Experten-Tipp zur Grundsteuer: Sofort Einspruch einlegen mit dieser Vorlage!
Haben Sie auch schon die Grundsteuererklärung abgegeben? Dann wird die Post vom Finanzamt nicht mehr lange auf sich warten lassen. Doch Achtung, das ist noch nicht der Grundsteuerbescheid. Viel mehr erhalten Sie zuerst Informationen zu Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag. Doch genau jetzt rät der Bund der Steuerzahler zum Einspruch! Und dafür haben Sie nur vier Wochen Zeit. Überprüfen Sie die beiden ersten Bescheide jetzt genau. Und werden Sie aktiv, bevor Ihre Grundsteuer für die nächsten sieben Jahre unveränderlich festgesetzt wird. Mit unserer Vorlage geht das schnell und einfach.
Bundesweit bereits mehr als 1,3 Millionen Einsprüche
Theoretische Mieteinnahmen, willkürliche Bodenrichtwerte und fehlende Transparenz – diese und noch mehr gute Gründe gibt es für einen Einspruch. Aber auch Fehler bei der Berechnung der Grundstücksfläche können zu falschen Bescheiden vom Fiskus führen. Es ist deshalb auf jeden Fall ratsam, vorsorglich Einspruch gegen die Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag einzulegen.
Aufgepasst: Ein weiterer Grund dürfte auch sein, dass aktuell einige Klagen gegen die Grundsteuerreform laufen. Und die bezeichnen die Grundsteuerreform als verfassungswidrig. Sollte sich hier durch neue Beschlüsse noch etwas ändern, dann wird Ihr Grundsteuerbescheid nur nachträglich angepasst, wenn er noch nicht festgesetzt ist. Deshalb haben schon über eine Million Menschen mit Haus und Grund die Gelegenheit genutzt, sich abzusichern und bereits Einspruch eingelegt bei ihrem Finanzamt. Und das, obwohl noch gar nicht alle Grundsteuererklärungen abgegeben wurden.
Wenn Sie die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben sollten – es ist noch nicht zu spät! Sie können die Erklärung immer noch einreichen. Lieber spät als nie!
Wie funktioniert der Einspruch gegen den Bescheid zum Grundsteuermessbetrag und Grundsteuerwert?
Die Berechnung der tatsächlichen Grundsteuer findet voraussichtlich erst 2024 statt. Hierfür werden die erhobenen Werte noch einmal mit den individuellen Hebesätzen der Gemeinden multipliziert. Allerdings gehen schon jetzt Bescheide zu ebendiesen Werten – Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag – an alle Betroffenen raus. Und nach Erhalt der Post haben Sie nur vier Wochen lang die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dabei gilt tatsächlich das Datum auf dem Schreiben und nicht der Zustellung. Wer zu spät dran ist, kann nach Ablauf der Frist den Grundsteuerbescheid nur noch vor Gericht anfechten.
Doch ein Einspruch ist jetzt umso leichter. Denn das geht sogar, ohne direkt einen Grund dafür anzugeben! Es reicht, dem Finanzamt den Einspruch schriftlich – per Post, E-Mail oder online über ELSTER – mitzuteilen. So können Sie auf jeden Fall die Frist einhalten. Dann wird Ihnen ein neuer Zeitraum mitgeteilt, um den eigentlichen Grund anzugeben. Keine Sorge, ein erster Einspruch kostet Sie nichts und Sie können ihn tatsächlich jederzeit wieder zurückziehen. Zuerst reicht ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt. Diese Angaben müssen in einem Einspruchsschreiben enthalten sein:
- Vollständiger Name (auch Miteigentümer:innen)
- Die Adresse
- Das Aktenzeichen oder die Steuernummer
- Das genaue Anliegen
- Evtl. Gründe für den Einspruch (können auch später nachgereicht werden)
Mit diesem Musterschreiben von smartsteuer geht der Einspruch bei der Grundsteuer ganz einfach.
Wieso ist ein Einspruch bei der Grundsteuer sinnvoll?
Im Hinblick auf die Grundsteuerreform ist das letzte Wort vielleicht noch gar nicht gesprochen. Gerade deshalb macht es für alle mit Grundeigentum oder Immobilienbesitz absolut Sinn, sich den Rechtsweg offenzuhalten. Das sieht der Fiskus leider anders. Deshalb werden die Bescheide nicht als „vorläufig“ erlassen. Doch mehrere Verbände setzen sich gerade dafür ein. Dazu gehören auch der Hauseigentümerverband Haus & Grund, die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG), der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und der Bund der Steuerzahler (BdSt). Bisher bleibt aber nur der Umweg über den Einspruch. Das wird natürlich auch für die Finanzämter nicht leicht, die nun mit mehr als einer Million Einsprüchen umgehen müssen.
