Steuertipps für Studenten
Für Studenten liegen Pflichten und Zwänge oft in weiter Ferne. Kein Wunder, dass für Sie als Student auch alles rund um die Steuererklärung erstmal keine Rolle spielt. Das muss es auch nicht, denn als Student sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, doch es kann sich lohnen. Denn bei allen Freiheiten, die das Studentenleben bietet, ist das Geld oft etwas knapper. Hier kann die Abgabe einer Steuererklärung Ihnen einen echten Bonus verschaffen, denn viele Ausgaben lassen sich für die spätere Steuererklärung anrechnen und sorgen für einen finanziellen Bonus.
Steuern sparen von Bachelor bis Master
Die gute Nachricht zuerst, viele Studenten müssen keine Steuererklärung abgeben. Nur dann, wenn Sie nebenbei selbstständig arbeiten, oder durch einen Nebenjob über 538 € im Monat verdienen, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Aber keine Sorge: Das BAföG ist steuerfrei, hier zählt für die Steuer nur der Anteil, der nicht zurückgezahlt wird und auch Nebenjobs bis zu 538 € müssen ebenfalls nicht angegeben werden. Doch die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung kann sich für Studenten durchaus lohnen. Wenn Sie sich in Ihrem Erststudium befinden und sich durch einen Nebenjob etwas dazuverdienen, können Sie die Kosten für Ihr Studium als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.
Dazu zählen Kosten, wie der Semesterbeitrag, Kosten für einen Laptop oder Fahrtkosten. Maximal können dadurch während Ihres Erststudiums bis zu 6.000 € im Jahr steuerlich angesetzt werden. Diese Sonderausgaben verringern dann Ihr zu versteuerndes Einkommen, wenn Sie über den Grundfreibetrag hinaus verdient haben.
Befinden Sie sich bereits in Ihrer zweiten Ausbildung, beispielsweise weil Sie vor dem Studium eine Ausbildung oder ein Erststudium absolviert haben, fallen die genannten Kosten unter Werbungskosten. Der Vorteil bei den Werbungskosten ist, dass sie direkt Ihre Einnahmen mindern. Sonderausgaben werden an einer anderen Stelle der Berechnung abgezogen und wirken sich dadurch geringer aus. Während die Sonderausgaben nur in dem Jahr steuermindernd sind, in dem Sie entstehen, können Werbungskosten durch einen sogenannten Verlustvortrag über die Jahre beim Finanzamt vermerkt werden. Sobald Sie dann in einen bezahlten Job starten, profitieren Sie nachträglich davon in Ihrer zukünftigen Steuererklärung.
Verlustvortrag und Pauschalen
Der Verlustvortrag klingt erst einmal schlimmer als es ist, denn es ist mehr als eine Art freiwillige Steuererklärung zu verstehen. Das lohnt sich besonders, wenn Sie ein Studium als Zweitausbildung absolvieren. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein Bachelor-, Master- oder ein duales Studium handelt. Übersteigt die Summe aller Studienkosten die Einkünfte, entsteht ein Verlust. Dieser kann ins nächste Jahr vorgetragen werden. Nach der Abgabe der Steuererklärung berechnet das Finanzamt diesen finanziellen Verlust und merkt ihn gesondert vor. Liegt im folgenden Jahr auch ein Verlust vor, wird weiter vorgetragen. Die gesammelten Verluste werden dann nach dem Abschluss, sobald Sie einen gut bezahlten Job haben, von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen und Sie zahlen weniger Steuern. Die folgenden Kosten können Sie im Rahmen eines solchen Verlustvortrags anrechnen lassen:
- Fahrtkosten zur Uni, Bibliothek und Lerngruppe
- Semesterbeiträge und Studiengebühren
- Kosten für einen Laptop, iPad o.ä.
- Kosten für Praktika, Auslandssemester und Exkursionen
- Kosten für technische Ausstattung und Arbeitsmittel
- Bibliotheksgebühren sowie Kosten für Fachliteratur
- Umzugskosten
- Kosten für die Kontoführung
Wichtig ist, dass Sie für alle anfallenden Kosten die Belege aufbewahren. Bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt werden nur Ausgaben berücksichtigt, die auch nachgewiesen werden können. Natürlich müssen nun nicht hunderte Belege archiviert werden, es gibt einige Pauschalen, von denen Sie als Student steuerlich profitieren. Ausgaben bis zu einem gewissen Betrag können so ohne Nachweise steuerlich geltend gemacht werden. Folgende Pauschalen gelten für Studierende:
- Umzugskostenpauschale 964 €
- Fahrtkostenpauschale 0,30 € je Kilometer
- Arbeitsmittelpauschale 110 €
- Verpflegungspauschale für Praktika, Auslandssemester & Exkursionen im Inland können bis zu 24 € pro Tag, die Pauschalen für Auslandsaufenthalt variieren.
- Kontoführungspauschale 16 €
- Bewerbungskostenpauschale 8,50 € Papierform und 2,50 € pro Online-Bewerbung
Falls Sie jetzt vielleicht bereits am Ende Ihres Studiums stehen, ist das Geld jedoch nicht verloren. Bis zu sieben Jahre rückwirkend können Sie als Student einen Verlustvortrag geltend machen.
Was bedeutet das konkret für mich?
Das Wissen macht den Unterschied, das gilt nicht nur im Studium, sondern auch beim Thema Steuern. Wenn Sie sich bereits während Ihres Studiums mit Ihrer Steuererklärung beschäftigen, können Sie einige steuerliche Vorteile erhalten. Wichtig ist, dass Verlustvortrag beim Finanzamt angemeldet ist. Das geht mit der Online-Steuersoftware von smartsteuer ganz einfach online und ist für Studenten kostenlos!
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