06.02.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Arbeitnehmer & Beamte · Rentner & Pensionäre · Lesezeit: 3 min

Die 3 größten Fehler bei der Steuererklärung

Was ist für Sie die größte Herausforderung bei der Steuererklärung? Die Sorge vor Fehlern ist bei vielen ein Grund, dieses Thema möglichst weit nach hinten zu schieben. Oder wissen Sie mit Sicherheit, was Sie wo absetzen können und eintragen müssen? Mit der Steuererklärung beschäftigt man sich, wenn überhaupt, nur einmal im Jahr. Das fehlende Wissen führt häufig zu kleinen Fehlern, die Sie jedoch einfach vermeiden können. Wir erklären Ihnen, wie Sie die gängigsten Fehler bei der Steuererklärung umgehen und so kein Geld mehr verschenken. 

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Co. 

Einer der gängigsten Fehler bei der Steuererklärung ist der Irrglaube, man habe nichts oder nur wenig abzusetzen. Bei den Werbungskosten, die alle Aufwendungen für Arbeitsmittel, Fahrtkosten und das Arbeitszimmer beinhalten, fällt Ihnen sicher etwas ein, was Sie absetzen können. Doch wie sieht es mit  haushaltsnahe Dienstleistungen aus? Tatsächlich können Kosten für eine Putzhilfe oder den Schornsteinfeger steuerlich abgesetzt werden. Für eine Haushaltshilfe beispielsweise können 20 % der Lohnkosten und insgesamt bis zu 2.000 € im Jahr geltend gemacht werden. Auch als Mieter haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für die Wartung der Heizung oder Handwerkerarbeiten zum Beispiel im Rahmen einer Modernisierung steuerlich abzusetzen. In diesem Fall gilt ebenfalls, dass 20 % der Lohnkosten und bis zu 6.000 € im Jahr geltend gemacht werden können. Wir haben in einem Artikel für Sie zusammengefasst, wie Sie die haushaltsnahen Dienstleistungen optimal in Ihre Steuererklärung einbringen. 

Wichtig ist, dass Sie sich bei der Erstellung der Steuererklärung nicht durch solche Posten verunsichern lassen. Informieren Sie sich vorab, welche Leistungen und Aufwendungen Sie absetzen können. Als Mieter ist es die Nebenkostenabrechnung, in der alle Handwerker- und Haushaltsdienstleistungen aufgeführt sein müssen. Sollten Sie diese nicht vorliegen haben, fragen Sie bei Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung einmal nach. 

Fehlende Belege 

Die gute Nachricht zuerst: Kein Finanzamt erwartet mehr, dass Sie alle Belege zu Ihren Aufwendungen mitschicken. Da die Steuererklärung meist digital erstellt wird, gibt es inzwischen für die meisten Posten Pauschalen, die ohne Belege geltend gemacht werden können. Was jedoch nicht heißt, Sie sollten die Nachweise nicht aufheben. Das Finanzamt kann durchaus im Nachhinein auf Sie zukommen und entsprechende Belege anfordern. Eine saubere Buchführung und das Sammeln der Belege Zuhause empfiehlt sich also nach wie vor. Wichtig an dieser Stelle zu erwähnen ist, dass auch die Barzahlung nicht berücksichtigt werden kann. Bei der Bezahlung von Arbeitsmitteln oder einer Haushaltshilfe sollten Sie also in jedem Fall per Überweisung zahlen, um entsprechende Quittungen und Belege zu erhalten. 

Zahlendreher und Tippfehler

Ein wahrer Klassiker unter den Fehlern bei der Steuererklärung sind Tippfehler und Zahlendreher. Prüfen Sie deshalb unbedingt vor der Abgabe an das Finanzamt, ob Sie nicht in der Zeile verrutscht sind oder sich irgendwo ein Fehler eingeschlichen hat. Im Zweifel kann Sie so eine Kleinigkeit richtig Geld kosten. Die Bearbeitung der Steuererklärung seitens des Finanzamtes findet nämlich größtenteils automatisiert statt. Angaben, die an der falschen Stelle gemacht wurden oder fehlerhaft sind, können daher in der Erstattung nicht berücksichtigt werden.

Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer sind Sie sicher vor solchen Fehlern. Am Schluss prüfen wir Ihre Angaben auf Richtigkeit und weisen Sie auf mögliche vergessene oder fehlerhafte Angaben hin. So können Sie keine Fehler mehr übersehen. Doch selbst nach der Abgabe lohnt es sich, zweimal hinzuschauen. Ihren endgültigen Steuerbescheid bekommen Sie meist erst einige Wochen nach der Abgabe der Steuererklärung, diesen Bescheid sollten Sie ebenfalls auf Fehler prüfen! Denn auch das Finanzamt kann sich verrechnen, Posten vergessen oder Angaben übersehen. Es lohnt sich also in jedem Fall, den eigenen Bescheid noch einmal zu prüfen und, wenn nötig, Widerspruch einzulegen. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Den größten Fehler in Sachen Steuererklärung vermeiden Sie, indem Sie sich für die Abgabe entscheiden. Keine Einkommensteuererklärung abzugeben, aus Sorge vor Fehlern, wäre ohnehin nur möglich, wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind. Aber selbst dann kostet Sie das bares Geld. Denn nur, wenn Sie eine Steuererklärung einreichen, erhalten Sie in vielen Fällen eine Erstattung. Fehler sind menschlich und kein Hindernis bei der Steuererklärung. Mithilfe einer Online-Steuererklärung kann Ihnen nichts entgehen, nutzen Sie deshalb smartsteuer und lassen Sie sich Ihre Erstattung live berechnen. 

Für mehr Steuertipps abonnieren Sie unseren Newsletter.

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.

Kommentar schreiben

(* Pflichtfeld)