Antrag auf Lohnsteuerermäßigung – mehr Netto im Monat!
Haben oder nicht haben. Wenn Sie jetzt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen, haben Sie noch in diesem – und im nächsten – Jahr jeden Monat mehr Geld auf dem Konto. Viel besser geht es nun wirklich nicht, oder? Doch wer sollte das machen? Was sind die Voraussetzungen für eine Lohnsteuerermäßigung 2023 und 2024? Und wie funktioniert das genau und warum sollte es bis zum 30. November gemacht sein? Wir erklären es Ihnen wie gewohnt leicht verständlich hier bei uns im Blog von smartsteuer.
Lohnsteuerermäßigung – die Hintergründe
Als Arbeitnehmer bekommen Sie jeden Monat Ihre Gehaltsabrechnung. Dort gibt es jede Menge Abzüge, auch die Lohnsteuer wird automatisch abgezogen und von Ihrem Arbeitgeber ans Finanzamt überwiesen. In guter Näherung ergeben diese monatlichen Steuerzahlungen dann Ihre Einkommensteuer für das ganze Jahr. Doch halt: Das stimmt eben nur, wenn Sie nichts von der Steuer absetzen können. Haben Sie höhere Werbungskosten als die Pauschale von 1.230 €, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder andere steuerrelevante Ausgaben, können Sie sich über die Steuererklärung Geld vom Staat zurückholen. Weil Ihnen ganz einfach übers ganze Jahr mehr Steuern abgezogen worden sind, als Sie hätten bezahlen müssen. Sie geben dem Fiskus damit quasi einen kostenlosen Kredit.
Es geht aber auch anders – mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Dann werden bei positivem Bescheid (Lohnsteuer-)Freibeträge eingetragen. Die Folge: Ihr Arbeitgeber überweist nicht mehr so viel Lohnsteuer ans Finanzamt – und Sie haben mehr Netto und damit mehr Geld auf dem Konto. Monat für Monat. Und tatsächlich ist es ja so, dass viele Arbeitnehmer Jahr für Jahr die gleichen oder zumindest ähnliche Kosten zum Absetzen bei der Steuer haben.
Wofür gibt es Freibeträge bei der Lohnsteuerermäßigung?
Das sind schon eine Menge, wir nennen Ihnen mal die wichtigsten:
- Werbungskosten: Hier ist an erster Stelle die Entfernungspauschale zu nennen, also Ihre Fahrten zur Arbeit. Sind Sie absehbar. Beim gleichen Arbeitgeber am gleichen Ort, lässt sich gut abschätzen, was Sie da auch im nächsten Jahr absetzen können. Das Gleiche gilt auch für Reisekosten, die Sie selber tragen (etwa für eine jährliche Tagung). Sie können auch Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel, Berufskleidung sowie Beiträge zu Berufsverbänden in Ihrem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung eintragen lassen.
- Sonderausgaben: Auch hier gibt es einige erwartbare Belastungen. Dazu gehören Unterhaltsleistungen für Ex-Partner, Spenden, Schulgeld und Kinderbetreuungskosten, Kirchensteuer und Ausgaben für die erste Ausbildung bis zu 6.000 €.
- außergewöhnliche Belastungen: Beispiele sind Krankheits- und Pflegekosten sowie ein Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrag.
- haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Auch hier kann die Lohnsteuerermäßigung greifen. Etwa, wenn Sie regelmäßig eine Putzkraft haben.
Wird so ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung immer anerkannt?
Kurz gesagt: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann ja. Die wohl wichtigste ist: Sie müssen in den meisten Fällen Aufwendungen von mehr als 600 € haben. Was heißt das konkret? Beispiel Werbungskosten: Hier gibt es die Werbungskostenpauschale von 1.230 €. Damit der Antrag durchgeht, sollten Sie, wenn Sie nur Werbungskosten geltend machen, 1.830 € im Jahr nachweisen können. Wer etwa 30 Kilometer oder mehr zur Arbeit fährt (einfache Strecke), ist schon mal dabei.
Und wie eben beschrieben: Es gibt ja noch viel mehr Möglichkeiten bei den Werbungskosten (und den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen). Schauen Sie dafür einfach mal in Ihren letzten Steuerbescheid. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind eine eigene Baustelle. Hier greift der Freibetrag dann schon für den ersten Euro.
Und wenn Sie jetzt fragen, warum das so ist mit der Antragsgrenze: Es macht ja wenig Sinn für Sie und das Finanzamt, wenn Sie den Antrag stellen, der Finanzbeamte ihn bearbeitet und Sie dann am Ende 0,87 € mehr Netto haben. Das lohnt den Aufwand für alle Beteiligten nicht.
Wie läuft das mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?
Leider reicht es nicht, wenn Sie einen kurzen Brief ans Finanzamt schicken. Es braucht – fast schon selbstverständlich – ein Formular. Das müssen Sie ausfüllen, unterschreiben und ans Finanzamt schicken.
