VaSt – die vorausgefüllte Steuererklärung
Wir von smartsteuer haben ja nur zwei Ziele: Ihre Steuer soll so einfach und so schnell wie möglich erledigt sein. Eine nützliche Unterstützung ist dabei die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung (kurz VaSt). Auch wenn es der Begriff zumindest andeutet, macht sich die Steuer damit nicht komplett von allein. Es geht aber einfacher und schneller – genau das, was wir wollen. Wie die VaSt im Detail mit smartsteuer funktioniert, was Sie davon unmittelbar und vor allem in Zukunft haben – wir erklären es Ihnen in diesem Blogbeitrag.
Was ist VaSt?
Man mag es manchmal kaum glauben, doch auch bei der Steuer zieht die Digitalisierung Schritt für Schritt ein. Und so werden viele Finanzdaten von den unterschiedlichsten Stellen heutzutage schon elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Daten, die das Finanzamt hat – und die Sie eigentlich trotzdem noch in Ihre Steuererklärung eintippen müssen. Mit VaSt können Sie sich genau das sparen. Sie rufen die beim Finanzamt gespeicherten Daten online ab – und diese fliegen dann wie durch Zauberei in Ihre Steuererklärung ein. Klingt doch gut, spart „Schreibarbeit“ und minimiert ärgerliche Schreibfehler.
Um welche Daten handelt es sich bei der VaSt?
Vorab: Wenn Sie im nächsten Jahr richtig früh mit der Steuer loslegen wollen: Die Daten trudeln immer erst Mitte März beim Finanzamt ein. Erst ab dann kann VaSt, also der Daten-, oder auch Belegabruf genannt, vom Finanzamt richtig greifen. Abrufbar sind:
- die sogenannten Stammdaten, also zum Beispiel Name, Adresse, Konfession und Steuernummer,
- die Daten der Lohnsteuerbescheinigung, also Brutto, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer,
- Rentenzahlungen bei Steuerzahlenden im Ruhestand,
- die Sozialversicherungsbeiträge, also Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und
- Beiträge zur Altersvorsorge mit Riester- und Rürup-Rente.
Weitere Daten sollen später hinzukommen, etwa Spendenzahlungen (die werden zum Teil schon heute ans Finanzamt übermittelt).
Wie funktioniert die vorausgefüllte Steuererklärung?
Ganz klar, wenn Sie solch persönliche Daten vom Finanzamt abrufen wollen, muss tausendprozentig sicher sein, dass nur Sie das können. Und nicht jemand fremdes – der Ihnen vielleicht auch noch böses will. Deshalb war die Authentifizierung in der Anfangszeit des Datenabrufs auch etwas kompliziert. Aber mit smartsteuer ist es – wie gewohnt – ganz einfach.
Wer nicht so gern Videos schaut, bekommt hier noch eine kurze und eine lange Anleitung.
Kurzfassung: Bei smartsteuer einen Antrag für den Datenabruf für die vorausgefüllte Steuererklärung stellen. Auf Post warten. Freischaltcode eingeben und Daten abrufen.
Langfassung:
- Wenn noch nicht geschehen, bitte auf smartsteuer.de registrieren. Klicken Sie dann auf https://vast.smartsteuer.de/antrag.
- Im neuen Fenster geben Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Steuer-Identifikationsnummer ein. Und klicken auf „Jetzt beantragen“.
Sie wissen nicht, was diese Identifikationsnummer sein soll? Nun, das ist eine elfstellige Zahl. Sie finden die Steuer-IdNr. links oben auf Seite 1 Ihres letzten Steuerbescheids. Wenn Sie den nicht haben – und auch die Steuer-IdNr. nicht finden – müssen Sie diese leider beim Bundeszentralamt für Steuer hier anfordern. - Jetzt heißt es ein paar Tage warten – bis der Freischaltcode per Post bei Ihnen ankommt.
- Besuchen Sie dann https://vast.smartsteuer.de/: Klicken Sie dort auf „Freischalten“ und geben Sie auf der nächsten Seite den Freischaltcode ein.
- Spätestens nach 24 Stunden können Sie die Daten abrufen. Klicken Sie dazu auf „Import starten“, wählen Sie Ihren Steuerfall und die Person aus und klicken dann auf „Importieren“.
- Nun müssen Sie nur noch auf der nächsten Seite auf „Alle Daten importieren“ klicken – Fertig!
