Welche Abgabeverfahren gibt es?

Laut Vorgaben der Finanzverwaltungen hat die Übermittlung der Steuererklärung online, also elektronisch zu erfolgen. Steuererklärungen in Papierform sollen nur noch in den seltensten Fällen angenommen werden, da auch hier die Digitalisierung fortschreitet.

Es gibt in Deutschland also 2 Arten der Übermittlung:

  • Übermittlung per ELSTER I: Übermittlung des Mantelbogens, Ausdruck & Unterschrift nebst Nachweisen müssen aber noch persönlich oder postalisch erfolgen.
  • Übermittlung per ELSTER II: Komplett digitale Abgabe ohne Belege (die aber noch nachgefordert werden können). Voraussetzung hierfür ist eine Authentifizierung Ihrer Person über WebID, yes ® (bei Anbindung Ihrer Sparkasse an das yes ®-Verfahren) oder Bezahlung per PayPal-Konto (hier übernehmen wir die bereits erfolgte Authentifizierung von PayPal, wenn dort ein Bankkonto hinterlegt ist).

 

Auf was muss ich bei ELSTER I achten?

Achtung: Die Abgabe mit ELSTER I wird ab dem Veranlagungsjahr 2021 eingestellt!

Wenn Sie Ihre Steuererklärung per ELSTER I abgegeben haben, bekommen Sie dafür als Beleg ein sogenanntes Transferticket von der Finanzbehörde übermittelt und auch bei uns im Programm angezeigt. Dieses Transferticket finden Sie in Ihrem Steuerfall nach Abgabe auch unter dem Punkt „Ziel„, bzw. auch im Benutzerprofil seit 2019 unter dem Punkt „Angaben zu Ihren Käufen – Übermittelte Steuererklärungen„. Diese Transferticket-Nr. finden Sie ebenfalls auf der Kopie für Ihre Akten am linken oberen Rand.

Mit diesem Transferticket ist die interne IT-Abteilung (nicht der/die einzelne Sachbearbeiter/in) Ihres Finanzamts in der Lage, bei angeblichen Übertragungsproblemen Ihre komplette Steuererklärung in deren Systemen zu finden.

Über eine mögliche Tele- oder Ordnungsnummer auf Ihrer Kopie unter „Abgabe – Vorschau“ kann aber auch der/die zuständige Sachbearbeiter/in Ihre Steuererklärung wiederfinden.

Haben Sie bereits für das ELSTER I-Verfahren Dokumente ausgedruckt, unterschrieben und inkl. möglicher Nachweise und Belege Ihrem Finanzamt persönlich oder postalisch zukommen lassen?

Unter dem Punkt „Abgabe – Ausdrucken“ (also kurz nach der elektronischen Übermittlung) müssen Sie noch die benötigten Dokumente für das ELSTER I-Verfahren ausdrucken, unterschreiben, mögliche Belege & Nachweise beilegen und Ihrem Finanzamt persönlich oder postalisch zukommen lassen. Solange dies nicht erfolgt ist, gilt Ihre Steuererklärung für das Finanzamt als „nicht fristgerecht eingereicht“.

Dazu gehen Sie nach Login und Öffnen Ihres Steuerfalls in den Bereich „Abgabe – Ausdrucken„, klicken auf den blauen Button „Steuererklärung für den Papierversand herunterladen„, laden Ihre Dokumente als PDF auf den PC herunter und drucken diese danach aus. Danach setzen Sie bitte ein Häkchen bei „Ich habe meine Dokumente ausgedruckt.“ und klicken auf „Weiter“ unten rechts. Jetzt ist der neue Status Quo gespeichert. Sie können sich nun ausloggen und die nötigen Dokumente Ihrem Finanzamt persönlich oder postalisch zukommen lassen.

 

Auf was muss ich bei ELSTER II achten und was sind die Voraussetzungen?

