28.02.2023 · Arbeitnehmer · smart steuern · Lesezeit: 3 min

Mehr als 2.000.000.000 € entgangene Steuern durch Krypto? Schluss damit!

Als Anlage werden sie kontrovers betrachtet: Manche schwören darauf, andere wollen davon nichts mehr wissen. Genau, es geht um Kryptowährungen. Denn die digitalen „Zahlungsmittel“ können schnell an Wert verlieren – aber auch immense Gewinne abwerfen. Deshalb ist „Krypto“ gerade bei mutigen Spekulanten beliebt. Gleichzeitig sind die Erträge nur schwer überprüfbar. Ein Paradies für Steuerhinterziehung und Geldwäsche? Doch das soll jetzt anders werden. Denn auf Gewinne durch Bitcoin, Ethereum und Co. wirft der Fiskus jetzt ein scharfes Auge. Wer positiven Umsatz beim Verkauf von Kryptowährung macht, muss diesen versteuern! Ein neuer Richtlinienvorschlag sieht zusätzlich auch schärfere Kontrollen vor – über Grenzen hinweg! Bisher gingen den Behörden aus der EU nämlich Milliarden von € an Steuern durch die Lappen.

Krypto: eine Währung, die laut Finanzamt keine ist

Wer sich schon einmal mit Anlagen beschäftigt hat, wird an dem Begriff „Kryptowährung“ kaum vorbeigekommen sein. Kein Wunder! So krass wie die digitalen Zahlungsmittel auf Grundlage der Blockchain-Technologie wurde wohl schon lange keine Geldanlage mehr diskutiert. Aber warum eigentlich? Vermutlich sind dafür auch die immensen Kursschwankungen verantwortlich. Dabei glaubt die eine Hälfte an einen Trend ähnlich einer Seifenblase, die bald platzt. Die anderen sehen gerade in der Blockchain-Technologie die Zukunft des Online-Bankings. Egal, wie die eigene Meinung zu Kryptowährung ist – dank der volatilen Assets haben manche horrende Gewinne einfahren können. Und längst nicht alle haben dafür auch brav Steuern abgedrückt.

Das liegt vor allem daran, dass es für den Fiskus bisher schwierig war, die Gewinne einheitlich nachzuvollziehen. Und Handelnde müssen die Steuern selbst abführen. Denn Steuern fielen auf Kryptowährung schon immer an! Allerdings – im Gegensatz zu den meisten Finanzanlagen – unterliegen die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährung der Einkommenssteuer. Im Jahr 2022 hat das Bundesfinanzministerium Kryptowährung nämlich offiziell als „sonstiges Wirtschaftsgut“ eingestuft.

Wie funktioniert die Geldanlage mit Kryptowährungen?

1. Aufgepasst! Die sogenannte Kryptowährung ist eigentlich keine staatlich anerkannte Währung. Tatsächlich kann Krypto als Zahlungsmittel verwendet werden, dient aber hauptsächlich dem Tauschgeschäft.

2. Die einzelnen „Tokens“ oder „Coins“ können nur digital gespeichert werden. Es gibt kein Bargeld.

3. Die Grundlage für Kryptowährungen ist die Blockchain-Technologie. Sie speichert Daten nicht an einem zentralen Punkt ab, sondern gibt sie immer weiter – wie in einer Kette. Und nur die „Übergaben“ (also die Blöcke), nicht die Daten selbst, werden dokumentiert. Das macht die Technik sehr sicher.

4. Es gibt mehr als 10.000 verschiedene Kryptowährungen (Stand 2022). Manche davon sind seriös und der Handel kann lukrativ sein. Andere sind leider ein absoluter Fake. Deshalb sollte man nicht leichtfertig ins Krypto-Geschäft einsteigen.

5. Alternative Bezeichnungen für Kryptowährung sind Kryptoasset, Kryptogeld oder auch einfach nur das englische Wort Crypto.

So will das Finanzamt Transaktionen mit Kryptowährung verfolgen – und das europaweit

Um den Überblick über die Tauschgeschäfte und die Gewinne zu behalten, arbeitet der Finanzausschuss im Bundestag jetzt an einer neuen Richtlinie. Geht es nach dem aktuellen Entwurf, müssen dann Anbieter und Plattformen für Kryptowährungen die Transaktionen eigenständig an die Steuerbehörden melden. Und das sogar europaweit – inklusive der Steueridentifikationsnummer der Handelnden! Oha, damit dürfte der Fiskus dann wirklich jedem auf die Schliche kommen. Die EU-Kommission erhofft sich davon dann weitere Steuereinnahmen von über 2.000.000.000 (2 Milliarden) €. Steuereinnahmen, die den Ländern bis jetzt verloren gegangen sind. Bisher wird noch fleißig diskutiert – vor allem über die Herausgabe der Identifikationsnummer. Allerdings sollen bis zum 01. Januar 2026 alle Teile der neuen Richtlinie für Kryptowährungen in Kraft treten.

Was bedeutet das konkret für mich?

Wer aktuell schon mit Kryptowährungen handelt, weiß, wie schnell der Kurs bei Bitcoin, Ethereum, Dogecoin, etc. schwanken kann. Daraus können natürlich große Gewinne beim Verkauf entstehen. Aber auch Verluste bleiben nicht aus. Und genau hier liegt auch der Knackpunkt. Klar, der Versuch, die eigenen Einnahmen durch Krypto-Handel zu verheimlichen und keine Steuern zu zahlen, kann verlockend sein. Gleichzeitig lassen sich aber auch Verluste nicht absetzen! Und nur wer die eigenen Finanzen und damit auch die entsprechenden Steuern richtig begleicht, kann im Ernstfall auch andersherum profitieren.

Bei smartsteuer haben wir übrigens als erste Online-Plattform für Steuererklärungen auch Kryptoassets integriert. Einfacher geht die Steuererklärung wirklich nicht, probieren Sie es aus!

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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