19.02.2019 · Rentner · smart steuern · Lesezeit: 4 min 13

Werden unsere Renten wirklich doppelt besteuert?

Immer wieder fällt in Diskussionen rund um die Rente der Begriff Doppelbesteuerung. Doch was ist damit genau gemeint? Zahlen Rentner tatsächlich doppelt Steuern? Und wenn ja, betrifft das jede Rentnerin und jeden Rentner – oder doch nur einige? Wie sieht die Rechtslage aus? Viele Fragen – die Antworten gibt’s wie gewohnt leicht verständlich hier bei uns im Blog.

Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen

Kommen wir zuerst mal zu den Fakten, um die größten Missverständnisse ausräumen zu können.

  • Viele wettern über eine Doppelbesteuerung der Renten, weil steuerpflichtige Rentner ja auch schon vor dem Ruhestand Steuern gezahlt haben. Das ist aber, sagen wir es nett, viel zu kurz gegriffen. Wir erklären weiter unten, was Doppelbesteuerung tatsächlich ist. Doch dafür brauchen wir noch ein bisschen Vorlauf.
  • Jedes Jahr werden mehr Rentner steuerpflichtig, in diesem Jahr sollen es fast fünf Millionen werden, ausführlich können Sie das hier nachlesen.
  • Seit 2005 gibt es die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung. Vereinfacht: Renten werden nun besteuert, dafür ist die Altersvorsorge steuerfrei. Das passiert nicht auf einen Schlag. Jahr für Jahr steigt der zu versteuernde Anteil der Rente bei den Neurentnern, bis 2040 die komplette Rente zu versteuern ist. Im Gegenzug steigen die Freibeträge bei den Rentenversicherungsbeiträgen jährlich an. Alle ausführlichen Infos dazu finden sie in unserem Steuer-ABC unter dem Buchstaben R.
    Wichtig an dieser Stelle: Wie hoch der Prozentsatz bei der Versteuerung der Rente ist, hängt vom Renteneintrittsjahr ab. 2019 sind es zum Beispiel 78 Prozent. Daraus wird der Rentenfreibetrag ermittelt, der dann für die gesamte Rentenzeit gleich bleibt. Beispiel: Jahresrente 18.000 Euro, davon 78 Prozent sind 14.040 Euro. Steuerfrei sind 3.960 (18.000 – 14.040) Euro – und das ist der Rentenfreibetrag.
  • Das Problem: diese beiden „Entwicklungen“ – steigende Steuern auf Rente und sinkende Steuern auf Rentenbeiträge – laufen nicht gleich schnell. Es kann also im schlimmsten Fall passieren, dass Renten besteuert werden – die aus bereits versteuerten Rentenbeiträgen gezahlt werden. Und das wäre dann eine Doppelbesteuerung.

Ist das überhaupt erlaubt?

Nein, das ist es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte dazu schon 2002 entschieden und eine Doppelbesteuerung als verfassungswidrig eingestuft. Und doch passiert es. Wissenschaftler hatten für das ARD-Magazin „plusminus“ berechnet, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nur recht wenige Rentner betrifft, der Anteil aber in den nächsten Jahren ansteigen wird.

Wir fassen zusammen: Doppelbesteuerung ist laut Bundesverfassungsgericht nicht erlaubt, aber sie passiert. Und sie wird häufiger passieren in Zukunft.
Die einzige Chance derzeit: Klagen! Aber, und jetzt kommt das große Aber: Es ist extrem aufwendig. Denn man braucht alle Steuerbescheide aus dem Berufsleben. Wer hat die schon noch? „plusminus“ berichtet von einem Mann, der geklagt hatte (und dazu auch alle alten Steuerbescheide vorwies!). Das Gericht entschied zwar, dass der Rentner doppelt besteuert wurde („Überbesteuerung“), die Belastung aber so gering sei, dass sie für ihn hinnehmbar sei. Der Rentner hatte selbst errechnet, dass bei ihm mittlerweile 3.000 Euro doppelt besteuert worden sind – und plant den Gang zum Bundesfinanzhof.  

Was sind die Voraussetzungen für eine Doppelbesteuerung?