Gerade, wenn tatsächliche Fehler auftauchen, liegt der Grund auf der Hand – z.B. bei der falschen Berechnung der Wohnfläche. Allerdings sind auch Begründungen wie fehlende Transparenz oder der Bodenrichtwert ohne Gutachten und fiktive Mieteinnahmen legitim.
Was bedeutet das konkret für mich?
In erster Linie geht es beim Einspruch gegen den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag nicht darum, keine Grundsteuer zu zahlen! Allerdings kann die Neuberechnung der Grundsteuer für viele erhebliche Mehrkosten verursachen. Und die sind in einigen Fällen logisch nicht nachvollziehbar. Gerade, wer sich vor Kurzem erst ein Haus oder Grundstück gekauft hat, muss vielleicht ohnehin schon knapp haushalten. Ob es noch eine Änderung bei der Grundsteuer geben wird, ist final noch nicht entschieden. Wenn allerdings die Werte einmal festgesetzt sind, ist an ihnen für die nächsten Jahre nicht mehr zu rütteln. Wenn Sie also in irgendeiner Weise Zweifel an der Richtigkeit bei der Post vom Finanzamt haben, sollten Sie sich immer durch einen ersten Einspruch einen zeitlichen Puffer verschaffen. Bis dahin halten wir Sie natürlich weiterhin auf dem Laufenden zu aktuellen Entwicklungen bei der Grundsteuer.
Wie Sie Fehler in den Bescheiden zur Grundsteuer finden, erklären wir auch in diesem Video:
Bisherige Kommentare
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(* Pflichtfeld)
Hallo,
Leider kann ich das Musterschreiben für den Einspruch bei der Grundsteuer nicht öffnen.
Bitte sendet mir das Musterschreiben per E-Mail zu. Vielen Dank
Liebe Grüße
Michaela
Hallo,
vielen Dank für die wertvoellen Tipps.
Jetzt habe ich die Einsprüche nach eurem Musterschreiben ohne Grund bzw. mit dem Hinweis „Eine Begründung für den Einspruch liefern wir zu einem späteren Zeitpunkt.“ erledigt. Was passiert wenn diese „späterer Zeitpunkt“ kommt und das Finanzamt die Begründung von uns will.
Vielen Dank
Sezgin
Zwischenüberschrift „Bundesweit bereits mehr als 1,3 Milliarden Einsprüche“ — sind da eventuell 1,3 Millionen gemeint? (Das wäre ja auch schon echt viel.)
Vielen Dank für deinen Kommentar! Das ist richtig. Wir haben den Artikel entsprechend angepasst.
Liebe Grüße
dein Team von smartsteuer
In der E-Mail mit Newsletter heißt es, das Datum der Erstellung des Bescheides plus vier Wochen Zeit zum Einspruch.
Hier im Video vier Wochen ab Zustellung.
Was stimmt denn nun?
Wie lange habe ich noch dem Einspruch Zeit, die Begründung nachzureichen, wenn mir das FA diesbezüglich keine Frist gesetzt hat.
Hallo Michaela,
du findest das Musterschreiben auch auf der Seite https://www.k8s.stage.smartsteuer.dev/online/musterbriefe-und-vorlagen/ unter „Grundsteuer“.
Mit dem Klick auf das Schreiben startet direkt der Download des Dokumentes. Du kannst es anschließend auf deinem Gerät unter „Downloads“ öffnen.
Viele Grüße
Mandy von smartsteuer
Hallo,
gibt es eine Frist zu dem die Begründung des Einspruches beim zuständigen Finanzamt vorliegen muss? Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass der Einspruch auf den Bescheid gegeben wird und die Formulierung „der Grund wird nachgereicht“ erfasst wurde.
Liebe Grüße Martin
Einspruchsfrist ist ein Monat, beginnend drei Tage nach dem Datum des Bescheids – nicht „vier Wochen“.
Das ist richtig, vielen Dank!
