Weiterbildung von der Steuer absetzen
Zu einem ausgefüllten Berufsleben gehört Weiterentwicklung einfach dazu. Abendkurse, Seminare und diverse Fortbildungen sind Ihre Chance, im beruflichen Umfeld weiterzukommen und häufig auch Voraussetzung. Wenn Sie sich entscheiden, neben dem Beruf weiterzulernen, gibt es gute Nachrichten: Viele Weiterbildungen können Sie in voller Höhe in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden.
Unterschied zwischen Fort- und Ausbildung
Zu einer Fortbildung gehören alle Aus- und Weiterbildungen, die im Rahmen Ihres Berufes stattfinden. Sie besitzen demzufolge bereits einen Abschluss aus einer Erstausbildung und erweitern Ihre Kenntnisse durch ein Zweitstudium, eine innerbetriebliche Fortbildung oder eine Umschulung. Die Kosten solcher Angebote können Sie unbegrenzt als Werbungskosten geltend machen. Unbegrenzt bedeutet, dass von den Teilnahmegebühren bis zu den Fahrtkosten erst einmal in unbegrenzter Höhe absetzbar ist. Dabei ist aber wichtig, ob es sich bei der Weiterbildung um eine Auswärtstätigkeit handelt. Die liegt vor, wenn diese Kriterien erfüllt sind:
- Die Fortbildungsstätte liegt außerhalb Ihres normalen Arbeitsortes
- Es handelt sich um eine Umschulung, die mit Ihrem ausgeübten Beruf nichts zu tun hat.
- Die Kurse finden außerhalb oder online als Fernstudium oder Ähnliches statt.
Für die Fahrten von Ihrer Wohnung zur Fortbildung gilt dann die Pauschale von 0,30 Cent je Kilometer. Das übrigens unabhängig davon, ob Sie mit dem eigenen Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln reisen. Die Übernachtung im Hotel und auch die Verpflegung außer Haus können im Rahmen Ihrer Steuern abgesetzt werden. Findet die Weiterbildung hauptsächlich im Homeoffice statt, setzen Sie im Rahmen der Werbungskosten alle Arbeitsmittel, die Sie für die Teilnahme benötigen, ab. Dazu gehören Lehrbücher, Laptop oder andere extra angeschaffte Büromaterialien. Bewahren Sie hier als Nachweis die Belege auf. Auch das Arbeitszimmer wird am besten durch die Homeofficepauschale abgesetzt. Die Gebühren für das Zweitstudium, wie die Teilnahme oder auch die Prüfung werden im besten Fall immer in voller Höhe abgesetzt.
Eine Ausbildung in einer Berufsschule oder ein Erststudium fällt nicht unter den Begriff der Fortbildung, sondern unter Berufsausbildung. Hier gelten dann steuerlich andere Regelungen. Auch, wenn Sie sich privat weiterbilden, durch Sprach- oder Computerkurse an der Volkshochschule. Solche privaten Weiterbildungen werden in Ihrer Steuer leider nicht berücksichtigt.
Wenn die Kosten übernommen werden.
Haben Sie das Glück und Ihr Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Kosten oder sogar die gesamte Höhe, spricht man vom geldwerten Vorteil. Dazu gehören beispielsweise auch Firmenwagen. Normalerweise wird ein solcher geldwerter Vorteil versteuert. Bei einer Fortbildung aber sieht es etwas anders aus. Der finanzielle Vorteil, den Sie in diesem Fall genießen, ist steuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass die Teilnahme an der Fortbildung im Interesse Ihres Arbeitgebers ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Teil der Zeit für die Fortbildung in die Arbeitszeit fällt. Trägt also Ihr Arbeitgeber die Kosten, können Sie diese also nicht noch einmal von Ihrer Steuer absetzen. Nur Kosten, die für Sie selbst anfallen, können Sie durch die Werbungskosten absetzen.
Bezahlen Freunde oder die Eltern Ihre Weiterbildung, weil Sie noch unterhaltsberechtigt sind, können sie in der eigenen Erklärung geltend gemacht werden.
Gleiches gilt auch für geschenkte Arbeitsmittel, wie Laptop, Drucker oder Handy. Wichtig ist hier nur, dass die Rechnungen auf den Namen des Kindes ausgestellt sind.
Was bedeutet das konkret für mich?
Ein Leben lang lernen lohnt sich doppelt! Wenn Sie die Möglichkeit haben, im Rahmen Ihres Berufes eine Weiterbildung oder ein Zweitstudium zu starten, sollten Sie diese Chance nutzen. Auch eine Umschulung gehört zu den absetzbaren Fort- und Weiterbildungen. Wenn Sie noch mehr aus Ihren Steuern holen wollen, nutzen Sie am besten die Online-Steuererklärung von smartsteuer. Direkt kostenlos anmelden, online Erstattung berechnen lassen und online abgeben. Einfache Fragen führen Sie durch Ihre Erklärung. Der smartCheck sorgt dafür, dass keine Angaben fehlen. Für mehr kostenlose Steuer-Tipps abonnieren Sie unseren Newsletter.
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