Zuerst noch einmal: Es betrifft zur Zeit nur sehr wenige Rentner. Die Stiftung Warentest schreibt: „Von einer Doppelbesteuerung geht der Bund der Steuerzahler aus, wenn der Rentenfreibetrag im ersten Jahr des vollen Rentenbezugs multipliziert mit der statistischen Lebenserwartung bei Rentenbeginn niedriger ist als die aus unversteuertem Einkommen gezahlten eigenen Beiträge.“
Bleiben wir im obigen Beispiel und einem Rentenfreibetrag von 3.960 Euro und 18 Jahren Lebenserwartung erhält man 71.280 Euro. Das heißt, die Beiträge zur Rentenversicherung müssen über diesem Wert liegen. Am besten sogar deutlich drüber. Meist ist es aber so, dass eine guter Einzahler auch eine gute Rente bekommt, der Rentenfreibetrag entsprechend höher ist und so dann doch wieder keine Doppelbesteuerung vorliegt. Aber nochmal: Der Rentenfreibetrag wird für Rentner, die später in Rente gehen, immer geringer. Und das geht schneller, als die Steuerfreiheit bei den Rentenbeiträgen voranschreitet beziehungsweise vorangeschritten ist.

Bleibt das jetzt so für immer?

Nun, wir wissen es nicht. Noch ist die Zahl der Rentner mit Doppelbesteuerung gering (die meisten werden es nicht mal wissen) und jeder einzelne müsste klagen – der Bund der Steuerzahler strebt zudem Musterklagen an. Aus der Politik hingegen ist kaum was zu hören. Dabei könnte man das Problem der Doppelbesteuerung einfach lösen, meint zumindest Die Linke: Der Übergangszeitraum für die Rentenbesteuerung müsste einfach statt bisher bis 2040 auf 2060 gestreckt werden. Es bleibt also nur abzuwarten – und zu hoffen, dass es eine Klage bis zum Bundesfinanzhof oder noch besser bis zum Bundesverfassungsgericht schafft. Entscheiden die Richter dann im Sinne der Rentner, muss die Politik reagieren.

Was bedeutet das konkret für mich?
Zuerst: Wenn Sie ein steuerpflichtiger Rentner sind, machen Sie unbedingt Ihre Steuererklärung. Unsere Online-Lösung smartsteuer ist auch maßgeschneidert für Rentner. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie ein „Doppelbesteuerungsfall“ sein könnten, wenden Sie sich an den Bund der Steuerzahler. Die suchen noch „Freiwillige“ für Musterklagen.

Mehr zu der Besteuerung der Rente erfahren Sie in unserem Video:

    

Stefan Heine
Verfasst von:
Stefan versteht als Fachanwalt für Steuerrecht selbst die Gesetze, die ihre eigenen Autoren verzweifeln lassen. Dabei widerlegt er das Gerücht, Juristen könnten nicht rechnen – zur Freude unserer Kunden und zum Ärger des Finanzamtes. Als Geschäftsführer von smartsteuer hält Stefan das Team mit seiner harmonischen Art zusammen und fokussiert es auf das gemeinsame Ziel: Die einfachste Steuererklärung. Stefan wird regelmäßig als Steuer-Experte von Handelsblatt, WiWo, bild.de oder diversen Regionalmedien herangezogen

Bisherige Kommentare

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  • Avatar Edgar Bauer sagt:

    Auf das BVerfG würde ich nicht bauen. Die haben hinsichtlich von Klagen von Rentnern noch nie eine Klage angenommen, die zu Verbesserung führen könnte bzw. die das Zweiklassensystem Pension/Rente anprangert. Das Arbeitseinkünftegesetz, auf das die Besteuerung der Renten basiert, wurde vom BVerfG indirekt bestätigt, weil es einem hohen Beamten, der für seine Pension Steuern zahlen musste und klagte Recht gab. Ein Berufskollege, m.W. Richter oder Staatsanwalt, der für seine Alimentation, auch Pension genannt, keinen eigenen Beitrag leistete und Missgunst ihm das Leben erschwerte. Sprichwörter haben immer eine tiefe Wurzel zum Leben: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus! Hier ganz offensichtlich.

  • Avatar Stefan Kranz sagt:

    Herr Bauer hat da sicherlich seine Erfahrungen gemacht, aber da ich begriffen habe, dass man unser Rechtssystem nur erfolgreich ausschöpfen kann, wenn man es beherrscht und „bezwingt“ – sprich bis ins kleinste Detail hinein den Nachweis führen muss, warum man Recht hat – sollte ein Anlauf auf jeden Fall gewagt werden. Perfekte Sachkenntnis und ein hoher Wissensstand sind dafür Voraussetzung.

