Rente: Diese Maßnahmen für Rentner kommen
Genießen Sie schon Ihren Ruhestand oder stehen kurz davor? Dann können die neuen Rentenpläne der Regierung interessant sein. In den nächsten Jahren gehen viele Fachkräfte in den Ruhestand und fehlen damit als gut ausgebildete Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt. Warum sich länger Arbeiten oder wieder Arbeiten trotz Renten in Zukunft lohnen kann, erfahren Sie im Folgenden.
Prämie für Aufschub der Rente?
Wenn Sie sich dazu entscheiden, trotz Rentenanspruch länger zu arbeiten, könnte das in Zukunft belohnt werden! Schon jetzt arbeiten viele Rentner nebenbei in Teilzeit oder verschieben den Eintritt in die Rente gänzlich nach hinten. Entweder, weil der Job wirklich Spaß und Freude macht oder eben aus finanziellen Gründen. Als Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung hat das Kabinett jetzt Maßnahmen beschlossen, damit Ältere über das Rentenalter von aktuell 67 hinaus arbeiten können.
Unter anderem die Rentenaufschubprämie soll dazu beitragen. Wenn Sie über 12 Monate, länger, oberhalb eines Minijobs beschäftigt sind, können Sie also ab 2027 mit der Prämie rechnen. Diese soll mit einer Einmalzahlung in Höhe der Ihnen entgangenen Rente gezahlt werden. Ausgezahlt wird die Prämie dann zum Zeitpunkt des späteren Rentenbeginns. Zusätzlich zu dieser einmaligen Prämie ist es für Arbeitgeber künftig möglich, ihre Beiträge zur Arbeitsförderung und Rentenversicherung zusätzlich zum Lohn an Beschäftigte im Rentenalter auszuzahlen.
Außerdem soll es leichter werden, mit dem Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag zu schließen, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben. Das heißt: Es wird ein befristeter Arbeitsvertrag mit dem bisherigen Arbeitgeber möglich sein, auch wenn bereits in der Vergangenheit ein befristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand.
All diese Maßnahmen wurden, zusammen mit dem Haushaltsentwurf für 2025 beschlossen und sollen die Wachstumsinitiative der Regierung unterstützen.
Das gilt bei einem Nebenjob als Rentner
Ob diese Maßnahmen dem Fachkräftemangel entgegenwirken, bleibt abzuwarten. Wen Sie jetzt schon neben der Rente arbeiten, sollten Sie diese Punkte beachten:
Renten zählen grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Einkünften, allerdings hängt der steuerpflichtige Anteil der Rente vom Eintrittsjahr ab. Seit 2005 wird die gesetzliche Rente nach dem sogenannten „Alterseinkünftegesetz“ schrittweise stärker besteuert. Für Rentner im Jahr 2023 liegt der steuerpflichtige Anteil der Rente somit bei 83 %. Wenn Sie also einen Job, über der Grenze von monatlich 538 € neben der Altersrente haben, ist auch dieses Einkommen steuerpflichtig. Es wird gemeinsam mit der Rente in die Steuerberechnung einbezogen. Dabei gilt: Je höher das Gesamteinkommen, also Rente plus Zuverdienst, desto höher fällt der Steuersatz aus.
Der Vorteil dabei ist, auch erwerbstätige Rentner können von Freibeträgen steuerlich profitieren. Für Lohn- und Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit gilt der Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro.
Wenn Sie als Rentner, eine Beschäftigung aufnehmen, müssen zusätzlich zu den Beiträgen aus der gesetzlichen Rente auch auf das Erwerbseinkommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Hierbei beträgt der Krankenversicherungsbeitrag etwa 7,3 % plus Zusatzbeitrag, je nach Krankenkasse. Eine Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung oder der Rentenversicherung fällt jedoch nicht an.
Was bedeutet das konkret für mich?
Ob sich ein Nebenjob während der Rente oder sogar das längere Arbeiten für Sie lohnt, hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. Wer seinen Job gern macht und auch gesundheitlich die Möglichkeit hat, könnte von den neuen Maßnahmen der Bundesregierung profitieren. Ab 2027 gibt es mit der Rentenaufschubprämie jedenfalls einen konkreten neuen Anreiz für das längere Arbeiten.
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