23.01.2024 · Aktuelles · Rentner · Rentner & Pensionäre · Lesezeit: 3 min

Steuerklärung für Rentner

Endlich im Ruhestand – endlich keine Steuererklärung mehr machen müssen!

Tatsächlich zahlen Sie als Rentner keine Einkommensteuervorauszahlungen mehr und sind somit zumindest theoretisch von der Pflicht, eine Steuererklärung abgeben zu müssen, befreit.

Doch Achtung: Jeder vierte Rentner ist in Deutschland trotzdem verpflichtet zur Abgabe der Steuererklärung. Der häufigste Grund sind Nebeneinkünfte, wie Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte oder Einkünfte aus anderen Renten. Deshalb gilt auch für Sie als Rentner für die Steuererklärung in 2023 der Grundfreibetrag von 10.908 € für Ledige und 21.816 € für Verheiratete. Übersteigen Ihre Einkünfte diese Summen, sind Sie zu einer Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Jahr des Rentenbeginns entscheidend 

Grundsätzlich sind Ihre Rentenbezüge als Einkünfte zu betrachten und somit steuerpflichtig. Von der Rente werden zudem auch Beiträge zur Pflege- und Krankenkasse abgezogen. Doch nicht Ihre ganze Rente wird versteuert. Beziehen Sie beispielsweise eine Rente von 1.500 € brutto, sind nicht die gesamten 18.000 € im Jahr steuerpflichtig, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz davon. Wie viel Prozent Ihrer Rente tatsächlich besteuert werden, hängt demnach von Ihrem Eintrittsjahr in den Ruhestand ab. 

Ein Beispiel: Gehen Sie 2023 in Rente, liegt der zu versteuernde Anteil Ihrer Rente bei 83 %. Der individuelle Rentenfreibetrag liegt in diesem Fall bei 17 % und bleibt ein ganzes Leben unverändert. Orientieren wir uns an den genannten Zahlen, würde das im Jahr 2023 bedeuten, von insgesamt 18.000 € Rente sind 14.940 € steuerpflichtig. Die Differenz zur Gesamtrente bildet den Rentenfreibetrag, in diesem Fall also 3.060 €. Dieser Wert bleibt, unabhängig von Erhöhungen, ein Leben lang steuerfrei. Zu beachten ist dabei, dass der Rentenfreibetrag aus der vollen Bruttojahresrente errechnet wird. 

Wenn Sie also unterjährig in Rente gehen, wird Ihr Rentenfreibetrag in dem zweiten, vollen Bezugsjahr der Rente ermittelt. 

Wie hoch Ihr individueller Steuersatz ist, erfahren Sie in unserem Steuerwissen-Artikel zum Thema Rentenbesteuerung.

Sparen durch die Abgabe einer Steuerklärung

Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung kann auch für Sie als Rentner Vorteile mit sich bringen. Zudem können Sie mithilfe einer Online-Steuererklärung von smartsteuer die Abgabe ganz bequem von zu Hause erledigen und im Schnitt 1.266 € zurückbekommen! Denn auch als Rentner können Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Für Werbungskosten kann ein Jahrespauschale von 102 € geltend gemacht werden. Für die Sonderausgaben gilt eine Pauschale von 36 € im Jahr. Spenden oder auch Beiträge zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung können außerdem angesetzt werden, hier sollten Sie alle Nachweise und Quittungen aufheben. 

Außergewöhnliche Belastungen sind besonders für Rentner ein nicht zu verachtender Posten. Darunter fallen Ausgaben für: 

  • Medikamente 
  • Kuren
  • medizinische Behandlungen
  • Brillen 
  • Zahnersatz u.ä. 

All diese Kosten können Sie auflisten und beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Übersteigen die Beträge Ihre sogenannten zumutbaren Belastungen, wirkt es sich steuermindernd aus. Was für Sie als Rentner zumutbar ist, hängt individuell von Ihrem Einkommen und Familienstand ab. Berechnen Sie mit unserem Rechner ganz einfach die Höhe Ihrer zumutbaren Belastung.

Sollten Sie Ihre Rente mit einem Minijob bis 538 € aufbessern, fallen außerdem keine weiteren Steuern an. Was Sie beim Ausüben eines Minijobs steuerlich beachten sollten, erklären wir Ihnen hier.

Was bedeutet das konkret für mich als Rentner?   

Auch als Rentner können Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, wenn Ihr Einkommen den Grundfreibetrag von 10.908 € für das Jahr 2023 übersteigt. Grundsätzlich ist die zu versteuernde Rente und der Rentenfreibetrag zudem abhängig vom Renteneintrittsjahr. In jedem Fall sind Sie mit der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung auf der sicheren Seite und können Ihre Steuern wesentlich mindern. Nehmen Sie Ihre Steuern selbst in die Hand und berechnen Sie Ihre Erstattung mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer. 

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Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.

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