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Guten Morgen,
    als Jurist teile ich persönlich diese Auffassung und bin von unserem Rechtssystem sowie den Grundprinzipien der demokratischen Ordnung überzeugt.

  • Avatar Gabriela Konrad sagt:

    Wie ist das mit den Zusatzrenten aus DDR-Zeiten? Nach meiner Annahme wurde das gesamte Gehalt bzw. Lohn besteuert. Jetzt fließt das irgendwie in die Rente mit ein.

  • Avatar Karl-Heinz Meyer sagt:

    Ich habe den Bericht von plusminus gesehen und auch den, den sie davor brachten mit dem Rentenniveau bei uns (48 %) und Österreich (80 %). Was ist das für eine Republik, in der die Urteile des Verfassungsgerichtes einfach ignoriert werden? Da entscheiden Richter, die Doppelbesteuerung sei hinzunehmen!!! Die Judikative, unabhängige Richter … da fragt man sich, wovon unabhängig … vom Recht – dann verstehe ich solche Entscheidungen. Aber in diesem Fall, und wohl für alle Rentner, trägt das nur zur Politikverdrossenheit bei. Was soll daraus werden, wenn sich diese Richter schon nicht an Gesetze/Urteile halten? Anstatt das durchzusetzen, was schon beurteilt wurde, profilieren sich solche Richter und qualifizieren sich noch nicht mal als Hilfsschöffen! Die Politiker von CDU und SPD sind für den Schlamassel zuständig und wollen ihn auch nicht ändern, super. Hoffentlich honorieren die Rentner das bei den nächsten Wahl. Anstatt anständige Abgeordnetentätigkeit zu organisieren, schicken sie den Normalbürger in die Spur, sein Recht zu erkämpfen. Leben sie in einer anderen Welt oder gar auf einer Wolke und haben mit dem Leben nichts zzu tun?

  • Avatar Hans - Jürgen ketz sagt:

    Sehr geehrter Herr Heine, im Grunde genommen geht es in der Sache nicht um die doppelte Besteuerung dr Rente, sondern nur um die ungerechteste Steuer überhapt, die RENTENSTEUER !
    Wer die Rentensteuer befürwortet und nichts dagegen unternimmt, trägt
    Mitschuld an der Altersarmut !

    In den Jahren 2017 / 2018 habe ich u.a. mehrere Versuche unternommen, wie z.B. bei Frau Dr. Merkel, Herrn Dr. Schäuble, unserem Landesvater von S.-H.
    Herrn Günther und Frau Nahles. Von allen habe ich auch eine Antwort mit einem vorgefertigten Brief bekommen, daß die Rentensteuer 2005 beschlossen wurde und daran nicht gerüttelt werden kann.
    Es gibt natürlich auch einige Damen und Herren die ganz und garnicht mit dieser ungerechten Rentensteuer einverstanden sind, wie z.B. der Physiker
    Gert Zimmermann, der u.a. versucht hat bei versch. Steuerberatern Unterstützung zu bekommen, aber keiner der Angefragten hatte den Mut
    Herrn Zimmermann bei einer Klage beim Bundesfinanzhof zu unterstützen.
    Somit arbeitete sich Herr Zimmermann im Alleingang in die komplizierte Materie ein, und seine Klage lag nun seit 2014 beim Bundesfinanzhof vor.
    Warum nun die Bearbeitung seiner Klage so lange dauerte kann Herr Z. nicht
    nachvollziehen.
    Doch nun, nach vier Jahren Wartezeit ist das Urteil da und am Ergebnis kann man klar erkennen, hier stecken alle unter einer Decke. Und die Richter vom
    Bundesfinanzhof lassen auch keine Revision zu !!!!
    Wenn es unsere Regierung nun ernst meint mit der Altersarmut, muß sie umgehend reagieren. Herr Z. hat umgehend wegen des fragwürdigen Urteils Klage beim Bundesfinanzfof eingereicht und verlangt die Zulassung der Revision.
    Wie man also klar feststellen kann, diese 2005 beschlossene Rentensteuer ist nicht nur mein Problem.

