01.10.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Lesezeit: 2 min

Steuertipps für Familien

Kinder, Haushalt, Hobbys, Schule und Arbeit – der Alltag einer Familie ist vielseitig und kann einiges kosten. Doch wussten Sie, dass Sie in vielen Bereichen als Familie nachhaltig Steuern sparen können? Angefangen beim Kindergeld bis zum Absetzen der Kinderbetreuung zeigen wir Ihnen im Folgenden einige lohnende Tipps zum Steuern sparen.

Kindergeld und Kinderfreibeträge

Als Eltern werden Ihnen automatisch vom Staat Steuervorteile angerechnet. Dazu füllen Sie in Ihrer Steuererklärung die Anlage „Kind“ aus. Das Finanzamt berechnet übrigens automatisch, ob für das Kindergeld in Höhe von aktuell 250 € pro Kind oder der Kinderfreibetrag in Höhe von 3.192 € pro Elternteil und Kind günstiger ist. Wichtig dabei ist, dass Sie auch für Ihre Kinder nach dem 18. Lebensjahr noch Kindergeld beziehen können. Wenn diese noch in einer Ausbildung oder einem Studium sind, und nichts oder wenig nebenbei verdienen, steht Ihnen bis zum 25. Lebensjahr diese staatliche Unterstützung zu.

Zusätzlich gelten ebenfalls noch Freibeträge für den Ausbildungs- und Erziehungsbedarf, den viele Eltern gar nicht kennen. Dieser beträgt 1.464 € pro Elternteil. Dieser Betrag kann abgesetzt werden, wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich in einer Ausbildung befindet und auswärts untergebracht ist, zum Beispiel in einem Internat oder dem Studienort.

Hilfe im Haushalt, Schulgeld und Entlastungsbetrag

Auch die Hausarbeit kann Ihnen steuerliche Vorteile bringen. Immer dann, wenn Sie eine Haushaltshilfe als geringfügige Kraft beschäftigen, können Sie diese als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Bis zu 20 % der Kosten und maximal 510 € können Sie so pro Jahr absetzen. Besonders die Kinderbetreuung lohnt sich in diesem Rahmen aber als Sonderausgaben anzugeben. Denn pro Kind und Kalenderjahr können bis zu 4.000 € der Betreuungskosten so absetzen. Das gilt übrigens auch, wenn die Großeltern auf den Nachwuchs aufpassen. Wohnen diese nämlich nicht in der Nähe, können auch hier Fahrtkosten mit 0,30 € pro Kilometer abgesetzt werden.

Besucht Ihr Kind eine Privatschule, können Sie außerdem bis zu 30 % des Schulgelds von der Steuer im Rahmen der Sonderausgaben absetzen. Als Alleinerziehende können Sie von dem sogenannten Entlastungsbetrag profitieren, wenn mindestens ein Kind bei Ihnen im Haushalt lebt, das Kindergeld berechtigt ist. Ist das der Fall und Sie gehören zur Steuerklasse II, wird der Betrag in Höhe von aktuell 4.260 € automatisch in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt.

Was bedeutet das konkret für mich?

Neben den generellen Entlastungen für Familien lohnt es sich auch im Alltag genauer hinzuschauen. Die Fahrtkosten der Großeltern für die Kindesbetreuung oder auch das Schulgeld können in der Summe einiges an Ersparnis bedeuten. Auch die haushaltsnahen Dienstleistungen oder Sonderausgaben sind Bereiche, in denen Familien sparen können. Darunter fallen sowohl Ausgaben für den Babysitter als auch für die Tagesmutter.

 

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.

Kommentar schreiben

(* Pflichtfeld)