Für eine papierlose Abgabe der Steuererklärung nach ELSTER II müssen Sie eine sogenannte Authentifizierung vornehmen. Das geht bei uns auf 3 Arten:

  • Sie bezahlen eine Abgabe zumindest einmalig über Ihr PayPal-Konto. Dabei übernehmen wir automatisch die bereits erfolgte Authentifizierung von PayPal, wenn dort ein Bankkonto hinterlegt ist.
  • Sie stellen während des Abgabeprozesses in unserer Anwendung eine angebotene Verbindung zu unserem Anbieter WebID her und halten dabei Ihren aktuellen und gültigen Personalausweis in die Kamera. Voraussetzungen hierfür sind: Eine nicht zu schwache Internetverbindung, ein PC oder ein Tablet/Smartphone, eine intern oder extern angeschlossene Kamera, ein intern oder extern angeschlossenes Mikrofon und etwas Geduld!
  • Ihre Sparkasse ist an das yes ®-Verfahren zur Verifizierung angebunden, das Sie vor der Übermittlung auswählen können. Die Verifizierung hierüber dauert aber einen Moment, da die Verifizierung erst elektronisch angefragt und von Ihrer Bank freigegeben werden muss. Bitte haben Sie hier etwas Geduld.

Übrigens ist die Abgabe einer EÜR nach Vorgabe der Finanzverwaltungen nur noch Beleg- und Papierlos über ELSTER II möglich. Dafür müssen Sie also authentifiziert sein!

Wenn Sie per ELSTER II abgegeben haben, benötigen Sie normalerweise keine Ausdrucke oder Belege mehr für Ihr Finanzamt. Wir bieten unseren Kunden aber aus über 10 Jahren Erfahrung die Belege zum Ausdruck an, die am wahrscheinlichsten nachgefordert werden, wobei hier jeder deutsche Beamte frei in der Wahl seiner Nachforderungen ist. Insofern versuchen wir für unsere Kunden, die Bearbeitungszeit bei den Finanzämtern zu verkürzen, da sich bei einer Nachforderung von Belegen die Bearbeitungszeit verlängert.

Sie sollten Ihre Belege und Nachweise aber auf jeden Fall noch einige Zeit aufheben, da Ihr Finanzamt diese zwecks Überprüfung nachfordern kann.

Unter „Ziel“ in Ihrer übermittelten Steuererklärung finden Sie Datum & Uhrzeit Ihrer Abgabe sowie die sogenannte, direkt von der Finanzbehörde übermittelte Transferticket-Nr. als Nachweis Ihrer erfolgreichen und vollständigen Abgabe. Diese Transferticket-Nr. finden Sie ebenfalls auf der Kopie für Ihre Akten am linken oberen Rand. Mit dieser Transferticket-Nr. ist die interne IT-Abteilung (nicht der/die einzelne Sachbearbeiter/in) Ihres Finanzamts in der Lage, bei angeblichen Übertragungsproblemen Ihre komplette Steuererklärung in deren Systemen zu finden. Es gab übrigens in Deutschland noch keinen Fall einer verschwundenen Steuererklärung, wenn ein Transferticket als Nachweis der Übermittlung von der Finanzverwaltung vergeben wurde.

Seit 2019 finden Sie Ihre Abgabedaten auch teilweise schon in Ihrem Benutzerprofil unter dem Button „Benutzerkonto„.

Eine vollständige Kopie Ihrer Steuererklärung für Ihre Akten können Sie sich unter dem Punkt „Abgabe – Vorschau“ in Ihrem Steuerfall jederzeit als PDF herunterladen und ausdrucken. Diese Kopie ist auf keinen Fall für Ihr Finanzamt.

Unter „Abgabe – Ausdrucken“ können mögliche Anschreiben und Anlagen für das Finanzamt heruntergeladen und ausgedruckt werden, wenn unsere Software Sie darauf im Abgabeprozess hinweist.

Unter „Abgabe – Belege“ können mögliche Beleglisten als Anlage für das Finanzamt heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Unter „Auswertung“ können sämtliche Eingaben übersichtlich angezeigt, als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden (beispielsweise detaillierte Listen & Tabellen).

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