24.07.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Selbstständige · Uncategorized · Lesezeit: 3 min

Steuererklärung: einfach die Frist verlängern?

Wie schnell die Zeit vergeht! Eben noch haben Sie an Ihre Vorsätze für 2024 gedacht und schon ist mehr als das halbe Jahr um. Damit nähert sich auch der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung am 31. August beziehungsweise dem folgenden Montag, den 02. September mit großen Schritten! Wenn Sie Ihre Steuererklärung bis jetzt aufgeschoben haben, wird es höchste Zeit. Aber keine Sorge: Es geht schneller und einfacher, als Sie glauben. Was Sie bei den Abgabefristen beachten müssen und was zu tun ist, wenn Sie diese nicht einhalten können, erfahren Sie im Folgenden.

Diese Steuerfristen und Pflichten gelten 

Die Abgabefrist der Steuererklärung für 2023 fällt dieses Jahr auf den 31. August 2024. Da dieser Tag ein Samstag ist, sollte Ihre Steuererklärung spätestens bis zum darauffolgenden Montag, den 02. September 2024 beim Finanzamt eingehen. Zur Abgabe verpflichtet sind Sie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Lohn als Arbeitnehmer noch Einkünfte haben, wenn Sie selbstständig tätig sind und wenn Sie Leistungen, wie Arbeitslosengeld bezogen haben.

Doch egal ob Pflicht oder nicht, die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich. Im Schnitt bekommen Sie bei smartsteuer 1.266 € Erstattung zurück. Für Selbstständige, die einen Steuerberater zu Hilfe haben, gilt die Frist zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung bis zum 31. Dezember 2024. Wenn Sie zudem verpflichtet sind eine Umsatzsteuererklärung zu machen, fällt die Frist dafür auf den 31. Juli 2024. Warum also warten? Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um einfach und ohne Sorgen Ihre Steuererklärung direkt online anzufertigen und digital an das Finanzamt zu übermitteln. Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer erledigen Sie das im Handumdrehen.

Frist verlängern oder Strafe zahlen? 

Wenn Sie jetzt schon absehen können, dass eine pünktliche Abgabe nicht möglich ist, empfiehlt es sich Ihr zuständiges Finanzamt zu informieren. Durch ein formloses Schreiben können Sie so um Aufschub der Frist bitten. Aber Achtung: nur, wenn die Gründe nachvollziehbar sind, wird eine Verlängerung bewilligt. Gründe, wie Krankheit, einen Auslandsaufenthalt oder das Fehlen von wichtigen Unterlagen werden häufig akzeptiert. Wichtig ist, nennen Sie im besten Fall direkt einen neuen Abgabetermin, der sich innerhalb von 4 Wochen bewegt und halten Sie diesen ein. Nur so können Sie es vermeiden, einen Verspätungszuschlag zahlen zu müssen. 

Die Frist einfach verstreichen lassen, ist nicht zu empfehlen. Zunächst werden Sie dann per Brief aufgefordert, Ihre Erklärung einzureichen. Häufig wird dann ein Verspätungszuschlag in Höhe von 25 € pro Monat angesetzt. Wird auch die neue Frist versäumt, droht ein Zwangsgeld. Die Höhe orientiert sich dabei an Ihrer individuellen Situation und bewegt sich zwischen 100 € bis zu 25.000 €. 

Sollten Sie also bereits wissen, dass es dieses Jahr knapp wird mit der Einhaltung der Frist, beantragen Sie proaktiv eine Verlängerung und halten Sie diese ein.

 Was bedeutet das konkret für mich?

Noch ist Zeit für die pünktliche Abgabe Ihrer Steuererklärung. Lassen Sie sich nicht die Chance auf Ihre Erstattung. Durch die Online-Steuererklärung von smartsteuer bleibt Ihre Steuer einfach. Sie werden Schritt-für-Schritt durch Ihre Erklärung geführt und dabei errechnet smartsteuer live Ihre voraussichtliche Erstattung. Vor der Übermittlung an das Finanzamt prüft der smartCheck außerdem Ihre Angaben. Sie zahlen erst bei der Abgabe. Nutzen Sie also die Chance der fristgerechten Abgabe und erstellen Sie Ihre Steuerklärung ganz einfach mit smartsteuer. Für mehr Tipps rund um Steuerthemen abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.

 

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.

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