Steuern sparen als Hausbesitzer
Das eigene Haus ist für viele Menschen ein wichtiger Meilenstein im Leben. Als Hausbesitzer genießen Sie jedoch nicht nur die Freiheit, auf Ihrem eigenen Grund und Boden so zu leben, wie Sie es wollen, sondern haben auch die Möglichkeit, einige Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können.
Dabei ist lediglich zu unterscheiden, ob Sie ihr Haus selbst bewohnen oder Vermieter der Immobilie sind. In jedem Fall sollten Sie wissen: Eine Steuererklärung lohnt sich, besonders für Hausbesitzer!
Steuern sparen beim Eigenheim
Die Kosten für eine eigene Immobilie sind nicht zu unterschätzen. Angefangen beim Kauf bis zu diversen Renovierungsarbeiten, ist das eigene Haus für Sie eine wichtige Entscheidung. Wenn Sie den Schritt wagen und ein Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben, gibt es deshalb einige Kosten, auf die Sie besonders achten sollten. Denn als Hausbesitzer können Sie mehr absetzen, als Sie vielleicht denken.
Für Ihr Eigenheim, in dem Sie selbst leben, gehören dazu folgende Aufwendungen:
- Handwerkerleistungen, wie Arbeiten an der Fassade, dem Dach, die Wartung oder Reparatur der Heizung, oder Modernisierungsarbeiten können abgesetzt werden. Grundsätzlich lassen sich 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten absetzen, bis zu einer Summe von 1.200 € jährlich.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie eine Putzhilfe, ein Gärtner oder die Haustier- und Kinderbetreuung, können mit 20 % der Aufwendungen und maximal 4.000 € im Jahr abgesetzt werden.
- Energetische Gebäudesanierungen, wie die Wärmedämmung der Wände und Dächer oder der Einbau einer neuen Lüftungsanlage, lassen sich anteilig von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist und die Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Über drei Jahre hinweg lassen sich so, 20 % der Sanierungskosten und maximal 40.000 € absetzen.
Diese Ausgaben können Sie dann angegeben, wenn Sie nicht nur Eigentümer der Immobilie sind, sondern auch dort leben, sie also selbst nutzen. Wichtig ist, dass Sie die Aufwendungen per Überweisung zahlen. Auch die Belege und Rechnungen sollten Sie als Nachweise aufheben.
Kosten als Vermieter absetzen
Wenn Sie ein Haus kaufen, das Sie vermieten, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Was Ihnen als lästige Pflicht erscheinen mag, hat jedoch Vorteile. Als Vermieter stehen Ihnen die folgenden Vergünstigungen zu, doch auch in diesem Fall gilt: Alle Belege sammeln und im besten Fall nur per Rechnung und Überweisung zahlen.
- Kaufen Sie eine Immobilie mit der Absicht, diese zu vermieten, können Sie je nach Baujahr jährlich 2 bis 3 % des Kaufpreises von der Steuer absetzen.
- Mietersuche lässt sich zumindest teilweise absetzen. Telefon- oder Fahrtkosten, die für Besichtigungstermine vereinbart werden, können ebenso angerechnet werden, wie die Kosten für einen Makler.
- Renovierungskosten, die als Erhaltungsaufwendungen gelten, können im Rahmen der Werbungskosten in voller Höhe geltend gemacht werden.
- Die Ausgaben für die Nebenkosten können ebenfalls von den zu versteuernden Mieteinnahmen abgesetzt werden.
Egal, ob Sie Ihr Haus also selbst bewohnen oder vermieten, es lohnt sich in jedem Fall eine Steuererklärung anzufertigen. Besonders als Hausbesitzer sind die absetzbaren Kosten nicht zu verachten.
Was bedeutet das konkret für mich?
Vermieten Sie Ihre Immobilie, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und auch, wenn Sie diese selbst nutzen, lohnt sich die Abgabe! Um sicher und zuverlässig alle Angaben an das Finanzamt zu übermitteln, nutzen Sie am besten die Online-Software von smartsteuer. Durch die Live-Berechnung erfahren Sie schon beim Ausfüllen, wie viel Erstattung auf sie wartet. Schritt für Schritt werden Sie dabei durch Ihren Steuerfall geleitet und können dank des smartchecks zum Schluss auch als Hausbesitzer keine Angaben vergessen.
Für mehr Tipps rund um Steuern und Immobilien abonnieren Sie unseren Newsletter und nutzen Sie unser informatives eBook zum Thema Immobilien.
Kommentar schreiben
(* Pflichtfeld)