20.02.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Studenten · Lesezeit: 3 min

Steuern sparen als Azubi

Wer seine Ausbildung startet, wagt den ersten Schritt ins Berufsleben. Auf die meisten Azubis warten in dieser Zeit jedoch vor allem steigende Kosten. Zum Glück beteiligt sich der Staat an den Ausgaben für die Ausbildung. Aber nur, wenn Sie sich für die Abgabe der Steuererklärung entscheiden. Als Auszubildende ist diese Abgabe nämlich freiwillig, kann sich aber durchaus lohnen. Denn, die wenigsten Azubis wissen, dass sie durch eine Steuererklärung, bares Geld sparen. 

Ob sich das in Ihrem Fall auch wirklich lohnt, zeigt ein Blick auf die Lohnsteuerbescheinigung. Wenn bei Ihnen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer abgeführt worden sind, haben Sie Steuern gezahlt und somit gute Chancen, zu viel gezahltes Geld zurückzubekommen. 

Was Sie als Azubi von der Steuer absetzen können, erklären wir Ihnen im Folgenden. 

Ausbildungskosten absetzen

Alle Ausgaben, die im Rahmen Ihrer Ausbildung anfallen, können in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Für diese Kosten gilt eine Pauschale von aktuell 1.230 € im Jahr, die ohne Nachweise absetzbar sind. 

Im Bereich der Werbungskosten fallen darunter zum Beispiel folgende Ausgaben: 

  • Fahrtkosten: für den Weg zur Arbeitsstätte oder Berufsschule können 0,30 Cent pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Cent geltend gemacht werden. Dabei ist es übrigens egal, ob Sie diesen Weg mit dem Auto, der Bahn oder auch zu Fuß zurücklegen. 
  • Arbeitsmittel und alles, was Sie brauchen, um Ihre Ausbildung erfolgreich zu absolvieren. Dazu zählen sowohl der Laptop als auch Stifte und Schreibblöcke. Bis zu 110 € können Sie ohne Nachweise in der Steuererklärung geltend machen, wenn Ihr Arbeitgeber diese Kosten nicht übernimmt. 
  • Ein Umzug ist im Rahmen der Ausbildung manchmal nötig und teuer. Zum Glück gibt es auch hier eine Pauschale in Höhe von, aktuell 886 €, die ohne Belege angegeben werden kann. Einzelne Kosten, wie Maler oder Umzugsunternehmen, können durch Rechnungen zusätzlich angegeben werden.
  • Kontoführungsgebühren in Höhe von 16 € im Jahr können ebenfalls angerechnet werden, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich eine Gebühr zahlen oder nicht. 

Die erste Steuererklärung 

Die erste Steuererklärung schon während der Ausbildung zu machen, hat einige Vorteile. Wie Sie sehen, kann sich die Mühe bereits in den Lehrjahren allein durch die Werbungskosten bezahlt machen. Aber aufgepasst, eine Steuererklärung macht sich erst bezahlt, wenn Ihre Vergütung über 1.335 € im Monat beträgt. Liegt Ihr Verdienst unter dieser Summe, gibt es die Möglichkeit des sogenannten Verlustvortrags. 

Als Azubi haben Sie in einem Jahr mehr Ausgaben als Einnahmen? Dann ist es sinnvoll, einen Verlustvortrag beim Finanzamt anzumelden. So können Sie die Verluste, die Sie in einem Steuerjahr machen, einfach in das nächste übertragen. Der entstandene Verlust wird dann mit den positiven Einkünften in Ihrer Steuererklärung verrechnet und sorgt dafür, dass Ihre Steuerlast insgesamt geringer ausfällt. Dieser Verlustvortrag kann außerdem bis zu sieben Jahre rückwirkend geltend werden und wird dann zum Beispiel mit Ihrem gut bezahlten Job nach der Ausbildung verrechnet und das spart ordentlich Steuern. Doch ein Verlustvortrag lohnt sich auch, wenn Sie eine Zweitausbildung oder ein Studium beginnen.

Wenn Sie sich zudem für die Steuererklärung mit einer Online-Software von smartsteuer entscheiden, dauert die Anfertigung und Abgabe nur wenige Minuten und ein Verlustvortrag wird ganz einfach. Außerdem können Sie Ihre Daten in die Folgejahre übernehmen und das spart Zeit und Nerven. 

Wenn Sie jetzt noch überlegen, welche Unterlagen Sie unbedingt für die Steuer benötigen, keine Sorge. Wichtig sind zunächst einmal Ihre Steuer-ID und Ihre Lohnsteuerbescheinigung. Alles Weitere finden Sie in unserer Checkliste mit den wichtigsten Punkten. 

Was bedeutet das konkret für mich?

Als Azubi sind Sie zwar nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, es lohnt sich aber! 

Ganz unkompliziert und online geht das mit der Steuer-Software von smartsteuer, mit der Sie durchschnittlich eine Erstattung in Höhe von 1.266 € erhalten. Sie können Ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend erstellen und gleich mehrere Erstattungen erhalten.

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Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.

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