Mindestlohn – Ihr Recht als Arbeitnehmer
Wie viel verdienen Sie pro Stunde? Eine Frage, die unter Freunden, in der Politik und spätestens bei Gehaltsverhandlungen immer wieder aufkommt. In jedem Fall sollte die Antwort darauf über dem aktuellen Mindestlohn in Höhe von 12,41 € liegen. Welche Gesetze für Sie als Arbeitnehmer gelten und wer außerdem vom Mindestlohn profitiert, erfahren Sie im Folgenden.
Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?
Seit 2015 gibt es in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren in Deutschland gilt. Es ist die unterste Lohngrenze, die das Existenzminimum sichern soll und somit auch nicht unterschritten werden darf. Der Mindestlohn trägt somit zu einer fairen Bezahlung bei und soll verhindern, dass Arbeitnehmer zu Niedriglöhnen arbeiten müssen. Daher gilt er besonders für Teilzeit- und Vollbeschäftigte. Aber eben auch für:
- Mitarbeiter in befristeten Arbeitsverhältnissen
- Schüler, die über 18 sind und bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben
- Rentner
- Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten
- Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen, die ihren Arbeitsort im Ausland haben und nur kurzfristig in Deutschland arbeiten
Trotzdem gilt der Mindestlohn leider nicht für alle. Ausgenommen vom allgemeinen Mindestlohn sind:
- Azubis
- Arbeitnehmer unter 18 ohne Berufsausbildung
- Selbstständige
- Langzeitarbeitslose, bis zu 6 Monate nach Wiedereinstieg
- Praktikanten, wenn es begleitend als Pflicht stattfindet
- Freiwilligen Dienst leistende
Die Höhe des Mindestlohns ist seit seiner Einführung stetig gestiegen und wird in 2025 auf 12,81 € erhöht. Da der Mindestlohn unabhängig von der Arbeitszeit und Umfang ist, gilt er ebenso für Minijobber als Bruttolohn. Deshalb steigt mit dem Mindestlohn auch die Grenze für Minijobber jährlich. Wenn Sie Vollzeitbeschäftigt sind, verdienen Sie also in jedem Fall über dem gesetzlichen Mindestlohn und zahlen dann auch meist zu viele Steuer. Doch auch dann können Sie noch Geld sparen. Denn die Abgabe Ihrer jährlichen Steuererklärung kann Ihnen eine Erstattung von durchschnittlich 1.266 € ermöglichen. Nutzen Sie dazu einfach die Online-Steuererklärung von smartsteuer. So holen Sie noch mehr aus Ihrem Jahresgehalt raus.
Arbeitgeber und Mindestlohn
Grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle von Verstößen. Die Kontrolle darüber, dass der Mindestlohn auch gezahlt wird, liegt bei der Bundeszollverwaltung. Besonders in Branchen, wie der Gastronomie, im Hotelgewerbe oder im Bau- und Logistiksektor ist deshalb auch die Dokumentation der Arbeitszeiten Pflicht. Bei Verstößen drohen dem Arbeitgeber Strafen bis zu 500.000 €. Deshalb sollten Sie aufmerksam sein, wie Ihr derzeitiger oder zukünftiger Arbeitgeber mit dem Thema Mindestlohn umgeht. Denn manche Arbeitgeber nutzen Tricks, um Löhne zu drücken.
Einige davon sind zum Beispiel:
- Unbezahlte Überstunden: Sie bekommen ein zu hohes Arbeitspensum und müssen den Rest ohne Bezahlung erledigen.
- Bezahlung nur für bestimmte Aufgaben: Barkeeper werden zum Beispiel nur für die Arbeit am Gast bezahlt, nicht für Vor- oder Nachbereitungen.
- Abrufzeit: Sie werden zur Arbeit bestellt, aber nur bezahlt, wenn genügend Kunden da sind.
- Pause-Trick: Pausen werden nicht vergütet, wodurch der Arbeitstag länger wird.
- Zusatzkosten: Überhöhte Material- oder Essenskosten werden vom Lohn abgezogen.
- Insolvenz-Trick: Firmen verschwinden vor der letzten Lohnzahlung, besonders auf Baustellen.
Besonders in den genannten Branchen kommt es immer wieder zu Verstößen. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Arbeitgebers also darauf, ob eine faire Bezahlung gegeben ist. Diese muss im Vertrag schriftlich festgehalten werden und sollte immer wieder geprüft werden.
Bei Verstößen oder Problemen mit dem Mindestlohngesetz können Sie sich an den Betriebsrat wenden.
Was bedeutet das konkret für mich?
Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht auf den Mindestlohn, wenn Sie zu den genannten Gruppen gehören. Prüfen Sie daher besonders bei der Jobsuche gründlich, ob ein Unternehmen sich an diese Regelungen hält. Auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen ist eine regelmäßige Prüfung wichtig, denn der Mindestlohn wird jährlich angepasst und betrifft somit jeden von uns.
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