Das klingt jetzt im ersten Moment etwas aufwendig. Aber: Die Schritte 1 bis 4 sind nur beim erstmaligen Abruf nötig, Sie dienen nur der einmaligen Authentifizierung. Ab dem nächsten Jahr müssen Sie Ihre Daten nur noch importieren (Schritt 5 und 6).
Kleiner Aufwand – große Wirkung
Sie müssen also eine kleine Anstrengung vollbringen. Aber dafür bekommen Sie auch was zurück. Denn in diesem Jahr sparen Sie sich die Eingabe der vom Finanzamt abgerufenen Daten. Ab dem nächsten Jahr sieht es noch besser aus. Denn dann müssen Sie sich nicht mehr authentifzieren.
Sie starten Ihre Steuererklärung und machen Folgendes:
- Datenübernahme aus dem Vorjahr,
- Datenabruf beim Finanzamt (VaSt),
- übrige Daten, etwa Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ergänzen.
- Das war es auch schon!
Was bedeutet das konkret für mich?
Mit der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) sparen Sie richtig Zeit – jetzt und in den nächsten Jahren. Da sich auch noch die Daten aus dem Vorjahr per Knopfdruck „einfliegen“ lassen, werden viele Steuerzahler:innen mit smartsteuer keine 20 Minuten mehr für Ihre Steuer brauchen. Also #macheinfach!
Bisherige Kommentare
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Hallo,
das klingt ja ganz fantastisch. Dazu hätte ich noch ein paar Fragen:
1. Heißt das, daß ich künftig über Sie mit dem Finanzamt kommunizieren bzw. Daten austauschen würde?
2. Ich habe bereits einen Elster-Zugang direkt mit dem Finanzamt, wären Sie dann der Mittler, der alle Daten die ausgetauscht werden transportiert und auch einsehen kann?
3. Wie gewährleisten Sie die Sicherheit meiner Daten?
4. Haben Sie den Status eines Steuerberaters (mit allen Rechten und Pflichten)?
5. Welche Kosten entstehen für mich?
Danke schon vorab für Ihre Antwort.
MfG Friedrich Krämer
Hallo,
es ist tatsächlich fantastisch. Im Einzelnen sind die Antworten zu Ihren Fragen wie folgt:
Zu 1.
Ja, Sie können über uns Ihre Steuererklärung abgeben und können auch den Steuerbescheid elektronisch über uns erhalten.
Zu 2.
Ihr Elster-Zugang ist davon grundsätzlich nicht berührt. Sie benötigen ihn aber weiterhin, beispielsweise um smartsteuer für den Datenabruf zu autorisieren.
Ihre Daten werden verschlüsselt vom Finanzamt an smartsteuer übertragen. Die Verarbeitung bei uns vollautomatisch und die Daten werden wiederum verschlüsselt in einer Datenbank abgelegt. smartsteuer Mitarbeiter haben keinen Zugriff auf diese Daten, es sei denn, Sie gewähren uns diesen Zugriff (beispielsweise im Rahmen einer Supportanfrage).
Zu 3.
Alle Daten, die Sie bei uns eingeben, werden verschlüsselt übertragen und in einem hochsicheren Rechenzentrum in Deutschland gespeichert. Die Online-Steuererklärung erfüllt alle Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und ist durch den TÜV Rheinland in den Punkten Datenschutz und Datensicherheit zertifiziert worden. Gerne empfehlen wir Ihnen auch unsere Hinweise zur Datensicherheit: https://www.k8s.stage.smartsteuer.dev/portal/sicherheit-steuererklaerung-online.html
Zu 4.
Nein, wir sind keine Steuerberater und dürfen keine steuerberatenden Leistungen anbieten.
Zu 5.
Eine Steuererklärung für das Steuerjahr 2018 kostet 24,99€.Unter https://www.k8s.stage.smartsteuer.dev/online/preise/ finden Sie eine Übersicht über unsere Preise.
Ist Vest auch für die Steuererklärung 2017 möglich?
Guten Morgen,
Vast ist nur für das akuelle Steuerjahr – also derzeit 2018 – verfügbar.
Hallo, meine Steuer für 2018 ist bereits fertig und der elektronische Bescheid eingepflegt. Kann ich trotzdem den Antrag für die VaST stellen, dann wäre dies für 2019 schon erledigt? Danke für die Antwort und freundliche Grüße!
Hallo,
es ist eine gute Idee, den Antrag jetzt zu stellen. Die Daten für 2019 werden dann Anfang nächsten Jahres bereitstehen.