    Tagtäglich hört man von enormen Überschüssen im Staatshaushalt und hält trotzdem an der Rentensteuer, die ja nur die Ärmsten der Armen trifft, fest.
    Außerdem bin ich sehr sicher, daß die meisten Rentner nicht wissen, was da auf sie zukommt.
    Wenn man aber sieht, wie durch falsche Politik der drei großen Parteien SPD, CSU und CDU ein Bundestag auf über 700 Abgeordnete aufgebläht wird und ein Innenminister acht zusätzlich Staatssekretäre einstellt, selbstverständlich mit Sekretärin, Dienstwagen mit Chauffeur und Pensionsanspruc, kann man verstehen, das diese Rentensteuer, die der Staat ohne Gegenwehr einnimmt
    wichtig ist und warum sollte man ein so bequeme Steuereinnahme canclen ?

    Dies ist ein erneuter Hilfeschrei der vielen Rentner, cancelt die RENTENSTEUER bevor es zu spät ist !

    Hans – Jürgen Ketz

  • Avatar Wolfgang Lüth sagt:

    Sehr geehrter Herr Heine,
    als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus dem hohen Norden haben wir uns in den letzten Wochen – nach dem Betrag von Plusminus – intensiver mit der Thematik der Rentendoppelbesteuerung beschäftigt. Es ist zunächst festzustellen, dass die Verfassungswidrigkeit der Rentendoppelbesteuerung bestätigt wurde. Gleichwohl gibt es viele Fragestellungen, wie Sie schon dargestellt haben, wie die Rentendoppelbesteuerung zu berechnen ist. Dazu gibt es auch aus dem Jahr 2016 ein BFH Urteil, welches sich mit vielen Fragestellungen beschäftigt, ohne zu einem konkreten Ergebnis zu kommen.

    Grundsätzlich gehen wir derzeit nicht davon aus, dass es in jedem Fall bei jedem Renter zu einer Doppelbesteuerung kommt, jedoch sich die Wahrscheinlichkeit der Doppelbesteuerung mit dem späteren Jahr des Renteneintritts erhöht.

    Der BFH hat im Jahr 2016 ausgeführt, dass es nicht zwingend geboten ist, dass alle früheren Steuerbescheide des Steuerpflichtigen vorgelegt werden müssen, sondern ein Nachweis anhand der Renteneinzahlungsdaten auch ausreichend sein könnte. Vielleicht führt die Zurückweisung des BFH Urteils zu neuen Erkenntnissen auf Finanzgerichtsebene.

    Die Rechtsprechung geht derzeit davon aus, dass ein Vergleich erforderlich ist, welche Renteneinzahlungen vom versteuerten Einkommen erfolgten und welche steuerlich abziehbar waren. Ob diese Berechnungssystematik richtig ist, ist durchaus strittig. Nicht alle Rentenpunkte, die ein Rentner „erwirtschaftet“, wurden aus seinem direkten Einkommen generiert.

    Auch die Hochrechnung auf eine durchschnittliche Lebenserwartung eines Rentners halte ich betriebswirtschaftlich zumindest für diskussionswürdig. M.E. sollte ein Verhältnis zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Beitragseinzahlungen zum Gesamtbeitrag gebildet werden. Dieses prozentuale Verhältnis wäre dann für die zukünftige Besteuerung maßgebend. Dieser Ansatz entspricht in seiner Grundsystematik der Besteuerung nach der Sondervorschrift des § 22 EStG, in den Fällen, in denen 10 Jahre lang Beträge oberhalb der steuerlichen Bemessungsgrundlage gezahlt wurden. In diesen Fällen wird ein Teil der Rente geringer besteuert.

    Wir sind derzeit noch dabei, eine genauere Analyse der unterschiedlichen Fallkonstellationen zur Ermittlung der Rentedoppelbesteuerung vorzunehmen. Leider ist es so, dass jeder Rentenfall seine Besonderheiten hat, sodass es einen sehr hohen Aufwand bedeutet, die Rentendoppelbesteuerung konkret nachzuweisen. Es ist mE auch zu erwarten, dass bei einer offensichtlichen Rentendoppelbesteuerung das Finanzgericht oder das Finanzamt Abhilfe schaffen wird, ohne diese Fälle in höhere Instanzen „zu tragen“.

    Ein sehr interessantes Thema, was uns alle sicherlich noch längere Zeit beschäftigen wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Eine angenehme Osterwoche
    Wolfgang L.

