Es handelt sich bei Einnahmen um Geld oder Geldwert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Auch Sachentnahmen, Nutzungsentnahmen und Leistungsentnahmen gehören zu den Betriebseinnahmen.
Die Einnahmen müssen in der EÜR erfasst werden. Wie Sie eine EÜR erstellen, erfahren Sie hier:
In der EÜR finden Sie nach der Eingabe von allgemeinen Daten die Seite Einnahmen Übersicht,
hier setzten Sie bitte den Haken in dem Feld »Einnahmen«:
Auf der nächsten Seite können Sie auswählen, ob Sie die Einnahmen einzeln in einer Tabelle erfassen möchten oder als Summe.
Sollten Sie schon eine detaillierte Aufstellung der Einnahmen haben, können Sie die Summe einfach zu smarsteuer übertragen.
Wenn Sie noch keine Aufstellung über ihre Einahmen haben, können Sie diese hier erstellen:
Als Kleinunternehmer, nach §19 UStG, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, aber trotzdem gehören Ihre Einnahmen zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Von der Umsatzsteuer befreit sind nur bestimmte Arten von Umsätzen, z. B.: Briefmarkenverkäufe oder die als Arzt erzielten Umsätze.
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