Hallo Smartsteuer-Team, meine Frau(Rente) und ich(Pension) sind beide steuerpflichtig. Wir haben beide eine Identifikationsnummer und für beide Nummern einen Freischaltcode erhalten. Welchen soll ich zur Anforderung der VAST benutzen? Evtl. beide oder nur meine, da ich der Hauptverdiener bin?
Herzlichen Dank im Voraus!
Peter Baumann
Hallo,
es werden in der Anwendung zwei Anträge für Sie angezeigt – einen Antrag für Sie und einen Antrag für Ihre Frau. Diese können Sie über die Eingabe des Freischaltcodes freischalten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich am besten an unser Support-Team unter hilfe@smartsteuer.de
Klingt besser als es ist.
1. Wer zu früh abruft bekommt als Rückmeldung: Entweder sie sind zu früh (das Finanzamt lässt sich Zeit bis im März) oder sie haben die Abfrage nicht eingerichtet! Hilfreich – eher nicht, vor allem wenn man das Zeitfenster vom Finanzamt erst mühsam selber ermitteln muss.
2. Rentenversicherung – Fehlanzeige; zusätzlich eingezahlte Beträge fehlen.
3. Voll-elektronisch? Abgabe über Elster ein Muß (Schon bei einer Solaranlage auf dem Dach) – der korrigierte Bescheid kommt per Post – Elster nur für den ersten (falschen) Bescheid. Gemischte Kommunikation und Ablage – nach Gusto des Staates.
Diese Fallen könnten sie ja aufnehmen.
Gruß
Heiner Grussenmeyer
Guten Morgen Herr Grussenmeyer,
die Daten müssen von den Arbeitgebern, Versicherungen, der Deutschen Rentenversicherung etc. bis zum 28.02. des Folgejahres übermittelt werden. Daher ist der Datensatz zuvor meist nicht vollständig.
Es ist sicher wünschenswert, dass weitere Daten abgerufen werden können. Die Verfahren sind jedoch kompliziert und ich finde es persönlich gut, wenn zwar weniger dafür aber wichtige Daten bereits abgerufen werden können.
Leider handelt es sich beim Datenabruf, bei der Datenübermittlung und der darauf folgenden Übermittlung der Daten um unabhängige Prozesse, die nicht optimal aufeinander abgestimmt sind. Wir hoffen auch, dass die Finanzverwaltung die durchaus vorhandenen Potenziale noch abschöpfen wird.
Beste Grüße
Stefan Heine
Hallo. Ich würde gerne wissen, wie man die beiden Steuerfälle bei Verheirateten zusammenfügen kann, wenn man die Daten beider Ehegatten abgeholt hat. Man hat dann zwei Steuerfälle im Smartsteuerkonto, aber man benötigt ja bei Ehegatten eine gemeinsame Steuererklärung. Vielen Dank!
Guten Morgen,
beim Import öffnet sich ein Fenster „Rolle und Steuerfall wählen“. Unter dem Feld mit Ihrem Namen finden Sie ein Dropdown-Menü können Sie auswählen, für wen die Daten übernommen werden sollen – z.B. als Steuerpflichtiger, Ehepartner oder Kind.
Darunter finden Sie einen weiteres Dropdown-Menü, worin Sie den Steuerfall wählen – in welchen die Daten importiert werden sollen. Entweder erstellen Sie ein komplett neuen Steuerfall oder nehmen einen bestehenden Steuerfall. Oder Sie wählen den Steuerfall aus dem Vorjahr; die alten Daten werden in diesem Fall von den neuen Daten überschrieben.
Durch die Wahl der Rolle und anschließenden Auswahl des Steuerfalles können Sie die Daten von Ehegatten in einen Steuerfall sicherstellen.
Guten Tag, seit Jahren benutze ich smartsteuer und bin 100% zufrieden. Ich finde diese Möglichkeit mit VST genial. Wie ist es, wenn ich den Freischaltcode beantrage bei gemeinsamer EKSTE als Ehepaar? Nach Ihrem Video kann ich nur einen Namen eingeben. Muss ich einzeln beantragen? Und wie erfolgt dann die Datenübertragung der getrennten Daten in das Formular?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
V. Schroeder
Guten Tag,
vielen Dank für Ihr Lob!
Sie können einfach einen zweiten Antrag stellen. Beim Import in den Steuerfall wählen Sie die zutreffende Rolle (Ehemann, Ehefrau oder Kind) aus.
Guten Morgen,
Meine Ehefrau und ich sind in Steuerklasse 4 mit Faktor veranlagt. Ich kann aber nur die Steuerklasse 4 ohne Faktor im Antrag angeben. Oder habe ich etwas im Antrag übersehen?
