Jeder Student und Azubi kann seine Fahrtkosten zur Uni, zur berufsbildenden Schule oder zum Job von der Steuer absetzen. Entweder mit 30 Cent pro Kilometer für die einfache Fahrt (Entfernungspauschale) oder aber mit 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer hin und zurück als Reisekosten.
Ordner, Taschenrechner und Co. können bei Vorlage von Rechnungen komplett oder ohne Belege einfach pauschal mit 110 € pro Jahr abgesetzt werden, sofern diese nicht der Arbeitgeber stellt.
Fachbücher und Literatur für die Uni oder die Berufsschule können bei Vorlage von Rechnungen in voller Höhe oder ohne Belege pauschal mit 80 € abgesetzt werden.
Telefonkosten sowie die Anschaffung von Laptop, Drucker & Co. können steuerlich geltend gemacht werden, wenn entsprechende Geräte für die Ausbildung benötigt und nicht gestellt werden.
Auszubildende und Studenten müssen nur Steuern zahlen, wenn das monatliche Bruttogehalt 946 € übersteigt. In diesem Fall führt der Arbeitgeber automatisch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Ein ersten Überblick liefert unser Brutto Netto Rechner.
Wenn der Arbeitgeber Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abführt, sollte jeder Auszubildende eine Steuererklärung abgeben. Denn im Regelfall werden die gezahlten Steuern komplett zurückerstattet.