13.08.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Rentner · Lesezeit: 2 min

Krankengeld in der Steuererklärung

Gesundheit ist das wichtigste – und wenn Sie doch einmal wegen eines Bruches oder einer längeren Krankheit auf der Arbeit ausfallen, wird Ihnen Ihr Lohn in den ersten 6 Wochen ganz normal weiter ausgezahlt. Braucht die Genesung länger, gibt es zum Glück das Krankengeld. Fallen Sie nämlich länger als 6 Wochen bei der Arbeit aufgrund einer Krankheit aus, zahlt Ihre Krankenkasse die Ersatzleistung zu Ihrem Lohn, das Krankengeld. Dieses fällt zwar niedriger aus als das übliche Gehalt, doch das Gute dabei ist, dieses Geld muss nicht versteuer werden. Trotzdem müssen Sie das Krankengeld in Ihrer Steuererklärung eintragen. Wie das funktioniert und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Das gilt beim Krankengeld 

Das Krankengeld wird dann gezahlt, wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten können. Ab der 6. Woche wird Ihr Gehalt dann nicht mehr vom Arbeitgeber bezahlt, sondern von Ihrer Krankenkasse übernommen. Um diese Leistung zu erhalten, müssen Sie diese Leistung bei der Krankenkasse beantragen. Dafür ist es am besten, Ihr Arzt leitet den Krankenschein direkt an die Kasse weiter. Seit 2023 geht das durch den digitalen Krankenschein auch ganz einfach. Bis zu 78 Wochen, also knapp 18 Monate, kann das Krankengeld als Lohnersatz ausgezahlt werden. In der Regel beläuft sich das Krankengeld auf 70 % des Brutto-Monatsgehalts und maximal 90 % des Netto-Gehalts. Versteuert werden muss es nicht, es fallen lediglich Sozialabgaben an. Dennoch müssen Sie es in Ihrer Steuererklärung angeben, da es als Lohnersatzleistung Ihren Steuersatz erhöht. 

Krankengeld in der Steuererklärung eintragen

Für die Steuererklärung ist das Krankengeld als Ersatzleistung zunächst einmal grundsätzlich entscheidend. Wenn Sie im Jahr mehr als 410 € Krankengeld erhalten, sind Sie nämlich sogar zu einer Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Aber keine Sorge, oft lohnt sich die Abgabe und Sie erhalten sogar eine Rückzahlung Ihrer zu viel gezahlten Steuern. Das Krankengeld können Sie unter dem Punkt „sonstige Angaben“ angeben. Hier tragen Sie einfach die Summe aller Lohnersatzleistungen ein. Zusätzlich sollten Sie dafür von Ihrer Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung als Nachweis für das Finanzamt erhalten. Sollte Ihnen das nicht vorliegen, sprechen Sie am besten Ihre Krankenkasse direkt darauf an. So einen Nachweis können Sie auch nachreichen, wenn die Bescheinigung nicht bis zum Ablauf der Steuerfrist vorliegen sollte.

Was bedeutet das konkret für mich? 

Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und wird gezahlt, wenn Sie länger als 6 Wochen krankgeschrieben sind. Es muss direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden und fällt etwas niedriger als der übliche Lohn aus. Der Vorteil ist jedoch, dass das Krankengeld steuerfrei ist. Wenn Sie in einem Jahr Krankengeld über 410 € erhalten, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Dies können Sie unter dem Punkt „sonstige Angaben“ machen. Unter dem Punkt „Ersatzleistungen“ tragen Sie die Summe aller Lohnersatzleistungen ein. Zusätzlich reichen Sie den Nachweis Ihrer Krankenkasse ein, das kann auch nachträglich passieren. 

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Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.

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