23.02.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Rentner · Selbstständige · Lesezeit: 3 min 3

Steuererklärung 2023 – Diese Fristen gelten

Ende Februar geht es wieder los, die ersten Steuererklärungen werden abgeben. Sobald die Lohnsteuerbescheinigung da ist, wollen viele, die zur Abgabe verpflichtet sind, das Thema vom Tisch haben. Für andere ist dagegen noch völlig offen, ob und bis wann sie überhaupt Ihre Steuer machen. Denn lohnt eine frühe Abgabe überhaupt? Welche Fristen für die Abgabe der Steuererklärung gelten und wann der beste Zeitpunkt ist, erfahren Sie im Folgenden. 

Abgabefrist ist der 31. August 2024

Für Sie gilt der 31. August 2024, wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Wenn Sie zum Beispiel selbstständig, Vermieter oder Rentner sind und im Jahr 2023 ein Einkommen über dem Grundfreibetrag von 10.908 € hatten, sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Außerdem sind Sie in den folgenden Fällen zur Abgabe verpflichtet: 

  • Als Ehepaar, wenn Sie ihre Steuern zusammen veranlagen und der Steuerklasse 3 und 5 oder 4 mit Faktor angehören.
  • Wenn Sie über 410 € Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosen-, Eltern- oder Krankengeld erhalten haben. 
  • Sie hatten Nebeneinkünfte über 410 €. 

Wenn Sie jetzt aufatmen, weil Sie zu keiner dieser Kategorien gehören, sollten Sie die Chance nutzen und Ihren individuellen Fall genauer betrachten. Als Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte sind Sie zwar wahrscheinlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, zahlen aber ebenso wahrscheinlich zu viele Steuern.

Alle Freiwilligen haben zudem noch einen Vorteil:

Sie können bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben und mehrere Erstattungen erhalten!

Nur zum Vergleich, wenn Sie Ihre Steuererklärung einfach mit smartsteuer machen, erhalten Sie durchschnittlich eine Erstattung in Höhe von 1.266 €. Die Frist ist dann immer vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres. Wenn Sie also noch für 2020 eine Steuererklärung machen wollen, haben Sie noch Zeit bis zum 31. Dezember 2024.

Falls Sie sich für die Abgabe mit einem Steuerberater entscheiden, hat dieser für die Abgabe sogar Zeit bis zum 02. Juni 2025. Aber aufgepasst, eine längere Frist bedeutet hier auch, dass Ihre Erstattung auf sich warten lässt. Durchschnittlich benötigt das Finanzamt sechs bis acht Wochen in Deutschland, bis ein Steuerbescheid herausgeschickt wird. Am schnellsten sind Sie also, wenn Sie Ihre Steuer selbst in die Hand nehmen und mit smartsteuer direkt die Höhe Ihrer möglichen Erstattung berechnen lassen. Ihre Steuererklärung kann nach dem Ausfüllen und einer gründlichen Prüfung dann direkt online an Ihr Finanzamt geschickt werden. 

Besser früh oder spät abgeben? 

Keine Sorge, Sie müssen nicht direkt in Aktionismus verfallen. Wer früh abgibt, hat erstmal nicht mit einer schnelleren Bearbeitung zu rechnen. Je nach Wohnort und Nachfrage sind die Finanzämter zwar unterschiedlich schnell, vor März ist in der Regel aber nicht mit einem Bescheid zu rechnen. Genug Zeit also, um alle benötigten Unterlagen noch zu sammeln, welche Sie neben Ihrer Lohnsteuerbescheinigung und Steuer-ID noch benötigen, haben wir in einer Checkliste für Sie zusammengefasst. 

Eine Abgabe ab März reicht also völlig aus, auch wenn Sie spät abgeben, ist das kein Problem. Erst bei Versäumnis der Frist gibt es Konsequenzen. Wenn Sie früh genug absehen können, dass Sie es nicht vor dem 31. August schaffen werden, die Steuererklärung abzugeben, ist eine Fristverlängerung im Einzelfall möglich. Ein Aufenthalt im Ausland, Dienstreisen, Krankheiten oder ein Umzug wären gute Gründe, die Abgabefrist zu verlängern. Dieser Antrag zur Fristverlängerung muss dann aber bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt sein. 

