Für Azubis & Studenten:

Mit smartsteuer holst du dir leicht verständlich und ohne Vorwissen Bildungskosten und Steuern zurück!

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5 Dinge, die Azubis & Studenten von der Steuer absetzen können!

 

Fahrten

Jeder Student und Azubi kann seine Fahrtkosten zur Uni, zur berufsbildenden Schule oder zum Job von der Steuer absetzen. Entweder mit 30 Cent pro Kilometer für die einfache Fahrt (Entfernungspauschale) oder aber mit 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer hin und zurück als Reisekosten.

Arbeitsmittel

Ordner, Taschenrechner und Co. können bei Vorlage von Rechnungen komplett oder ohne Belege einfach pauschal mit 110 € pro Jahr abgesetzt werden, sofern diese nicht der Arbeitgeber stellt.

Fachliteratur

Fachbücher und Literatur für die Uni oder die Berufsschule können bei Vorlage von Rechnungen in voller Höhe oder ohne Belege pauschal mit 80 € abgesetzt werden.

Handy und Computer

Telefonkosten sowie die Anschaffung von Laptop, Drucker & Co. können steuerlich geltend gemacht werden, wenn entsprechende Geräte für die Ausbildung benötigt und nicht gestellt werden.

Mehr dazu in unserem Video:

Häufige Fragen:

Müssen Azubis und Studenten Steuern zahlen?

Auszubildende und Studenten müssen nur Steuern zahlen, wenn das monatliche Bruttogehalt 946 € übersteigt. In diesem Fall führt der Arbeitgeber automatisch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Ein ersten Überblick liefert unser Brutto Netto Rechner.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Azubis und Studenten?

Wenn der Arbeitgeber Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abführt, sollte jeder Auszubildende eine Steuererklärung abgeben. Denn im Regelfall werden die gezahlten Steuern komplett zurückerstattet.

Welche Kosten können Azubis und Studenten absetzen?


In der Regel können Azubis und Studenten folgende Kosten absetzen: Fahrten, Fachbücher und Magazine, Weiterbildungen, Arbeitsmittel, Handy und Computer, Bewerbungskosten, Verpflegungskosten, Kontoführungsgebühren und berufsbedingte Umzugskosten.

Ausbildungskosten von der Steuer absetzen
und Geld vom Staat zurückholen!

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