09.01.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Rentner & Pensionäre · Uncategorized · Lesezeit: 3 min

Steuererklärung für 2023 – einfach Geld sparen

Neues Jahr – neue Vorsätze! Was haben Sie sich für das Jahr 2024 vorgenommen? Unter den Favoriten der guten Vorsätze ist neben mehr Sport und gesunder Ernährung, das Sparen ein Dauerthema. Dabei ist das manchmal einfacher, als man denkt. Warum nicht mit der Steuererklärung für 2023 beginnen und eine Rückzahlung von durchschnittlich 1.095 € erhalten? Was Sie bei der Einkommensteuererklärung beachten müssen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Darum lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung

Nicht jeder ist in Deutschland verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Als Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte, zieht Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt vom Gehalt ab und Sie müssen sich nicht weiter mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Wer sich aber freiwillig für eine Abgabe entscheidet, kann mit einer Rückzahlung rechnen!

Da 2024 die Steuererklärung für 2023 erstellt wird, fassen wir alle wichtigen Änderungen hier noch einmal zusammen. Denn eine Abgabe kann sich wirklich lohnen. Mit einer Online-Steuersoftware ist es zudem einfach und schnell erledigt. Haben Sie zum Beispiel geheiratet, Kinderfreibeträge und Alleinerziehungsfreibeträge nicht geltend gemacht oder sogar den Arbeitgeber gewechselt? Wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft, sollten Sie dieses Jahr über eine Steuererklärung für 2023 nachdenken, um kein Geld zu verschenken.

Falls Sie nämlich Werbungskosten über einen Betrag von 1.230 € hatten, ist das steuerlich zu Ihrem Vorteil. Kosten für Arbeitskleidung, Fortbildungskosten oder Fahrtkosten, all das können Sie absetzen. Mehr Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel. Selbst haushaltsnahe Dienstleistungen oder Aufwendungen für energetische Maßnahmen, wie eine Photovoltaikanlage, können ebenfalls zu Erstattungen führen.

Diese Fristen gelten für das Steuerjahr 2023

Für das Steuerjahr 2023 muss die Steuererklärung bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt sein. Da dieser Tag auf ein Wochenende fällt, gilt der 02. September 2024 als Stichtag. Diese Steuererklärung Frist ist bindend für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind. Dazu gehören Angestellte mit Nebeneinkünften über 410 €, Selbstständige und auch Eheleute, die der Steuerklasse III oder V angehören. Nur, wenn Sie die Unterstützung eines Steuerberaters oder des Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, verlängert sich die Abgabefrist auf den 31. Mai 2025.

Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer haben Sie die Möglichkeit, schnell und einfach Ihre Steuererklärung zu erledigen. Entscheiden Sie sich zudem freiwillig für eine Abgabe, haben Sie vier Jahre rückwirkend Zeit, eine Steuererklärung abzugeben. Gerechnet wird dabei immer zum Ende des Steuerjahres. Das heißt, für das Jahr 2023 können Sie bis zum 31.12.2027 eine Einkommenssteuererklärung einreichen.

Steuerjahr 2023: Alle wichtigen Änderungen 

Da die Steuererklärung immer für das vorherige Jahr abgegeben wird, ist 2024 die Zeit, sich um das Steuerjahr 2023 zu kümmern.  Für die Steuererklärung 2023 gibt es einige Änderungen zu beachten, die sich für alle Steuerzahler:innen positiv auswirken. So wurde der Grundfreibetrag 2023 auf 10.908 € pro Person erhöht. Jegliches Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei. Für das Steuerjahr 2024 wurde zudem eine weitere Erhöhung von 696 € auf 11.604 € beschlossen. Diese Änderungen werden jedoch erst für die Steuererklärung im nächsten Jahr berücksichtigt.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft Arbeitnehmer, die Zuhause arbeiten, aber kein eigenes Arbeitszimmer haben. Für das Steuerjahr 2023 können für bis zu 210 Homeoffice-Tage pauschal Werbungskosten in Höhe von 1.260 € geltend gemacht werden. Insgesamt wird der Pauschalbetrag für Werbungskosten als Arbeitnehmer auf 1.230 € erhöht. Diese Summe können Sie in der Einkommenssteuererklärung 2023 also ohne Nachweise durch Belege geltend machen.

Wenn Sie bereits im letzten Jahr ans Sparen gedacht haben, lohnt sich eine Steuererklärung ebenfalls. Der Sparer-Pauschbetrag wurde nämlich auf 1.000 € für Alleinstehende erhöht, Einkünfte aus Kapitalvermögen bleiben bis zu dieser Summe steuerfrei. Einen kleinen Vorteil bringen auch die voll absetzbaren Rentenbeiträge. Die Kosten, die Sie für die gesetzliche Rentenversicherung oder gleichgestellte Vorsorge aufbringen, lassen sich als Sonderausgaben nun 100 % von der Steuer absetzen. Bei einem Brutto-Einkommen von 48.000 € und dem normalen Beitragssatz von 9,3 % bleiben so immerhin 59 € jährlich.

Familien profitieren im Steuerjahr 2023 von erhöhten Kinderfreibeträgen in Höhe von 6.024 € und einem erhöhten Ausbildungsfreibetrag von 1.200 €. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist im Jahr 2023 ebenfalls auf 4.260 € angestiegen. Ebenfalls gestiegen ist die Minijob-Grenze 2023 auf 520 €, eine weitere Steigerung auf 538 € gilt dann ab 2024.

Was bedeutet das konkret für mich?

Von den geltenden Entlastungen aus dem Jahr 2023 können alle Steuerzahler:innen profitieren! Auf die Abgabe einer Steuererklärung für 2023 sollten Sie in diesem Jahr also nicht verzichten, auch wenn Sie nicht verpflichtet zu einer Abgabe sind. Die neuesten Tipps und Änderungen erhalten Sie einfach über ein Abo unseres Newsletters.

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.

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