Wo trage ich Einkommensersatzleistungen ein?

Neben Arbeitslosengeld I, Krankengeld sowie Eltern- und Mutterschaftsgeld gibt es noch weitere (Lohn- oder Einkommens-) Ersatzleistungen:

  • Altersübergangsgeld
  • Übergangsgeld
  • Eingliederungsgeld
  • Insolvenzgeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Unterhaltsgeld als Zuschuss
  • Zuschuss von Arbeitsentgelt
  • Verdienstausfallentschädigung
  • Verletztengeld
  • Versorgungskrankengeld und
  • Vorruhestandsgeld

Hinweis: Arbeitslosengeld II »Hartz IV«, Wohngeld sowie Betreuungsgeld müssen Sie in der Steuererklärung nicht ​angeben.

 

Die Lohn- und Einkommensersatzleistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz, der auf Ihr übriges Einkommen angewendet wird. Das kann zu einer geringeren Erstattung und auch zu Nachzahlungen führen.

 

Aktivieren Sie bitte im Bereich »Allgemeines« unter »Einkünfte von__« auf der Seite »Arbeitnehmer, Rentner und Pensionär« den Haken bei: »Krankengeld, Arbeitslosengeld«.

Bitte klicken Sie anschließend »Weiter«.

Im nächsten Schritt wird die Seite »Einkommensersatzleistungen für __« angelegt. Diese finden Sie im Navigationsbaum

(linker Bildschirmrand). Dort können Sie die Beträge in einer Tabelle eintragen.

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