Rücklagen bilden – dank Steuererstattung
In Zeiten wie diesen sind angesparte Notgroschen für viele die Rettung vor einem kalten Winter. Doch auch, wenn’s nicht ums Heizen geht – Rücklagen erleichtern das Leben oft. Wer schon einmal schnell an Geld kommen musste, kann das bestimmt bestätigen. Aber wie lässt sich so ein finanzielles Polster aufbauen, wenn doch ohnehin gerade alle mit den hohen Ausgaben kämpfen? Eine Lösung für dieses Dilemma kann die Steuererklärung sein. Sie haben richtig gehört: Die Steuererklärung ist dieses Mal der Ausweg statt bürokratisches Hindernis.
Mit der Steuererklärung im Schnitt 1.072 € erhalten
Wer knapp haushalten muss, dreht oft jeden Cent zweimal um. Da werden Abos gekündigt und Lebensmitteleinkäufe exakt geplant. Viele schauen genau, ob es da noch irgendwo Spar-Potenzial gibt. Und doch vergessen sie eine wichtige Geldquelle. Denn wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, bekommt meist über 1.000 € vom Fiskus zurück. Die Quote der Steuererstattungen für eine unaufgeforderte Erklärung liegt bei rund 90 %. Und das ist doch viel besser, als die letzten Reserven anzuzapfen.
Wie erhalte ich Geld zurück mit der Steuererklärung?
Wer noch nicht von den digitalen Lösungen – der Online-Steuererklärung weiß, hat vielleicht Hemmungen. Klar, das ist verständlich. Bevor es einfache Tools für die Steuererklärung gab, mussten umfangreiche Formulare durchgeackert werden. Doch smartsteuer macht es Ihnen viel einfacher. Und ebnet Ihnen den Weg, um den – gerade jetzt dringend nötigen – Notgroschen ganz einfach übers Finanzamt einzusammeln. Ka-Tsching! Aber wie holt man eigentlich das meiste aus seiner Steuererklärung raus?
Die wichtigsten Tipps für die Steuererklärung
Mit unseren Tipps für die Steuererklärung holen Sie sich nicht einfach nur ein bisschen Geld für Ihre Rücklagen vom Fiskus zurück. Die Erstattung kann sogar vierstellig ausfallen! Dafür gibt es ein paar ganz einfache Stellschrauben, um die Steuerlast so weit wie möglich zu senken. Klar, natürlich ist kein Steuerfall gleich. Deshalb wiegen manche Punkte bei den einen schwerer als bei den anderen. Generell lässt sich aber bei diesen Posten am meisten absetzen:
Werbungskosten
Hier bündelt sich ein Großteil der eigenen Ausgaben. Die Werbungskostenpauschale – seit diesem Jahr 1.200 € – wird automatisch gegengerechnet. Aber viele kommen da locker drüber. Vor allem all diejenigen, die für den Beruf weit pendeln oder viel reisen. Es können zusätzlich auch noch weitere Kosten abgesetzt werden. Dazu zählen die Homeoffice-Pauschale, Berufskleidung (mit Firmenlogo) oder Bildungsausgaben und Bewerbungen. Mehr zu den Werbungskosten finden Sie auch in unserem Steuerwissen Werbungskosten.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Im ersten Moment sagen Sie jetzt vielleicht: Ich hatte gar keine Reparaturen an der Wohnung oder am Haus. Aber nicht vergessen: Hier zählt nicht nur die Reparatur der Dachrinne. Gerade wer selbst kein Wohneigentum hat, sondern mietet, sollte diesen Posten auf keinen Fall außer Acht lassen. Denn auch Neben- oder Betriebskosten lassen sich zum Teil von der eigenen Steuer absetzen. Und wo finden Sie diese Kosten? Genau, ganz einfach in der Nebenkostenabrechnung. Mehr dazu auch unter haushaltsnahe Dienstleistungen in unserem Lexikon.
Sonderausgaben
Sie haben sich in den Tipps bisher noch nicht wiedergefunden? Dann sind Sie jetzt auf jeden Fall an der Reihe. Denn unter Sonderausgaben – fallen viele andere Kosten. Dazu gehören zum Beispiel Versicherungen für Pflege, Rente oder Krankheit, aber auch die Kinderbetreuung. Und ja, selbst die Kirchensteuer oder Spenden lassen sich absetzen.
Außergewöhnliche Belastungen
Zu guter Letzt sind da noch die Ausgaben für die eigene Gesundheit. Oder die Unterstützung der Kinder. Denn unter den Posten der außergewöhnlichen Belastungen fallen z.B. Krankheits- oder Arztkosten. Dazu zählt die Zahnbehandlung, ebenso wie ein Hörgerät, eine Brille oder gar der Rollstuhl. Denn in diesen Bereichen müssen Betroffene oft viel zuzahlen. Doch auch Kurkosten oder der Ausbildungsfreibetrag für Kinder lassen sich hier angeben. Achtung: Das gilt erst ab einer gewissen Belastungsgrenze – also wenn die Kosten zusammen einen bestimmten Betrag überschreiten. Dieser errechnet sich übrigens immer individuell am Einkommen. Ihre eigene Grenze errechnen Sie ganz einfach im Rechner für außergewöhnliche Belastungen.
Was bedeutet das konkret für mich?
Sie haben Ihre Steuererklärung für 2021 rechtzeitig (vor dem 31. Oktober 2022) eingereicht? Dann erhalten Sie ca. 8 Wochen später Geld vom Finanzamt zurück. Um dann auch wirklich Rücklagen für schwierige Zeiten zu bilden, heißt es: Ab aufs Sparkonto damit. Dann ist der Notgroschen sicher. Noch mehr Tipps, um ganz legal Steuern zu sparen, finden Sie auch in unserem Blogartikel zu den Profi-Tricks für die Steuererklärung.
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