Wenn Sie es jedoch versäumen, Ihre Erklärung, ohne Grund zu spät abzugeben, droht eine Strafe. Für jeden Monat, den Sie zu spät abgeben, werden 0,25 % der festgesetzten Steuernachzahlung fällig, mindestens jedoch 25 €. In schweren Fällen kann auch ein Zwangsgeld, eine Steuerschätzung oder eine Strafzahlung folgen. Besser also, Sie holen sich Ihre Erstattung, anstatt ordentlich draufzuzahlen.

Was bedeutet das konkret für mich? 

Die Abgabe der Steuererklärung muss bis zum 31. August 2024 erfolgen. Wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, haben Sie länger Zeit und können bis zu vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung machen. Das heißt für das Jahr 2023 bis zum 31. Dezember 2027. 

Schnell und ohne Probleme geht die Abgabe der Steuererklärung mit smartsteuer, worauf warten Sie noch? 

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Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.

Bisherige Kommentare

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  • Avatar S. Schuhmann sagt:

    Sehr geehrtes Team vom smartsteuer,

    danke für die Info. bezüglich der Frist zur Steuerabgabe für 2023 bis 31.08.24. Da hätte ich mal eine andere Frage. Gibt es eine Bearbeitungsfrist für das Finanzamt bis wann eine Steuererklärung fertig bearbeitet sein muss und der Steuerbescheid vorliegen soll ? Wenn ja, was können wir als Steuerzahler machen, wenn die Steuer wie z. B. bei uns für 2022, abgegeben 06/2022, bis Heuete kein Bescheid. Nach unserer Berechnung bekommen wir einiges zurück.
    Wir haben das Finanzamt schon zwei Mal angeschrieben. Im November 2023 und Januar 2024, sowohl per Mail als auch per Elster. Nach unendlich viel Versuchen unseren Sachbearbeiter (450€ Basis) zu erreichen, bekamen wir Ihn Ende Januar zu sprechen. Dieser hat uns gesagt, dass wir uns gedulden sollen, der Bescheid wird noch bearbeitet und wir bekommen noch Unterlagen zum Ausfüllen zugesendet. Mittlerweile haben wir 28.02.24 und es ist immer noch nichts gekommen.
    Haben wir einfache Steuerzahler ein Rechtsmittel gegen diese Willkür der Ämter?
    Danke für eure Rückmeldung und viele Grüße.

  • Avatar S. Schuhmann sagt:

    Ich meinte natürlich 06/2023 die Steuererklärung abgegeben. Danke für die Korrektur des Satzes.
    Mfg
    S. Schuhmann

  • Avatar L B sagt:

    Hallo S. Schuhmann,
    dazu findest du in folgendem Blogartikel eine Antwort.

    https://www.k8s.stage.smartsteuer.dev/online/steuerwissen/steuerbescheid/#Wie_lange_dauert_es_bis_ich_meinen_Steuerbescheid_erhalte

    „Beliebig viel Zeit kann sich das Finanzamt für die Bearbeitung der Steuererklärung nicht lassen. Spätestens 6 Monate nach Abgabe muss der Steuerbescheid vorliegen. Diese Frist verlängert sich jedoch, wenn das Finanzamt Nachfragen stellt, die es abzuklären gilt.
    Verstreicht die 6-Monats-Frist jedoch, ohne dass das Finanzamt tätig geworden ist, besteht die Möglichkeit, einen so genannten Untätigkeitseinspruch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies sollte jedoch das letzte Mittel sein, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
    Und etwas Gutes ist dem Warten dann doch abzugewinnen: Lässt sich das Finanzamt mit dem Steuerbescheid mehr als 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres Zeit, bekommen Sie zusätzlich zur möglichen Steuererstattung noch Zinsen.“

    Wir hoffen, wir konnten helfen.

    Viele Grüße
    dein smartsteuer-Team

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