27.08.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Rentner · Lesezeit: 2 min

Steuerfrist: Das ist jetzt ohne Nachweis absetzbar

Die Frist zur Abgabe Ihrer Steuererklärung rückt immer näher, am 31. August ist Steuerstichtag! Falls Sie auch bis jetzt mit der Abgabe gewartet haben, heißt es schnell sein. Für viele ist die Abgabe der Steuererklärung nicht nur Pflicht, sondern auch die Möglichkeit, sich zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. Wie das geht und welche Kosten Sie jetzt, kurz vor der Abgabefrist, noch ohne Nachweis absetzen können, erfahren Sie im Folgenden. 

Pauschalkosten ohne Nachweis absetzen

Die Steuererklärung kann einiges an Nerven kosten. Doch mit smartsteuer ist die Abgabe im Handumdrehen und ganz ohne Sorgen erledigt. Denn es gibt eine ganze Reihe von Pauschalkosten, die Sie ohne Belege oder Nachweise von Ihrer Steuer absetzen können.

Dazu gehören: 

  • Die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 € für das Steuerjahr 2023. Darunter fallen alle Kosten, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit hatten. Von Arbeitsmitteln bis zum berufsbedingten Umzug. Die Pauschale wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt, Sie müssen nichts angeben. 
  • Die Fahrkostenpauschale in Höhe von 0,30 € pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 € pro Kilometer können Sie für Ihren Arbeitsweg ansetzen. Dabei ist es egal, ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad oder dem ÖPVN gefahren sind, die Pauschale gilt ohne Nachweise. 
  • Die Homeoffice-Pauschale in Höhe von 1.260 € bzw. 6 € pro Tag im Homeoffice. Zwar ist diese Pauschale ein Teil der Werbungskosten, aber lohnt sich, sobald Ihre Werbungskosten über 1.000 € liegen. 
  • Die Kontoführungspauschale in Höhe von 16 € ist zwar nicht sehr hoch, aber auch kleine Beträge sind positiv für Ihre Erstattung. Die Pauschale kann ohne Nachweis geltend gemacht werden und muss nur entsprechend ausgewählt werden. 

Belege nach Abgabe der Steuererklärung nachreichen

Für alle anderen Aufwendungen, wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Ausgaben über den Pauschalbeträgen gilt zwar keine Vorlagepflicht beim Finanzamt, aufbewahren sollten Sie die entsprechenden Nachweise aber trotzdem. Bis zu einem Monat nach Erhalt Ihres Steuerbescheids kann das Finanzamt diese Nachweise nämlich noch anfordern. Andersrum haben Sie ebenso lang Zeit, um Einspruch bei Ihrem Bescheid einzulegen und Belege nachzureichen. In den meisten Fällen sollte die Berechnung auf dem Steuerbescheid stimmen, jedoch ist eine gründliche Prüfung hier dringend empfohlen, denn Fehler passieren und es wäre doch ärgerlich, wenn Sie Geld verschenken würden.

Was bedeutet das konkret für mich? 

Grundsätzlich sollten Sie alle Belege, sofern vorhanden, aufbewahren. Meist werden alle Pauschalen ohne Nachfragen akzeptiert, hat das Finanzamt aber doch mal Rückfragen, sind Sie so auf der sicheren Seite. Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer können Sie Ihre Steuererklärung direkt digital an das Finanzamt schicken. Das Programm führt Sie Schritt-für-Schritt durch das Interview und fragt dabei automatisch alle Pauschalen ab, sodass Sie das Maximum aus Ihren Steuern holen. Für mehr Steuertipps abonnieren Sie unseren Newsletter. 

 

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.

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