  • Avatar Christa Radke sagt:

    Es ist beschämend,dass hier auf Zeit gearbeitet wird.Die meisten Rentner sind mit dieser Situation ,(Rentendoppelbesteuerung) überfordert und unsere Volksvertreter freut das.Wenn es aber um ihre Diaeten gegangen wäre wird das Problem promt sofort von Ihnen selbst geloest.Diese Hilflosigkeit der Schwächsten auszunutzen macht mich traurig.Warum überhaupt Steuern auf die Rente?Steuergelder werden verschleudert.Unsinniges wird finanziert und nicht genutzt .Unsere Volksvertreter bekommen Unsummen von Diäten verdient haben sie die nicht!!!

  • Avatar Georg Dunkel sagt:

    Hallo, das mit der Renten zahlen und und keine Steuern ab zu geben sollte weithin so bleiben Grund: Bürger/innen die seid mehr als 35 Jahre in den Renten topf ein bezahlt mit Nachweis zu Absicherung , könne man nicht noch sagen ( 2005 die Doppel besteuer der Rente ist beschlossene Sache ) wie Dumm muss mann sein ? Ich finde das unsere Regierung sollte es jeden Bürger offen legen wo das Problem ist. Denn der 80 / 90 Jahren ich glaube unter Kohl war das Thema Rente nicht mehr sicher , ich Frage mich wo geht das Geld hin ?( Jeder Zahl in die Renten Kasse ein und wie davon wird an den Rentner/innen bezahlt offen legen ) und da kommt noch was ca. 4 Million Rentner der DDR kommen hinzu ok Meine Frage jeder weis doch das im Ost Lohn nicht zu vergleichen ist wie hier bei uns ? Ich mein der durch schnitt Lohn im Jahre 1955 war bei 239 brutto Ost Markt bis 1989 1300 brutto Ost Markt ok wie hoch. Wo ist den das Renten Geld von Ost Deutschland hin ?

  • Avatar Frank Stehmeier sagt:

    Hallo,

    ich denke, dass die Rentner sehr wohl doppelt besteuert werden. Denn wenn ich mich nicht irre, dann wird doch die einbehaltene Lohnsteuer vom Bruttogehalt berechnet oder? Des Weiteren wird aber vorab nicht der Betrag der zu zahlenden Rentenversicherung von dem Brutto abgezogen, von der die Lohnsteuer zu zahlen ist, oder? Das heißt dann doch, dass für den Beitrag in die Rentenkasse ebenso auch eine Lohnsteuer gezahlt worden ist, von dem Arbeitnehmer, sowie von dem Arbeitgeber. Wenn ich also dann am Ende das Rentenalter erreiche und meine Rente von Staat erhalte, den ich ja über zig Jahre mit meinen Beiträgen entsprechend versteuert bezahlt habe, warum muss ich dann die erhaltene Rente wieder als Einkommen versteuern? Das verstehe ich dabei ganz und gar nicht, aber vielleicht kann dies ja jemand erklären.
    Durchschnittseinkommen für einen Punkt 2019 war 3.901,- €, das heißt es wurden 602,-€ an die Rentenkasse gezahlt, macht bei 45 Jahren 325.080,- € – bei zur Zeit 32,- € pro Rentenpunkt heißt das eine Rente von 1440,- € pro Monat, was bedeuten würde, dass ich mit dem eingezahlten Geld 18,8 Jahre diese Rente erhalten könnte, ohne dass der Staat einen Cent dazugezahlt hat. Da sich der steigende Wert pro Punkt mit der steigenden Einzahlung auffängt, lasse ich dieses einmal weg. Wenn ich also mit 65 in Rente gehe, dann wäre ich fast 84 Jahre alt, wenn meine zuvor eingezahlte Rentenbeiträge aufgebraucht wären, was der zur Zeit zu erwartenden Lebenserwartung entspricht…manche leben länger, manche erreichen so gerade ihr Rentenalter…Aber warum muss dieser Betrag nochmals versteuert werden?
    Liegt es etwa daran, dass der Staat die eingezahlten Beiträge eigentlich zu guten und sicheren Konditionen anlegt, er dafür Kapitalertragssteuer zahlen müsste, die Gewinne er aber wieder dem Sozialstaat entsprechend für die Rentenansprüche von Nichteinzahlern aufbringen muss und dies ohne diese zusätzliche Besteuerung nicht schafft? Oder muss der Rentner, bei dem der Staat von einer Rentenzahlung von mehr als 18,8 Jahren ausgeht, das was er dann bekommt als zu versteuerndes Einkommen sieht und es nur anteilsmäßig auf die gesamte Rentenzeit verteilt?
    Jedenfalls kann ich als einfacher Bürger, mit wenig Ahnung von Finanzpolitik und nicht ersichtlichen Renteneinnahmen es mir nicht erklären, warm dies sein muss.
    Wenn nun einer kommt und sagt, die Pensionäre müssen ihre Rente auch versteuern, dann solle sich dieser auch einmal anschauen, wie sich deren Gehalt zusammen setzt. Denn wenn es so ist, wie bei Soldaten, die irgendwann in Pension gehen, die Zahlen keine Rentensteuer und Sozialversichrungesbeiträge, die zahlen nur die Lohnsteuer, Soli und Pflegeversicherung. Wenn die dann am Ende eine sehr hohe Pension (ca. 70 % der letzten Bezüge) versteuern müssen, dann ist dieses gerecht, da sie es vorher nicht getan haben…auch wenn nun jemand sagt, dass daher ja auch deren Bruttogehalt geringe ausfällt…ja, dies ist so, aber dafür zahlen sie auch weniger Steuern…dies nennt man dann gerecht und Sozialstaat…aber dies ist ebenso ungerecht wie Pensionsansprüche der Politiker gegenüber dem Soldaten, der diese nicht hat, sobald er nur Zeitsoldat ist…aber dies führt hier zuweit und in die falsche Richtung…

