24.04.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Rentner · Selbstständige · Lesezeit: 2 min 2

Außergewöhnliche Belastungen absetzen: So geht’s

Ihre privaten Ausgaben spielen bei der Steuererklärung keine Rolle, oder doch? Unter dem Begriff außergewöhnliche Belastungen verstecken sich tatsächlich Ausgaben, die Sie für private Dinge hatten und sich trotzdem positiv auf Ihre Steuer auswirken. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen und besonderen außergewöhnlichen Belastungen. Diese beiden Arten unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, wie sie in der Steuer angegeben werden. Was Sie als außergewöhnliche Belastungen angeben können, erklären wir Ihnen im Folgenden. 

Ob und wie hoch die Anrechnung auf Ihre Steuer anfällt, hängt im Fall der allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen von den zumutbaren Belastungen ab. Das sind die Kosten, die im Rahmen Ihrer persönlichen Umstände, wie Steuerklasse, Einkommen und Anzahl der Kinder ganz individuell berechnet werden und als zumutbar gelten. 

Alles, was diese individuelle Summe übersteigt, kann in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. 

Das zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen 

Liegen Umstände vor, die Ihre privaten Ausgaben außergewöhnlich erhöhen, als es sonst der Fall wäre, können diese extra Kosten in der Steuer geltend gemacht werden. Bei den besonderen außergewöhnlichen Belastungen wird der Betrag der zumutbaren Belastungen übrigens nicht abgezogen. 

Dazu gehören: 

  • Ausbildungsfreibetrag bis zu 1.200 € pro Jahr 
  • Behinderte Pauschbetrag je nach Grad der Behinderung 
  • Hinterbliebene 370 € pro Jahr 
  • Pflegepersonen Pauschbetrag je nach Pflegegrad 

Bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen müssen dagegen erst die zumutbaren Belastungen überschritten werden. Grundsätzlich können hier jedoch Kosten angegeben werden, für: 

  • Krankheitskosten, wie Medikamente, Heilpraktiker und Akupunktur. 
  • Kosten für eine Beerdigung, wenn das Erbe diese Ausgaben nicht deckt.
  • Katastrophenschäden durch Sturm, Flut, Feuer, Erdbeben oder Hagel, die nicht durch Versicherung gedeckt sind. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

In der Steuererklärung lassen sich diese Belastungen in dem Steuerjahr geltend machen, in dem sie entstanden sind. Wie hoch Ihre zumutbaren Belastungen sind, können Sie im Steuerrechner von smartsteuer einfach ausrechnen lassen. Belege und Nachweise für Ihre außergewöhnlichen Belastungen sollten Sie in jedem Fall aufbewahren, um Ihre Ausgaben anrechnen zu lassen. 

Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer ist es dann ganz leicht, die Kosten anzugeben. Sie erhalten eine Live-Berechnung Ihrer voraussichtlichen Erstattung. Mit dem abschließenden smartCheck kann Ihnen zudem kein Fehler unterlaufen. 

Probieren Sie es gleicht, ganz ohne Registrierung, einmal aus. Für mehr Tipps rund um Steuern abonnieren Sie gern unseren Newsletter. 

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.

Bisherige Kommentare

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  • Avatar Flammiger, Frank sagt:

    Einbruch und Diebstahl??!!
    Aussergewöhnliche Belastungen, wo gehört das hin?
    Sachschaden am Gebäude über 10900 Euro, Diebstahlschaden 1789 Euro, die Kriminalpolizei hat dokumentiert mit Vorgangsnummer. Es sind auch Dokumente weggekommen, die ich für die Steuer benötige! Eine Naturkatastrophe ist es nicht, aber eine Katastrophe mit Chaos schon! Dann soll ich Dokumente bringen, die ich nicht mehr habe! Wo in „smartsteuer“ kann ich das angeben?

  • Avatar KV sagt:

    Hallo Frank,

    bitte setze dich mit deinem konkreten Anliegen mit deinem zuständigen Finanzamt in Verbindung: https://www.k8s.stage.smartsteuer.dev/online/finanzaemter-in-deutschland/

    Viele Grüße
    Dein smartsteuer-Team

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