Anlage AUS – Ausfüllhilfe

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wer die Anlage AUS (Ausländische Einkünfte) ausfüllen muss, wie Sie die Anlage AUS richtig ausfüllen und was Sie dabei unbedingt beachten sollten.

Nachfolgend wird diesen Themen Beachtung geschenkt:

Wer muss die Anlage AUS ausfüllen?

Abgeben müssen Sie die Anlage AUS grundsätzlich dann, wenn Sie Einkünfte aus dem Ausland bezogen haben (wobei es sich bei diesen Einkünften sowohl um Kapitalerträge als auch um Arbeitslohn handeln kann) und es sich um Einkünfte handelt,

  • die im Inland steuerpflichtig sind und Sie sich diese auf Ihre Einkommensteuer anrechnen lassen möchten
  • die in Deutschland steuerfrei sind und sich auf den Steuersatz Ihrer inländischen Einkünfte auswirken, ohne selbst besteuert zu werden („Progressionsvorbehalt“).

Ausfüllhilfe zur Anlage „Ausländische Einkünfte“

Überblick der Formularinhalte der Anlage AUS

Seite 1 Zeilen 4 bis 10 – Steuerpflichtige ausländische Einkünfte

Die im steuerpflichtigen Einkünfte sind grundsätzlich auf den Anlagen der entsprechenden Einkunftsart einzutragen, beispielsweise in der Anlage N, der Anlage V oder Anlage KAP.

In den Zeilen 4 bis 10 der Anlage N-AUS beantragen Sie, dass Ihnen im Ausland gezahlte Steuern auf Ihre deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.

Zeilen 11 bis 13 – Anzurechnende ausländische Steuern

Zeilen 15 bis 17 – Hinzurechnungsbesteuerung

(Zeilen 18 bis 20) – Familienstiftungen

Seite 2 Zeilen 31 bis 35 – Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte

Nutzen Sie diese Zeilen, um eine Verrechnung ausländischer Verluste mit positiven (und gleichartigen) Einkünften aus demselben Staat in Vor- oder Folgejahren vorzunehmen.

Zeilen 36 bis 44 – Nach DBA steuerfreie Einkünfte / Progressionsvorbehalt

Nach DBA steuerfreie Einkünfte sind ausschließlich in der Anlage AUS einzutragen. Diese Einnahmen werden in Deutschland nicht besteuert, wirken sich aber auf die Höhe Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte aus („Progressionsvorbehalt“)

Zeilen 45 bis 49 – Nach DBA steuerfreie negative Einkünfte

Durch eine Eintragung erreichen Sie die Verrechnung ausländischer Verluste mit entsprechenden positiven Einkünfte aus Vorjahren.

Seite 1 (Zeilen 1 bis 4) – Grundangaben

Machen Sie hier zunächst Ihre Grundangaben. Tragen Sie Ihren Namen und Vornamen sowie Ihre Steuernummer ein und ggf. die laufende Nummer der Anlage, wenn Sie mehrere Anlagen AUS abgeben.

In einem Vordruck haben Sie die Möglichkeit, Daten für bis zu 3 Staaten / Fonds anzugeben.

Seite 1 (Zeilen 5 bis 10) – Einkünfte

Wenn die ausländischen Einkünfte dem Teileinkünfteverfahren unterliegen, so füllen Sie hier die Zeilen 5, 6, 7 und 8 aus.

In Zeile 5 wird geht es zunächst um die Quelle der Einkunft, in Zeile 6 wird danach gefragt, in welchen Anlagen (beispielsweise Anlage N-AUS) und Zeilen diese Einkünfte enthalten sind. In den Zeilen 7 und 8 machen Sie die gefragten Angaben zur Gesamthöhe der Einkünfte (Zeile 7) sowie zur Höher der in Zeile 7 enthaltenen Einkünfte, für die das Teileinkünfteverfahren greift.

Das Finanzamt wird anschließend prüfen, in welchem Umfang eine steuerliche Berücksichtigung stattfinden kann. Dies ist von Staat zu Staat verschieden, weshalb in der Anlage AUS alle Daten auch getrennt nach Staaten angegeben werden müssen.

Seite 1 (Zeilen 11 bis 13) – Anzurechnende ausländische Steuern

Seite 1 (Zeile 14) – Pauschal zu besteuernde Einkünfte

Seite 1 (Zeilen 15 bis 17) – Hinzurechnungsbesteuerung

Seite 1 (Zeilen 18 bis 20) – Familienstiftungen

Seite 2 (Zeilen 31 bis 35) – Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte

Seite 2 (Zeilen 36 bis 44) – Nach DBA steuerfreie Einkünfte / Progressionsvorbehalt

Seite 2 (Zeilen 45 bis 49) – Nach DBA steuerfreie negative Einkünfte

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