Unsere Daten für 2020 habe ich im Januar 2021 über VST abgerufen. Daten kamen im Februar. Klappte perfekt.
Ich finde VaSt auch eine super Sache. Meinen Freischaltcode habe ich bekommen. Wenn dem Finanzamt aber noch nicht alle Daten von mir vorliegen und deshalb nicht importieret werden können, kann ich den Vorgang später so lange wiederholen, bis der Datenimport vom Finanzamt vorliegt?
Vielen Dank!
Hallo,
Sie können den Datenabruf jederzeit wiederholen.
Guten Morgen,
es reicht aus, dass Sie als Steuerklasse „4“ eintragen. Die Faktorreglung brauchen Sie nicht anzugeben, für die Einkommensteuererklärung ist nicht relevant.
Guten Tag,
obwohl meine Frau und ich bereits in 2018 den Datenabruf beim Finanzamt über smartsteuer eingerichtet haben, wird mir beim tippen auf „Daten abholen“ anschließend im neuen Fenster „Datenabruf für 2020 und folgende Jahre“ sowie „+Hinzufügen“ angezeigt. Müssen wir erneut den „Datenabruf für die vorausgefüllte Steuererklärung“ beantragen?
Mit freundlichen Grüßen
C. Hagemann
Wenden Sie sich bitte an den Support, dort kann Ihnen bezüglich des Datenabrufs geholfen werden.
Guten Tag,
mir wird bei dieses bei meinem Datenabruf angezeigt: Der von Ihnen gewählte Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf kann aus einem der folgenden Gründe nicht freigeschaltet werden: Der von Ihnen eingegebene Freischaltcode ist nicht korrekt oder der Inhaber der steuerlichen Identifikationsnummer ist bei ELSTER registriert und die Erteilung der Berechtigung zum Datenabruf kann nur durch den Inhaber der Identifikationsnummer bei ELSTER online genehmigt werden. Ich habe jetzt meine Daten per Elster abgerufen, wie schaffe ich es jetzt, diese Daten in meine Smartsteuererklärung einzugeben?
Guten Tag,
bitte wenden Sie sich einmal an unseren Support. Dort kann man Ihnen gern weiter helfen.
Vielen Dank
Katrin von smartsteuer
Wie kann es seiin, das ich seit Tagen meine VaSt nicht abrufen kann wegen „Wartungsarbeiten“. Mache ich einen Fehler? Ich verzweifle bald.
Das normale Einloggen klappt gut, ich mache es auch schon seit Jahren.
AvV
Hallo,
kann man bei gemeinsamer Veranlagung auch für beide Ehepartner die Daten abrufen,
oder muss das einzeln erfolgen?
O.Kanzler
Hallo Herr Kanzler,
für beide Ehepartner muss der Datenabruf beantragt werden. Dieser wird immer mit der persönlichen Identifikationsnummer durchgeführt.
Grüße
Katrin von smartsteuer
Hallo,
Derzeit funktioniert der Datenabruf bei mir leider nicht – gibt es eine Einschäntzung wann das wieder der Fall sein wird?
Danke!
Diese Funktion steht momentan leider nicht zur Verfügung. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, das Problem zu lösen und führen gerade ausgiebige Tests durch, damit ein solches Problem nicht noch einmal vorkommt.
Eine genaue Zeitliche EInschätzung können wir leider noch nicht geben.
Nach Schritt 2 musste ich noch in Elster dem Abruf zustimmen. Ggf. Könnt ihr das in der Anleitung ergänzen. Habe eine Woche vergeblich auf den Brief gewartet.
Hallo und guten Morgen,
ich habe den Antrag zur Datenfreigabe am 03.03.2023 gestellt. Also gut 7 Wochen her. Bisher habe ich keine Post mit dem Freischaltcode bekommen. Die Antragsstellung ist ja Narrensicher ( insoweit es so etwas gibt ;=) ), wo kann dann der Fehler liegen. Oder machen unsere Finanzbeamten ihrem Namen wieder alle Ehre ??
Wir sind verheiratet, zusammen veranlagt und haben jeder eine Identifikationsnummer. Wie kann ich für VaSt die Daten für uns beide abrufen?
Lieber Stefan,
leider ist das derzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten aber gerade schwer daran, dass es in Zukunft diese Möglichkeit geben wird. Einen genauen Zeitpunkt können wir dafür aber leider nicht nennen.
Viele Grüße
Dein smartsteuer Team