Steuern auf die Ersparnisse durch die Gaspreisbremse zahlen. Damit orientiert sich die Regierung an den Regeln für die Soli-Grenzen. Und die sollen bis 2024 sogar noch auf 18.130 € angehoben werden. Das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von 66.915 € pro Jahr.

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Die Energiepreise sind durch Lieferengpässe enorm gestiegen. So müssten Haushalte fast dreimal so viel für Strom und Gas zahlen als bisher. Um die Menschen in Deutschland zu unterstützen, will die Bundesregierung deshalb die Energiepreise auf ein Maximum beschränken.

Die Fakten:

  • Wer wird unterstützt? Kleine und mittlere Haushalte und Unternehmen mit einem Gasverbrauch pro Jahr von unter 1,5 Millionen Kilowattstunden.
  • Wann gilt die Unterstützung? Von März 2023 bis April 2024 (und zwar rückwirkend ab Januar 2023).
  • Wie hoch ist dann der Gaspreis? Die Gaskosten sollen auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden. Das gilt allerdings nur für 80 % des Vorjahresverbrauchs. Für den Rest muss der Vertragspreis gezahlt werden.

Was bedeutet das konkret für mich?

Nachdem der Gesetzesentwurf für die Gaspreisbremse steht, zeigt sich endlich Licht am dunklen Energie-Horizont. Allerdings ist die Umsetzung gar nicht so einfach, wie vielleicht angenommen. Und auch die Lösung für die Strompreisbremse steht noch nicht fest. Und dann muss das Ganze natürlich noch entsprechend versteuert werden. Aber keine Sorge, wir lassen Sie in Sachen Steuern und Finanzen nicht im Dunkeln. Bleiben Sie immer auf dem Laufenden mit unserem smartsteuer Newsletter und verpassen Sie keine wichtigen Neuigkeiten.

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Bisherige Kommentare

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  • Avatar Gurczindki sagt:

    Hallo ,die Fakten zur Gaspreisbremse sind viel zu umständlich und langathmig erklärt. Man sollte es verständlicher bes. für ältere Leute erklären.

  • Avatar Peter sagt:

    Im Allgemeinen ist über eine Versteuerung bei den Preisbremsen in der Öffentlichkeit nur wenig angekommen, gut das hier mal drüber gesprochen wird. 🙂

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