Im Steuerjahr 2020 gab es eine wesentliche Neuerung bei der Steuererklärung. Die Frist lief nicht mehr am 31. Juli ab, sondern erstmals bundesweit drei Monate später am 31. Oktober.
Doch für das Steuerjahr 2023 gilt nun wieder der 31. August 2024!
Hier erfahren Sie, für wen die Frist bindend ist und wer auch gefahrlos später abgeben kann. Zudem erläutern wir, was Sie tun können, wenn Sie zu spät dran sind und was vom Finanzamt droht, wenn Sie bei der Steuererklärung die Frist verpassen.
Bevor wir Ihnen gleich die neuen Termine für die Steuer ausführlich zeigen, müssen wir zuerst klären, wer sich an welchen Termin halten muss. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind („Pflichtveranlagung“) oder es freiwillig tun („Antragsveranlagung“).
Kurz gesagt: Wer in der Pflicht steht, hat weniger Zeit als ein freiwilliger Abgeber.
Wer ist also zur Abgabe einer Steuererklärung mit Frist verpflichtet? Gleich vorweg: Selbstständige, Rentner und Vermieter müssen immer eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
Dieser wurde für das Steuerjahr 2023 auf 10.908 € für Ledige und 21.916 € für Verheiratete angehoben. Durch diese Anhebung des Grundfreibetrags werden alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet.
Für alle anderen regelt Paragraph 46 im Einkommensteuergesetz alles. Und den fassen wir mal für Sie verständlich zusammen. Eine Steuererklärung müssen unter anderem abgeben:
Sie sehen, dass viele eine Steuererklärung mit Frist machen müssen. Viele, vor allem Arbeitnehmer, sind nicht verpflichtet und können trotzdem durch eine freiwillige Abgabe, zum Beispiel mit smartsteuer mit einer Erstattung von bis zu 1.079 € rechnen!
Kommen wir nun zu der Abgabefrist der Steuererklärung, oder besser den Abgabefristen.
Tja, klingt toll, wird jetzt der ein oder andere sagen, aber warum sollte ich es denn tun? Wenn ich nicht dazu verpflichtet bin? Darum geht es im nächsten Abschnitt.
Steuererklärung ohne Frist, also fast ohne, wenn man auf die vier Jahre Zeit schaut – warum sollten Sie sich das überhaupt antun? Ist doch super, wenn man sich gar nicht um die Steuer kümmern muss. Dann sei die Frage erlaubt, ob Sie gern auf Geld verzichten? Sehen Sie, das wollen Sie in der Regel nicht. Und ich sage es ganz kurz. Wer freiwillig die Steuer macht, kann nur gewinnen! Warum?
Punkt 1: Überlegen Sie doch zuerst einmal, warum viele nicht abgeben müssen? Etwa, weil der Staat nett ist? Ganz sicher nicht! Der Fiskus weiß, dass bei denen, die nicht abgeben müssen, eher nichts mehr zu holen ist. Sogar im Gegenteil: In der absoluten Mehrzahl der Fälle bekommen Sie Geld zurück vom Staat. 500 Millionen € bleiben nach Schätzungen Jahr für Jahr in der Staatskasse – die eigentlich Ihnen zustehen.
Punkt 2: Machen Sie die Steuererklärung mit unserer Online-Lösung smartsteuer. Sie gehen kein Risiko ein, denn zahlen müssen Sie erst, wenn Sie die Erklärung zum Finanzamt schicken. Sie sehen schon vorher, ob Sie tatsächlich Geld zurückbekommen. Falls zudem der unwahrscheinliche Fall eintritt und Sie Steuern nachzahlen sollen: kein Problem. Legen Sie Einspruch ein und ziehen Sie die Steuererklärung innerhalb von einem Monat zurück. Dann ist es so, als hätten Sie die Steuererklärung nie abgegeben.
Punkt 3: Wenn Sie sehr spät abgeben, bekommen Sie sogar noch Zinsen auf Ihre Steuererstattung. Ab 15 Monaten nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres erhalten Sie pro weiterem Monat 0,5 % Zinsen, aufs Jahr gerechnet stolze 6 %.
Bei smartsteuer finden Sie die Steuererklärungen für die zurückliegenden Steuerjahre auf dieser Seite.
Es kann ja immer mal passieren, dass man einen Termin verpasst.
Gleich vorweg: Wer freiwillig abgibt, hat die angesprochenen vier Jahre Zeit. Wer in diesem Fall später kommt, den bestraft sprichwörtlich das Leben. Vorbei ist dann vorbei, endgültig.
Aber wer abgeben muss? Nun, es gibt immerhin die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Was gilt es da zu beachten?
Und wie läuft das konkret? Sie können entweder einen Brief aufsetzen und an das Finanzamt schicken. Oder Sie schicken eine E-Mail an Ihr zuständiges Finanzamt. Und schon ist für Ihre Steuererklärung die Frist nach hinten gerückt, in der Regel um vier Monate.
Wie bereits geschrieben zum Stichwort Steuererklärung und Frist: Noch haben Sie in diesem Jahr Zeit bis Ende Juli. Aber wenn Sie jetzt schon absehen können, dass die Zeit nicht mehr reicht, beantragen Sie die Fristverlängerung lieber gleich oder machen am besten gleich die Steuererklärung selbst.
Nun, ist bei der Steuererklärung die Frist endgültig abgelaufen, wird es ab 2020 ernst, oder wenigstens ernster als zuvor. Der Hintergrund: Bis 2020 lagen Sanktionen wegen der Verspätung vor allem im Ermessensspielraum des zuständigen Finanzbeamten. So konnte man eigentlich völlig problemlos eine Fristverlängerung bekommen. Wie es in diesem Jahr und dem späteren Stichtag aussieht, lässt sich noch nicht endgültig sagen. Es gibt einfach noch keine Erfahrungswerte.
Eigentlich soll es eine Fristverlängerung nur noch in schwerwiegenden Fällen geben. Es ist aber andererseits schwer vorstellbar, dass das Finanzamt gleich im ersten Jahr der neuen Regelung die Daumenschrauben so fest anzieht.
Welche Sanktionen drohen nun genau?
Was bedeutet das konkret für mich?
Steuererklärung und Frist – diese Kombi ändert sich in diesem Jahr wieder nach vorn! Die Abgabefrist der Steuererklärung 2023 rückt auf den 31. August 2024. Aber nur für die, die auch abgeben müssen. Freiwillige Abgeber haben immer noch vier Jahre Zeit für die Abgabe bis zum 31.12.2027.
Selbstständige, Rentner und Vermieter müssen immer eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Hinzu kommen Ehepaare, die zusammen die Steuer machen („gemeinsame Veranlagung“) und wer Lohnersatzleistungen von mindestens 410 € bezogen hat.
Liegt Ihr Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlen Sie keine Steuern und müssen auch keine Steuererklärung abgeben. Wir empfehlen Ihnen dennoch eine Steuerklärung zu machen. Unsere Kunden bekommen Ø 1.079 € vom Finanzamt erstatten.
Sind Sie gesetzlich zur Abgabe verpflichtet, muss Ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 spätestens bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt sein. Wer nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, hat bis zu vier Jahre nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres Zeit.
Für jeden Monat, den Sie zu spät abgeben, werden 0,25 % der festgesetzten Steuernachzahlung fällig, mindestens jedoch 25 €. Für schwerwiegende Fälle drohen zusätzlich ein Zwangsgeld, eine Steuerschätzung und Verspätungszinsen.
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Berechnen Sie jetzt kostenlos, wie viel Sie vom Finanzamt erstattet bekommen und zahlen Sie erst bei Abgabe.
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