Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts eine Absage erteilt: Die Doppelbelastung von Bauherren mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer verstößt nicht gegen das europarechtliche Mehrfachbelastungsverbot.
Der Steuerbonus für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kann auch für selbstgenutzte Wochenend- oder Ferienwohnungen im EU-/EWR-Ausland beansprucht werden.