Das entsprechende Formular finden Sie auf dieser Internetseite rechts. Dort gibt es einmal den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023“ und den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024“. Verwenden Sie, wenn Sie das noch im November machen, unbedingt den 2023er-Antrag. Warum erklären wir gleich.
Laden Sie das Dokument und die benötigten Anlagen für Kinder, Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten herunter. Das gilt auch für die Anleitung, der Link steht oben rechts auf der Antragsseite.
Lohnsteuerermäßigung und die Fristen
Nun haben wir eigentlich alles zusammen. Sie wissen, ob sich ein solcher Antrag auf Lohnsteuerermäßigung lohnt und haben das benötigte Formular mit Anlagen. Stellt sich jetzt die Frage, warum Sie das unbedingt jetzt noch machen sollten?
Nun, wenn Sie den Antrag für die Lohnsteuerermäßigung 2023 noch bis 30. November abgeben (entscheidend ist der Eingang beim Finanzamt), profitieren Sie unmittelbar auch noch in diesem Jahr davon. Genauer genommen im Dezember.
Denn der Lohnsteuerfreibetrag (Jahresbetrag) wird immer auf die noch verbleibenden Monate im Kalenderjahr aufgeteilt. Und da dann nur noch der Dezember bleibt, geht alles da rein. Wenn Sie also einen Freibetrag von 3.000 € haben, greift dieser komplette Betrag im Dezember. Sie können sich also auf ein sattes Einkommen im Dezember freuen, da in diesem Fall nur wenig oder gar keine Steuern abgezogen werden.
Und wenn Sie jetzt sagen, da mach ich mir die Mühe, und dann gilt das nur für den Monat Dezember 2023, kann ich Sie beruhigen. Sie müssen auf dem Antrag an der Stelle „Zweijährige Gültigkeit des Freibetrags“ nur ein Kreuzchen machen. Dann greift das alles auch automatisch für das komplette Jahr 2024. Länger nicht, es sind damit immer zwei Steuerjahre gemeint, hier also 2023 und 2024.
Wenn wir beim Beispiel mit den 3.000 € bleiben, haben Sie nächstes Jahr jeden Monat einen Lohnsteuerfreibetrag von 250 €. Das sollte sich beim Netto schon bemerkbar machen.
Und zu guter Letzt: Wenn Sie es im November nicht mehr schaffen, machen Sie es im Dezember oder spätestens im Januar. Nehmen Sie dann den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2024 und kreuzen wieder die zweijährige Gültigkeit an, schon haben Sie den Freibetrag gleich für 2024 und 2025.
Wo ist der Haken bei der Lohnsteuerermäßigung?
Klassische Fallstricke oder einen Haken gibt es tatsächlich nicht. Zwei Dinge sollten Sie aber beachten:
- Ändern sich die Umstände während der „Laufzeit“ der Lohnsteuerermäßigung, müssen Sie das dem Finanzamt unmittelbar mitteilen. Das passiert zum Beispiel, wenn sich Ihr Arbeitsweg deutlich verringert, ganz egal, ob Sie eine andere Arbeitsstelle haben oder näher an sie ran gezogen sind.
- Wer einen eingetragenen Freibetrag hat, ist dazu verpflichtet, seine Steuererklärung zu machen. Ohne Wenn und Aber. Das ist allerdings nicht wirklich ein Haken. Denn Sie hätten diese auch so machen sollen, denn einen Freibetrag gibt es ja nur, wenn man entsprechend Ausgaben hat, die sich von der Steuer absetzen lassen. Es wäre also umgedreht echt doof, sie nicht zu machen, auch wenn man es gar nicht müsste. Es geht schließlich um Ihr Geld. Und dann sollten Sie auch nicht vergessen, dass die Steuererklärung mit unserer Online-Lösung smartsteuer wirklich schnell und einfach erledigt ist.
Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie bei der Steuererklärung zuletzt ganz gut was wieder bekommen haben, sollten Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dann gibt es das Geld mit der Steuererstattung vom Staat nicht erst nächstes Jahr, sondern scheibchenweise jeden Monat sofort. Sie haben jeden Monat mehr Netto als ohne den eingetragenen Lohnsteuerfreibetrag. Haben oder nicht haben – Sie haben die Wahl.
Und falls Ihnen das zu viel Text war, hier gibt es alles Wichtige noch einmal in Kürze:
Bisherige Kommentare
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Das stimmt nicht so ganz mit dem das man dann alles im Dezember an Lohnsteuerermäßigung hat .
Ich habe es im Oktober beantragt und bekomme den Freibetrag ab 01.11 aber auch nur für Monat 11 und 12 anteilig wie monatlich bei 12 Monaten und nicht für 2019 gesamt auf 2 Monate verteilt !!!
Habe es auch extra beim Finanzamt hinterfragt
Mit freundlichen Grüßen
Thomas