Hallo Martin Müller,
an sich gibt es dabei keine Frist. Spätestens dann, wenn das Finanzamt sich meldet und eine Begründung anfordert, sollte die dann auch parat sein. Es empfiehlt sich aber immer, alles so schnell es geht einzureichen, da der Einspruch mit etwas Pech sonst abgelehnt werden kann. Am besten wäre es, bei einer Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt nachzufragen.
Liebe Grüße,
Das smartsteuer-Team
Hallo
Leider kann ich das Musterschreiben für den Einspruch bei der Grundsteuer nicht öffnen.
Bitte sendet mir das Musterschreiben per E-Mail zu. Vielen Dank
Liebe Grüße
Peter
Hallo Leute,
Ich habe sogar einen Fehler im Bescheid gefunden. Unser Haus wurde zwar in den 1760ern gebaut aber nachweislich 1973 abgerissen und durch ein neues größeres Haus ersetzt. Im Bescheid steht, gebaut vor 1949.
Was wenn mein Einspruch nun zu einem höheren messbetrag führt?
Mit dem Bescheid, sollte der Hebesatz so bleiben, steigt unsere Steuer um 25%. Nicht schön, aber ok. Sollte ich wirklich an dem Bäumchen rütteln?
Gruß Daniel
Hallo Peter,
versuche es bitte noch einmal über folgenden Link:
https://www.k8s.stage.smartsteuer.dev/online/wp-content/uploads/2023/03/Grundsteuer-Einspruch_Musterschreiben_2023.docx
Liebe Grüße
Leif von smartsteuer
Hallo , leider kann ich den Link zum Grundsteuerwert nicht öffnen, können sie mir diesen bitte per E-Mail zusenden? Danke im voraus.
Hallo Bianka,
wenn du auf im Blogartikel auf den Satz „Mit diesem Musterschreiben von smartsteuer geht der Einspruch bei der Grundsteuer ganz einfach.“ (Blau hinterlegt) klickst, müsste sich in deinem Browser ein Fenster mit dem Download einer Worddatei öffnen.
Liebe Grüße
Dein smartsteuer-Team
Hallo,
ich kann das Musterschreiben leider nicht öffnen, könnten Sie es mir bitte per Mail zu kommen lassen.
Vielen Dank und ein gesundes neues Jahr
Hallo Bianca,
wir von smartsteuer wünschen dir auch ein gesundes neues Jahr.
Versuche das Musterschreiben bitte über den folgenden Link herunterzuladen:
https://www.k8s.stage.smartsteuer.dev/online/wp-content/uploads/2023/03/Grundsteuer-Einspruch_Musterschreiben_2023.docx
Wir hoffen, es klappt auf diesem Weg.
Viele Grüße,
dein smartsteuer Team
Leider kann ich den Einspruch für den Grundsteuerbescheid, Musterklage nicht öffnen. Könnten Sie es mir bitte per Mail zuschicken?
Vielen Dank im Vorraus
Das Musterschreiben zum Grundsteuer Einspruch lasst sich nicht offnen . Können sie es mir bitte schicken ?
Hallo und guten Morgen,
Leider kann auch ich den Musterbrief nicht öffnen; auch nicht in den im
Blog angegebenen Link.
Eine pdf Datei als Mail wäre sehr hilfreich.
Herzlichen Dank
Das Formular ist eher für den Rechner mit Microsoft Word oder vergleichbar gedacht.
Auf einem Smart-Device z.B. iPad/iPhone mit iOS kann man im Browser Safari oben rechts öffnen und „öffnen in“ z.B Pages anstoßen.
Hallo,
versuchen Sie es bitte einmal mit dem folgenden Link: https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.k8s.stage.smartsteuer.dev%2Fonline%2Fwp-content%2Fuploads%2F2023%2F03%2FGrundsteuer-Einspruch_Musterschreiben_2023.docx&wdOrigin=BROWSELINK
Hier müsste sich das Musterschreiben öffnen und herunterladen lassen.
Liebe Grüße
Ihr smartsteuer-Team
Hallo Frau Kuschke,
bitte versuchen Sie es einmal mit dem folgenden Link: https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.k8s.stage.smartsteuer.dev%2Fonline%2Fwp-content%2Fuploads%2F2023%2F03%2FGrundsteuer-Einspruch_Musterschreiben_2023.docx&wdOrigin=BROWSELINK
Hier müsste sich das Musterschreiben öffnen und zum Download bereit stehen.
Liebe Grüße
Ihr smartsteuer-Team