  • Avatar Frank Stehmeier sagt:

    ….Durchschnittseinkommen für einen Punkt 2019 war 3.901,- €, ist nicht richtig, 38.901,- € sollte es heißen…

  • Avatar Hans-Joachim Fürst sagt:

    Hallo erstmal……..
    Diese ganze Misere haben wir doch der SPD zu verdanke,mit dem SPD-Dreigestirn und seiner Basta-Politik.Sie haben für den normalen Arbeiter,Angestellten und Rentner einiges zum Nachteil der Bevölkerung schlecht gelöst,z.b. Rentenbesteuerung oder Arbeitslosengeld.
    Nehmen wir mal den Rentner A ,der ist 2005 in Rente gegangen,hat sein ganzes Arbeitsleben auf sein Gesamtbrutto Steuern gezahlt und dann sind die Rentenbeiträge abgezogen worden,also dieser Rentner hat schon immer alles versteuert.
    Jetzt die große Frage…….warum sollten dem Rentner auf seine versteuerten Rentenbeiträge 50% seiner Rente als Einkommen beim Finanzamt erklärt werden,das müsste eigentlich 0%
    sein,egal wie hoch die Rente ist.
    ab 2006 könnte mann diese 2% pro Jahr Steigerung akzeptieren,da ja vorher die Rentenbeiträge abgezogen werden von seinem Gesamtbrutto.
    Auch Rückverrentungen führen zu Überraschungen,ich habe für die 63er Rentenregelung zum 10.2019 die Rente beantragt,weil ich länger krank war wurde daraus eine Rückverrentung ab 12.2017 .der Einkommensteierausgleich 2018 war schon abgeschlossen,aber 3.2020 erhielt ich eine Nachfordrung von fast 1400 €, weil Rente ja Einkommensteuerpflichtig ist und ich etwa 150€ mehr Rente hatte im Monat als Krankengeld,den Prozentsatz können sie jetzt leicht ausrechnen.
    die kleinen hängt mann,die großen lässt mann laufen………… cum ex

  • Avatar M.Kalinich sagt:

    Im Rentenniveau liegen wir mit Rumänien und Lettland gleichauf.Dazu kommt noch die Besteuerung der Renten.Das selbe gilt auch für Armuts Rentner die in einer PKV mit horrenden Beiträgen buchstäblich gefangen sind.Da keine Rückkehr in die GKV möglich ist.Wenn 2 Millionen Migranten und Flüchtlinge kostenlos in die AOK kommen ,müsste es doch möglich sein
    beitragszahlende Rentnern endlich den Weg in die GKV zu öffnen.Der einzige Weg im Augenblick
    in die GKV zu kommen,ist mit dem Boot übers Mittelmeer

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