Der Rentenanpassungsbetrag ist der Betrag, um den die jährliche Rente im Vergleich zum Jahresbetrag der Rente aus dem Jahr der Festschreibung (ein Jahr nach Rentenbeginn) erhöht wurde. Grund der Erhöhung muss eine regelmäßige Rentenanpassungen wie bei einer jährlichen Rentenerhöhung sein. Einmalzahlung und Nachzahlungen bleiben unberücksichtigt.
Wir empfehlen Ihnen, bei der Deutschen Rentenversicherung eine „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ anzufordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Sie erhalten dann jährlich eine Bescheinigung, der Sie sämtliche Informationen verständlich entnehmen können.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de